Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Coswig hat am 13.03.2024 in öffentlicher Sitzung mit Beschluss Nr. VO/0455/24/SR den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 72 „Erweiterung Pflegeareal Am Spitzgrund“ und die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 72 „Erweiterung Pflegeareal Am Spitzgrund“ mit Stand vom 09.02.2024 liegt
vom 02.04.2024 bis 06.06.2024
im Bürgerbüro der Stadtverwaltung Coswig,
Karrasstraße 2, 01640 Coswig
während folgender Zeiten öffentlich aus:
Montag, Dienstag und Donnerstag 9:00 – 18:00 Uhr Mittwoch 9:00 – 15:00 Uhr Freitag und Samstag 9:00 – 12:00 Uhr
Während dieser Auslegungsfrist können im Bürgerbüro oder im Fachbereich Bauwesen der Stadtverwaltung Coswig Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgetragen werden. Schriftlich vorgebrachte Anregungen sollten die volle Anschrift des Verfassers und gegebenenfalls auch die Bezeichnung des betreffenden Grundstücks/Gebäudes enthalten. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können (§ 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB).
Der Bebauungsplan soll die planungsrechtliche Zulässigkeit einer maßvollen baulichen Erweiterung des Gebäudeensembles mit ergänzenden Dienstleistungen für die vorhandenen Pflege- und Wohnplätze begründen.
Der Bebauungsplan wird im regulären zweistufigen Bebauungsplanverfahren aufgestellt. Gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB (Belange des Umweltschutzes einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege) sowie § 1 a BauGB (ergänzende Vorschriften zum Umweltschutz) wurde eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet wurden. Der Umweltbericht ist der Begründung als gesonderter Teil II beigefügt.
Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 671/14 und 671/25 sowie eine Teilfläche des Flurstückes 671/24 der Gemarkung Coswig/Sa., insgesamt beträgt die Fläche ca. 2,5 ha. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Coswig als Gemeinbedarfsfläche dargestellt.
Die Planunterlagen sind auch auf der Internetseite des Landesportals des Freistaates Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de sowie auf der Internetseite der Stadt Coswig www.coswig.de zur Einsichtnahme innerhalb des genannten Zeitraumes einsehbar.
Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der öffentlichen Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können (§ 3 Absatz 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB).
Folgende umweltbezogenen Informationen liegen ebenfalls mit aus:
Der Umweltbericht beschreibt und bewertet die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Klima und Luft, Landschafts- und Ortsbild, Kultur- und Sachgüter. Zudem erfolgen Angaben zur Berücksichtigung dieser Auswirkungen in den grünordnerischen und den sonstigen umweltbezogenen Festsetzungen und Hinweisen. Die umweltfachliche Beurteilung erfolgte auf der Grundlage von Geländebegehungen im Frühjahr/Sommer 2023. Der Gebietscharakter wird nicht wesentlich verändert. Durch die festgesetzten umweltbezogenen und grünordnerischen Maßnahmen ist eine Minimierung und ein Ausgleich von Umweltauswirkungen auf die o.g. Schutzgüter möglich.
Im Grünordnungsplan wird eine naturschutzfachliche Eingriffs-/Ausgleichsbewertung vorgenommen und es werden konkrete Ausgleichsmaßnahmen sowie artenschutzrechtliche Maßnahmen festgelegt. Es werden u.a. festgesetzt die Beschränkung der Fläche von Nebenanlagen, die wasserdurchlässige Herstellung von Zufahrten, Stellplätzen und Wegen, die Niederschlagswasserversickerung, die Dachbegrünung bei Nebengebäuden, die Neupflanzung von mindestens 69 Bäumen, die Schaffung von 90 Ersatzquartieren für Fledermäuse und 10 Ersatzquartieren für Höhlenbrüter, die ökologische Baubegleitung sowie weitere Maßnahmen.
In der Artenschutzprüfung wurden die im Gebiet bestehenden Habitatstrukturen - hier insbesondere der höhlenreiche Altbaumbestand – beschrieben. Es wurden die tatsächlich im Gebiet vorkommende relevante Arten untersucht, insbesondere die streng geschützten Arten nach BNatSchG: Zauneidechse; Großer Abendsegler, Zwergfledermaus und Eremit sowie Brutvogelarten. Es wurde das eventuelle Eintreten von artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen untersucht und artenschutzrechtliche Maßnahmen festgelegt, die wie o.g. Eingang in den Grünordnungsplan und in den Rechtsplan fanden.
Die Artenschutzfachliche Kontrolle bei Rückbau des Bestandsgebäudes im Jahr 2021 gibt Aufschluss über die beim Abriss getroffenen Maßnahmen.
Im Geotechnischen Bericht werden die Baugrund- und Versickerungsverhältnisse beschrieben. Es wurde festgestellt, dass Bauwerksgründungen sowohl mittels Streifenfundamenten als auch mit bewehrten Bodenplatten möglich sind. Die Versickerung von Niederschlagswasser ist aufgrund des anstehenden Heidesandes sowohl mittels Rigolen als auch mit Schächten realisierbar.
Folgende wesentliche umweltbezogenen Stellungnahmen liegen ebenfalls mit aus:
Coswig, den 14.03.2024
Thomas Schubert (Siegel)
Oberbürgermeister
Ulrike Fitzthum-Hahn E-Mail: bauwesen@stadt.coswig.de