Der Stadtrat der Stadt Dahlen hat in öffentlicher Sitzung am 24.01.2019 beschlossen, den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Errichtung einer Photovoltaikfreiflächenanlage „Hainstraße“ in der Fassung vom 09.10.2018 für die Dauer von 1 Monat öffentlich auszulegen. Da das vereinfachte Verfahren gemäß §13 BauGB zur Anwendung kommt, wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB sowie von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen.
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Errichtung einer Photovoltaikfreiflächenanlage „Hainstraße“ in der Fassung vom 09.10.2018 liegt in der Zeit vom 04.03.2019 bis 16.04.2019 im Rathaus der Stadtverwaltung Dahlen, Markt 4 in 04774 Dahlen, Bauamt, Zimmer 9 (1. Obergeschoss) während folgender Zeiten
Montag 9.00 – 12.00 Uhr
Dienstag 9.00 – 12.00 und 13.30 – 16.00 Uhr
Mittwoch 9.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag 9.00 – 12.00 und 13.30 bis 18.00 Uhr
Freitag 9.00 – 12.00 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Während dieser Auslegung können von jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Entwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bleiben bei der Beschlussfassung über den Baubauungsplan unberücksichtigt.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 VWGO unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Herr T. Heinrich (Bauamtsleiter Stadt Dahlen)
Telefon: 034361/812-17
E-Mail: heinrich@rathaus-dahlen.de