Bebauungsplan Stadt Coswig Erneute Beteiligung

B-Plan 71 "Wohngebiet Elbgaustraße"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 09.05.2022 bis 09.06.2022
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Planzeichnung

Öffentliche Auslegung des geänderten Entwurfes

zum Bebauungsplan Nr. 71 „Wohngebiet Elbgaustraße“

Der Stadtrat der Stadt Coswig hat am 20.04.2022 in öffentlicher Sitzung mit Beschluss Nr. VO/0282/22/SR den geänderten Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 71 „Wohngebiet Elbgaustraße“ in der Fassung vom 18.03.2022 gebilligt sowie die erneute Durchführung der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen. Im Ergebnis der Abwägung wurden verschiedene Anregungen aus der Öffentlichkeit und Hinweise der beteiligten Behörden aufgegriffen, welche die wesentliche Änderung von bauplanungsrechtlichen Festsetzungen und damit eine erneute öffentliche Auslegung des geänderten Planentwurfs zur Folge haben. Zur Sicherung einer hochwasserangepassten Bauweise wurde das Maß für die Erdgeschoßfertigfußbodenhöhe neu festgesetzt. Die Feldzufahrt wurde von der ursprünglich vorgesehenen Stelle verlegt neben den gegenwärtig existierenden Rebstandort.

Der geänderte Entwurf des Bebauungsplanes liegt einschließlich Begründung vom

            09.05.2022 bis einschließlich 09.06.2022

            im Bürgerbüro der Stadtverwaltung Coswig,

            Karrasstrasse 2, 01640 Coswig

während folgender Zeiten öffentlich aus:

Montag, Mittwoch und Freitag               09:00 – 12:00 Uhr

Dienstag und Donnerstag                      09:00 – 18:00 Uhr

Während dieser Auslegungsfrist können im Bürgerbüro oder im Fachbereich Bauwesen der Stadtverwaltung Coswig Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgetragen werden. Schriftlich vorgebrachte Anregungen sollten die volle Anschrift des Verfassers und gegebenenfalls auch die Bezeichnung des betreffenden Grundstücks enthalten. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Die Planunterlagen sind auch auf der Internetseite des Landesportals des Freistaates Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de sowie auf der Internetseite der Stadt Coswig unter https://www.coswig.de/de/öffentliche-bekanntmachungen.html zur Einsichtnahme innerhalb des genannten Zeitraumes einsehbar.

Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der öffentlichen Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können (§ 3 Absatz 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB).

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adresse und E-Mail-Adresse, zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) werden die Daten im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens/Satzungsverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.

Folgende umweltbezogenen Informationen sind verfügbar und liegen ebenfalls mit aus:

Umweltbericht vom 18.03.2022

Schallgutachten vom 18.03.2022

Im Folgenden werden die wichtigsten Aussagen zusammengefasst:

Schutzgut Mensch:

Der Planbereich liegt an der Elbgaustraße, mit dem Schallgutachten vom 18.03.2022 wurde der Nachweis geführt, dass unter Einhaltung der Festsetzungen für den baulichen Schallschutz die möglichen Konflikte aus der Lage an der Elbgaustraße und gegenüber dem Gartenbaubetrieb bewältigt werden können.

Schutzgut Boden:

Durch das Vorhaben gehen Ackerflächen von ca. 0,75 ha verloren. Um den Versiegelungsgrad möglichst gering zu halten, sind bestimmte Bereiche mit wasserdurchlässigen Belag herzustellen. Das anfallende Niederschlagswasser muss auf dem Grundstück dezentral versickert werden. Kies- und Schottergärten sind ausgeschlossen.

Der Feldzugang zu den verbleibenden Ackerflächen wird durch eine Feldzufahrt und durch Geh- und Fahrrechte gewährleistet. Zur Abgrenzung zu den westlich verbleibenden landwirtschaftlichen Flächen und zur Minimierung der Staubbelastung aus der landwirtschaftlichen Nutzung wurde eine 5 m breite dicht zu begrünende Hecke festgesetzt.

Schutzgüter Tiere, Pflanzen und Landschaftsbild:

Auf einem Flurstück befindet sich eine Rebpflanzung, im geänderten Planentwurf wurden entsprechende Sicherheitsabstände zu Wohnbebauung festgesetzt sowie zusätzlich eine Heckenpflanzung vorgesehen.

Schutzgut Wasser:

Oberflächengewässer sind innerhalb des B-Planes nicht vorhanden. Der Geltungsbereich des B-Plans liegt außerhalb des ausgewiesenen Überschwemmungsgebietes der Elbe, jedoch nach den Hochwassergefahrenkarten vom 30.07.2020 im Risikobereich eines HQ 100. Zum Schutz der Bebauung wurden entsprechend erhöhte Erdgeschoss-Fertigfußbodenhöhen festgesetzt.

Schutzgut Luft und Klima:

Das Plangebiet ist nur von geringer lufthygienischer bzw. klimatischer Bedeutung. Die durch die Versieglung entstehende Aufheizung des Gebietes kann durch geplante Gehölzstrukturen und Begrünungsmaßnahmen reduziert werden.

Zur Erreichung eines klimaschonenden energetischen Niveaus wird ein Höchstwert des Primärenergiebedarfs beheizter Gebäude festgesetzt. Die Festsetzung bezieht sich auf das gesetzlich (GEG – Gebäudeenergiegesetz) vorgeschriebene Höchstmaß des Primärenergiebedarfs. Im Plangebiet wird ein Höchstwert von 55% dieses Wertes festgesetzt. Dieser Wert entspricht dem energetischen Niveau von Wohnbebauung im KfW 55 – Standard.

Weiterhin werden Anlagen zur Nutzung von Solarenergie auf Dachflächen ohne weitere gestalterische oder quantitative Einschränkungen zugelassen. Die Nutzung erneuerbarer Energien soll damit technologieoffen und ergebnisorientiert erfolgen.

Schutzgut Landschaft:

Unter Berücksichtigung der vorgesehenen baugestalterischen Maßnahmen ist die geplante Straßenrandbebauung nicht mit Beeinträchtigungen oder grundlegenden Veränderungen des Landschaftscharakters verbunden. Zur Abgrenzung zu den westlich verbleibenden landwirtschaftlichen Flächen wurde eine 5 m breite dicht zu begrünende Hecke festgesetzt.

Schutzgut Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter:

Im Geltungsbereich des B-Plangebietes Nr. 71 sind keine Kulturdenkmale vorhanden, jedoch befindet sich das Plangebiet in der Nähe bekannter archäologischer Kulturdenkmale (Siedlung der frühjungsteinzeitlichen Linienbandkeramik (5500 – 4900 v. Chr.) Archäologische Funde sind umgehend dem Landesamt für Archäologie zu melden. Fundstellen sind in der Zwischenzeit vor weiteren Zerstörungen zu sichern.

Coswig, den 21.04.2022

                                                                                              

Thomas Schubert

Oberbürgermeister

Kontaktperson

Ulrike Fitzthum-Hahn
E-Mail: bauwesen@stadt.coswig.de

Gegenstände

Übersicht
  • Rechtsplan Teil A
  • Rechtsplan Teil B
  • Städtebaulicher Entwurf
  • Begründung
  • Umweltbericht
  • Schalltechnische Untersuchung

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