Bebauungsplan Stadt Dahlen Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan „Großböhla Ost“ i. d. F. vom 25.10.2018

  • Status Beendet
  • Zeitraum 04.03.2019 bis 16.04.2019
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planauszug

Der Stadtrat der Stadt Dahlen hat in öffentlicher Sitzung am 24.01.2019 beschlossen, den Entwurf  des Bebauungsplans Wohngebiet „Großböhla Ost“ in der Fassung vom 25.10.2018 für die Dauer von 1 Monat öffentlich auszulegen. Da das vereinfachte Verfahren gemäß §13 BauGB zur Anwendung kommt, wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB sowie von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen.

Der Entwurf des Bebauungsplans Wohngebiet „Großböhla Ost“ in der Fassung vom 25.10.2018 liegt in der Zeit vom 04.03.2019 bis 16.04.2019 im Rathaus der Stadtverwaltung Dahlen, Markt 4 in 04774 Dahlen, Bauamt, Zimmer 9 (1. Obergeschoss) während folgender Zeiten

 Montag          9.00 – 12.00 Uhr

Dienstag       9.00 – 12.00 und 13.3016.00 Uhr

Mittwoch        9.00 – 12.00 Uhr

Donnerstag   9.00 – 12.00 und 13.30 bis 18.00 Uhr

Freitag           9.00 – 12.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Während dieser Auslegung können von jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Entwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 VWGO unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Kontaktperson

Herr T. Heinrich (Bauamtsleiter Stadt Dahlen)

Telefon: 034361/812-17

E-Mail: heinrich@rathaus-dahlen.de

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