Bebauungsplan Stadt Coswig Frühzeitige Beteiligung

BP52 "Sondergebiet Solarpark Coswig-Brockwitz" - 1. Änderung

  • Status Beendet
  • Zeitraum 20.11.2023 bis 20.12.2023
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Planzeichnung

Bebauungsplan Nr. 52 „Sondergebiet Solarpark Coswig-Brockwitz“ – 1. Änderung Billigung des Vorentwurfes und Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Coswig hat in öffentlicher Sitzung am 24.05.2023 mit Beschluss Nr. VO/0378/23/SR die Einleitung des Planverfahrens zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 52 „Solarpark Coswig-Brockwitz“ und am 01.11.2023 mit Beschluss Nr. VO/0417/23/SR den Vorentwurf gebilligt und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der Träger öffentlicher Belange beschlossen. Bei der Erarbeitung des Vorentwurfes hat sich ergeben, dass der Geltungsbereich der 1. Änderung geringfügig geändert werden musste. Der geänderte Geltungsbereich und der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 52 „Solarpark Coswig-Brockwitz“ – 1. Änderung“ mit Stand vom 11.09.2023 liegen

vom 20.11.2023 bis 20.12.2023

im Bürgerbüro der Stadtverwaltung Coswig,

Karrasstraße 2, 01640 Coswig

während folgender Zeiten öffentlich aus:

Montag, Dienstag und Donnerstag        9:00 – 18:00 Uhr

Mittwoch                                             9:00 – 15:00 Uhr
Freitag                                                 9:00 – 12:00 Uhr

Sonnabend                                          9:00 – 12:00 Uhr
 

Während dieser Auslegungsfrist können im Bürgerbüro oder im Fachbereich Bauwesen der Stadtverwaltung Coswig Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgetragen werden. Schriftlich vorgebrachte Anregungen sollten die volle Anschrift des Verfassers und gegebenenfalls auch die Bezeichnung des betreffenden Grundstücks/Gebäudes enthalten. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können (§ 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB).

Der Bebauungsplan soll die planungsrechtliche Zulässigkeit einer schwimmenden Photovoltaik-Anlage (Floating-PV-Anlage) auf 15 % der Wasserfläche des ehemaligen Kiessees in Brockwitz begründen und die Voraussetzungen für das anschließende wasserrechtliche Genehmigungsverfahren schaffen.

Die Änderung des Bebauungsplanes wird im zweistufigen Regelverfahren nach Baugesetzbuch mit Umweltprüfung und Umweltbericht (§ 2 Abs. 4 BauGB) sowie Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung (§ 1a Abs. 3 BauGB) durchgeführt. Weiterhin werden Fachgutachten zu Artenschutzrechtlichen Belangen und zu gewässerökologischen Belangen erarbeitet und in die Begründung zum Entwurf aufgenommen.

Der bisherige Bebauungsplan für die bodengebundene PV-Anlage war am 21.04.2011 rechtskräftig geworden und umfasst eine Fläche von ca. 32,85 ha. Die Grenze des räumlichen Geltungsbereichs der 1. Änderung ist im nachfolgenden Übersichtslageplan nachrichtlich wiedergegeben und umfasst eine Fläche von ca. 10 ha.

Die Planunterlagen sind auch auf der Internetseite des Landesportals des Freistaates Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de sowie auf der Internetseite der Stadt Coswig www.coswig.de zur Einsichtnahme innerhalb des genannten Zeitraumes einsehbar.

Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der öffentlichen Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können (§ 3 Absatz 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB).

Coswig, den 02.11.2023

Thomas Schubert                                             (Siegel)

Oberbürgermeister

Kontaktperson

Ulrike Fitzthum-Hahn
E-Mail: bauwesen@stadt.coswig.de

Gegenstände

Übersicht
  • Begründung
  • Grünordnungsplan Plan 1
  • Grünordnungsplan Plan 2
  • Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen

Informationen

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