Verfahren Stadt Coswig

Öffentliche Beteiligung Lärmaktionsplan

  • Status Beendet
  • Zeitraum 26.02.2024 bis 26.03.2024
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Öffentliche Auslegung des Entwurfs Lärmaktionsplan Stufe II der Großen Kreisstadt Coswig in der Fassung der Fortschreibung 2023

Gemäß der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG i. v. m. § 47a-f Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und den darauf basierenden nationalen Vorschriften ist für Hauptverkehrsstraßen, Hauptschienenwege, Großflughäfen und Industrie/Gewerbe in den Ballungsräumen eine Lärmkartierung mit anschließender Lärmaktionsplanung durchzuführen. Die Umsetzung der EU-Umgebungs­lärmschutzrichtlinie erfolgt in zwei Stufen, die sich z. B. in den Einwohnerzahlen von Ballungsräumen bzw. in den Quellstärken der Emittenten unterscheiden.

Für die Stadt Coswig wurde in der Stufe I die Haupteisenbahnstrecke 6363 Leipzig–Dresden mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 60.000 Zügen im Jahr betrachtet. Der Lärmaktionsplan (LAP) Stufe I wurde in der Fassung vom 03.09.2012 durch den Stadtrat Coswig beschlossen.

Der Lärmaktionsplan Stufe II umfasst die Haupteisenbahnstrecke 6363 Leipzig–Dresden und die Haupteisenbahnstrecke 6248 Dresden–Berlin sowie die Hauptverkehrsstraßen S 82 Dresdner Straße und S 84 Weinböhlaer Straße. Der LAP Stufe II in der Fassung vom 25.11.2016 wurde am 07.12.2016 durch den Stadtrat Coswig beschlossen.

Die Fortschreibung des LAP Stufe II in der Fassung vom 09.11.2018/15.03.2019 wurde am 17.04.2019 durch den Stadtrat Coswig beschlossen.

Die erneute turnusgemäße Überarbeitung erfolgt nun mit Stand 08.12.2023. Dieser Entwurf zur Fortschreibung des LAP wurde vom Stadtrat in seiner Sitzung am 07.02.2024 gebilligt und zur öffentlichen Auslegung beschlossen. Im Vorfeld wurden durch eine europaweit angepasste Berechnungsmethode für alle in der Lärmkartierung 2022 kartierungspflichtigen Straßen durch das LfULG neue Lärmkarten erstellt, dabei wurden die S 81 – Umfahrung am Auer und S 84 n – südlich der Naundorfer Straße in die Kartierung aufgenommen. Diese Karten lagen seit Januar 2023 vor und konnten unter www.umwelt.sachsen.de/umwelt/infosysteme/ida/p/laerm eingesehen werden. Für den Schienenverkehr wurden die Lärmkarten durch das Eisenbahnbundesamt (EBA) erarbeitet und ab März 2023 veröffentlicht (öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Coswig Nr. 03/2023 vom 25.03.2023 und EBA – Lärmkartierung (bund.de). Die Bürgerinnen und Bürger konnten sich gegenüber dem EBA bis 24.04.2023 zu ihren Lärmproblemen äußern. Im Zeitraum vom 20.11.2023 bis 02.01.2024 erfolgte die Öffentlichkeitsbeteiligung zur Lärmaktionsplanung des EBA unter www.laermaktionsplanung-schiene.de/portal/apps/sites/#/lap1.

Die Stadt Coswig erachtete die nach den Lärmemittenten Straßen- und Schienenverkehr getrennte Betrachtung als nicht ausreichend und hat als Grundlage für die Fortschreibung des kommunalen Lärmaktionsplanes Lärmkarten erstellen lassen, die den Schienenlärm, insbesondere an der Bahnstrecke 6248 Dresden–Berlin, und den Straßenverkehr energetisch summieren. Diese Karten lagen in der Zeit vom 25.09.2023 bis 25.10.2023 im Bürgerbüro der Stadtverwaltung Coswig und auf der Internetseite der Stadt Coswig öffentlich aus (öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt Coswig Nr. 10/2023 vom 16.09.2023).

Gemäß § 47d Abs. 3 BImSchG soll die Öffentlichkeit zur Lärmaktionsplanung angehört werden und die Möglichkeit erhalten, an der Ausarbeitung und Überprüfung der Lärmaktionspläne mitzuwirken. Der Entwurf des LAP Stufe II in der Fassung des Entwurfes vom 08.12.2023 liegt im Zeitraum

vom 26.02.2024 bis 26.03.2024
im Bürgerbüro der Stadtverwaltung Coswig,
Karrasstraße 2, 01640 Coswig

zu folgenden Öffnungszeiten öffentlich aus:

Montag / Dienstag / Donnerstag          09:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch                                               09:00 – 15:00 Uhr
Freitag / Sonnabend                            09:00 – 12:00 Uhr

Innerhalb dieses Zeitraumes ist der Entwurf des fortgeschriebenen LAP auch auf der Internetseite der Großen Kreisstadt Coswig https://www.coswig.de/de/öffentliche-bekanntmachungen.html und dem Beteiligungsportal der Freistaates Sachsen unter  www.buergerbeteiligung.sachsen.de  zu finden. Die Bürgerinnen und Bürger können in diesem Zeitraum ihre Anregungen schriftlich, auch per Email an bauwesen@stadt.coswig.de vortragen. Die vorgebrachten Anregungen sollen die volle Anschrift des Verfassers und gegebenenfalls auch die Bezeichnung des betreffenden Grundstücks/Gebäudes enthalten. Die eingegangenen Stellungnahmen werden in den Abwägungsprozess eingestellt und finden entsprechend ihrer Bewertung Eingang in die durch den Stadtrat festzustellende Endfassung des fortgeschriebenen Lärmaktionsplan Stufe II 2023.

Coswig, den 08.02.2024

Thomas Schubert                                                                               

Oberbürgermeister

Kontaktperson

Ulrike Fitzthum-Hahn
E-Mail: bauwesen@stadt.coswig.de

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