Verfahren Stadt Coswig Umwelt, Klima und Energie

Auslegung der Lärmkarten

  • Status Beendet
  • Zeitraum 25.09.2023 bis 25.10.2023
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Gemäß der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG, umgesetzt in nationales Recht durch §§ 47a-f des Bundes-Immissionsschutzgesetz, ist unter anderem für Hauptverkehrsstraßen mit einem jährlichem Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Millionen Kraftfahrzeugen und an Hauptschienenwegen mit mehr als 30.000 Zugbewegungen pro Jahr eine Lärmkartierung durchzuführen. Daran schließt sich die kommunale Lärmaktionsplanung an. Turnusgemäß, aller fünf Jahre, ist die Kartierung zu wiederholen und die Lärmaktionsplanung zu aktualisieren.

Die Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung, mit Ausnahme der Haupteisenbahnstrecken, ist nach § 47e BImSchG eine kommunale Pflichtaufgabe. Durch eine europaweit angepasste Berechnungsmethode wurden für alle in der Lärmkartierung 2022 kartierungspflichtigen Straßen neue Lärmkarten erstellt. Die Lärmkarten für den Straßenverkehr wurden in Sachsen für alle Gemeinden unter 80.000 Einwohner durch das LFULG erstellt und liegen seit Januar 2023 vor.
Sie können unter https://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/infosysteme/ida/p/laerm? eingesehen werden.

Für den Schienenverkehr wurden die Lärmkarten durch das Eisenbahnbundesamt (EBA) erarbeitet und ab März 2023 veröffentlicht (siehe öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Coswig Nr. 03/2023 vom 25.03.2023, Seite 8 und EBA - Lärmkartierung (bund.de). Die Bürgerinnen und Bürger konnten sich gegenüber dem EBA bis 24.04.2023 zu ihren Lärmproblemen äußern.

Die Stadt Coswig erachtet die nach den Lärmemittenten Straßen- und Schienenverkehr getrennte Betrachtung als nicht ausreichend und hat als Grundlage für die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes Lärmkarten, die sowohl den Schienenlärm, insbesondere an der Bahnstrecke 6248 Dresden-Berlin, als auch den Straßenverkehr berücksichtigen, erstellen lassen. Diese Karten liegen nun vor und können vom

25.09.2023 bis 25.10.2023

im Bürgerbüro der Stadtverwaltung Coswig

Karrasstraße 2, 01640 Coswig

während folgender Zeiten eingesehen werden:

Montag, Dienstag und Donnerstag    9:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch                                             9:00 – 15:00 Uhr
Freitag                                                9:00 – 12:00 Uhr
Samstag                                             9:00 – 12:00 Uhr

Während des genannten Zeitraumes sind die Lärmkarten auch auf der Interseite der Stadt Coswig unter coswig.de - Bekanntmachungen zu finden. Gleichzeitig können Bürgerinnen und Bürgern in die Lärmkarten Einsicht nehmen und ihre Fragen zu diesen Lärmbe-standsdarstellungen äußern.

Im Anschluss erfolgt die Fortschreibung des kommunalen Lärmaktionsplanes. Die Öffentlichkeitsbeteiligung zu dieser Planung wird im Frühjahr 2024 durchgeführt. Alle Bürgerinnen und Bürger können dann im Rahmen dieses Beteiligungsverfahrens ihre Stellungnahmen zur Planung abgeben.

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