Bebauungsplan Stadt Coswig Frühzeitige Beteiligung

B-Plan 66 "Wohngebiet Jaspisstraße"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 18.07.2022 bis 18.08.2022
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Planzeichnung

Ö f f e n t l i c h e B e k a n n t m a c h u n g

Änderung des räumlichen Geltungsbereiches und Einleitung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 66 „Wohngebiet Jaspisstraße“

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 66 „Wohngebiet Jaspisstraße“ i.d.F. vom 25.05.2022 und die Begründung wurden vom Stadtrat der Großen Kreisstadt Coswig in seiner Sitzung am 29.06.2022 gebilligt. Weiterhin wurde der Geltungsbereich gegenüber dem Aufstellungsbeschluss von 2019 geringfügig geändert. Die Öffentlichkeit soll gemäß § 3 Absatz 1 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung frühzeitig öffentlich unterrichtet werden. Für den räumlichen Geltungsbereich sind die zeichnerischen Darstellungen in der Planzeichnung (Teil A) vom 25.05.2022 maßgebend. Der Vorentwurf zum Bebauungsplan einschließlich Begründung liegt vom

18.07.2022 bis 18.08.2022

im Bürgerbüro der Stadtverwaltung Coswig,

Karrasstraße 2, 01640 Coswig

während folgender Zeiten öffentlich aus:

Montag /Mittwoch /Freitag                     09:00 – 12:00 Uhr

Dienstag /Donnerstag                           09:00 – 18:00 Uhr

Während dieser Auslegungsfrist können im Bürgerbüro oder im Fachbereich Bauwesen der Stadtverwaltung Coswig Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgetragen werden. Schriftlich vorgebrachte Anregungen sollten die volle Anschrift des Verfassers und gegebenenfalls auch die Bezeichnung des betreffenden Grundstücks/Gebäudes enthalten. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Die Planunterlagen sind auch auf der Internetseite des Landesportals des Freistaates Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de sowie auf der Internetseite der Stadt Coswig www.coswig.de zur Einsichtnahme innerhalb des genannten Zeitraumes einsehbar.

Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der öffentlichen Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können (§ 3 Absatz 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB).

Folgende umweltbezogenen Informationen sind verfügbar und liegen ebenfalls mit aus:

1. Schutzgut Mensch, insbesondere menschliche Gesundheit:

Für den naheliegenden Lockwitzbach liegt ein Hochwasserrisikomanagementplan (HWRM-Plan) vor. Im Rahmen der Erarbeitung des HWRM-Planes wurden Überschwemmungsbereiche bei Hochwasserereignissen, die statistisch als HQ100 und HQ200 eingeordnet werden, ausgewiesen. Das Plangebiet würde demnach im Hochwasserfall HQ100 als auch im Hochwasserfall HQ200 bis zu 0,5 m überflutet werden. Im Zuge der durchgeführten Maßnahmen zur nachhaltigen Hochwasserschadens-beseitigung durch die Stadt Coswig ist das Plangebiet nicht mehr durch Hochwasser betroffen.

Durch das Baugebiet selbst werden keine Beeinträchtigungen im Sinne des Immissionsschutzes hervorgerufen. Jedoch sind Lärmemissionen der benachbarten Haupteisenbahnstrecke 6363 Leipzig-Dresden sowie der Straßenbahntrasse nicht auszuschließen. Ein Schallimmissionsgutachten wird im weiteren Planverfahren erstellt.

2. Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt:

Aufgrund der vorangegangenen Nutzungsart ist älterer Gehölzbestand vorhanden (z.T. höhlenreiche Einzelbäume). Zudem berührt im westlichen Bereich des B-Plan-Gebietes ein Teil eines nach § 30 BNatSchG i. V. m. § 21 SächsNatSchG besonders geschütztes Biotop (Biotop Nr. 4847U3240) randlich das Plangebiet. Die genauen Standorte der Einzelbäume werden in der weiteren Planung erfasst und eingemessen. Die Festsetzungen des Vorentwurfes (Grünfläche, Pflanzgebote) stehen der Erhaltung des Biotops nicht entgegen.

Durch die festgesetzte hohe Durchgrünung des neuen Wohngebietes sowie umfangreiche Baumneupflanzungen wird der naturschutzfachliche Eingriff minimiert. Der verbleibende Ausgleichsbedarf wird auf Fläche M1 durch die Entfernung von Bodenversiegelungen und die Aufwertung von Biotopstrukturen erreicht.

Im Plangebiet kommen Fledermäuse, Reptilien, baumbewohnende Käfer sowie europäische Vogelarten vor. Diese besitzen hier Habitatstrukturen und Jagdreviere. Im Einklang mit § 44 BNatSchG werden konfliktvermeidende Maßnahmen und vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen durchzuführen sein. Dazu zählen u. a. die Einschränkung der Zeiten für die Baufeldfreimachung und die Bereitstellung von Ausweichquartieren für Fledermäuse und Nistkästen für Höhlen- und Nischenbrüter.

3. Schutzgut Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft:

a) Fläche und Bodenhaushalt

Werte und Funktionen besonderer Bedeutung liegen im Plangebiet für das Schutzgut Boden aufgrund der Vornutzung nicht vor. Es besteht eine Vorbelastung durch eine Altlastenverdachtsfläche. Der Versiegelungsgrad bleibt voraussichtlich unterhalb der Bestandsversiegelung. Die Neuinanspruchnahme von unbelasteten Flächen wird durch die Nachnutzung vermieden. Nachteilige Auswirkungen sind daher nicht zu erwarten.

b) Wasser

Innerhalb des Plangebietes sind keine Oberflächengewässer vorhanden. Der Lockwitzbach verläuft ca. 120 m nordwestlich des Plangebietes. Die Möglichkeiten der Versickerung werden im weiteren Planverfahren durch ein Baugrund- und Versickerungsgutachten ermittelt.

c) Klima und Luft

Durch die geringen Abstände zu den Gehölzbeständen sind territorial begrenzte Auswirkungen auf das Mikroklima zu erwarten, die jedoch kaum Auswirkungen über das Plangebiet hinaus haben. Durch die geplante lockere Bebauung mit hohem Durchgrünungsgrad wird dem innerstädtischen Wärmeinseleffekt entgegengewirkt.

d) Landschaft

Das Plangebiet besitzt derzeit keinen relevanten Landschaftsbild- und Erholungswert. Das Ortsbild wird mit der Umsetzung der Planung durch die Entfernung von baufälligen Gebäuden und Anlagen (Schornstein) deutlich verbessert.

4. Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter

Von der Planung werden keine denkmalschutzrechtlichen Belange oder andere umweltrelevante Sachgüter berührt.

Coswig, den 30.06.2022                                                                                   (Siegel)

Thomas Schubert

Oberbürgermeister

Kontaktperson

Ulrike Fitzthum-Hahn
E-Mail: bauwesen@stadt.coswig.de

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung
  • Textliche Festsetzungen
  • Begründung
  • Begründung Anlage 1 Variante 1
  • Begründung Anlage 1 Variante 2
  • Begründung Anlage 1 Variante 3
  • Zauneidechsenmonitoring_Sept2019
  • Brutvögelkartierung_Mai 2022
  • ledermauskartierung_Mai 2022
  • Zauneidechsenkartierung_Mai_2022

Informationen

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