Raumordnungs-/Bauleitplan Stadt Coswig Aufstellungsbeschluss

Ergänzungssatzung „Hohensteinstraße - Lehdenweg“ (Bauleitplanung Nr. 70)

  • Status Beendet
  • Zeitraum 07.01.2022 bis 07.02.2022
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Planzeichnung

Öffentliche Auslegung

der Ergänzungssatzung „Hohensteinstraße - Lehdenweg“ (Bauleitplanung Nr. 70)

Der Stadtrat der Stadt Coswig hat am 06.10.2021 in öffentlicher Sitzung mit Beschluss Nr. VO/0220/21/SR die Aufstellung der Ergänzungssatzung „Hohensteinstraße – Lehdenweg“ (Bauleitplanung Nr. 70) und am 15.12.2021 in öffentlicher Sitzung mit Beschluss Nr. VO/0246/21/SR den Planentwurf in der Fassung vom 08.11.2021 gebilligt sowie die Durchführung der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen.

Die Planunterlagen bestehend aus Satzungstext, Karte zur Satzung und Begründung stehen in der Zeit

vom 07.01.2022 bis 07.02.2022

auf der Internetseite der Großen Kreisstadt Coswig https://www.coswig.de/de/öffentliche-bekanntmachungen.html zur allgemeinen Einsichtnahme zur Verfügung. Diese Veröffentlichung im Internet ersetzt gemäß § 3 Absatz 1 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Plansicherstellungsgesetz – PlanSiG) vom 20.05.2020 (BGBl. I, S. 1041), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18.03.2021 (BGBl. I, Nr. 11 vom 24.03.2021, S. 353) die Auslegung der Planunterlagen in der Stadt Coswig.

Gemäß § 2 Absatz 2 PlanSiG wird als zusätzliches Informationsangebot die Möglichkeit geboten, sich während der üblichen Dienstzeiten nach vorheriger Terminvereinbarung mit dem Fachbereich Bauwesen (Tel. 03523 - 66601) über die Entwurfsunterlagen zu informieren. Aufgrund der sich ständig ändernden Situation durch die Corona-Pandemie sind zeitliche Änderungen vorbehalten. Informationen dazu entnehmen Sie bitte unserer Internetseite www.coswig.de

Die Planunterlagen sind auch auf der Internetseite des Landesportals des Freistaates Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de zur Einsichtnahme innerhalb des genannten Zeitraumes einsehbar.

Während der Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich, auch per Email an bauwesen@stadt.coswig.de vorgetragen werden. Schriftlich vorgebrachte Anregungen sollten die volle Anschrift des Verfassers und gegebenenfalls auch die Bezeichnung des betreffenden Grundstücks/Gebäudes enthalten. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Ergänzungssatzung unberücksichtigt bleiben können. (§ 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB).

Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der öffentlichen Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können (§ 3 Absatz 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB).

Bei der Aufstellung der Satzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB sind die Vorschriften über die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 sowie Satz 2 BauGB anzuwenden (vereinfachtes einstufiges Verfahren). Der Satzung ist gemäß § 2a Satz 2 Nr. 1 BauGB eine Begründung beizulegen, die die Ziele, Zwecke und wesentlichen Auswirkungen der Bauleitplanung darlegt. Die Pflicht zur Durchführung einer förmlichen Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB besteht nicht.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adresse und E-Mail-Adresse, zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) werden die Daten im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens/Satzungsverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.

Folgende umweltbezogenen Informationen sind verfügbar und liegen ebenfalls mit aus (siehe Begründung Punkt 4). Im Folgenden werden die wichtigsten Aussagen zusammengefasst:

Schutzgut Mensch:

Der Satzungsbereich liegt an der Hohensteinstraße - Lehdenweg, nordwestlich grenzen Gärten an. Lärmimmissionen sind nicht zu erwarten.

Schutzgut Boden:

Durch das Vorhaben mit einer Neuversiegelung von ca. 1.340 bis max.1.515 m² gehen Flächen mit Puffer- und Filter- sowie Lebensraumfunktionen verloren. Der Großteil der Freiflächen und der vorhandene lockere Siedlungscharakter bleiben jedoch erhalten.

Schutzgüter Tiere, Pflanzen und Schutzgut Biotope:

Die Flächen im Satzungsgebiet sind bisher zum größten Teil als Garten genutzt. Im östlichen Bereich gibt es einen dichteren Laubbaumbestand. Der größte Teil sind Wiesen- und Gartenflächen, außerdem ist das Satzungsgebiet durch Lauben und Lagerplätze vorbelastet und für störungsempfindliche Arten nur bedingt geeignet. Es gibt nach derzeitigem Kenntnisstand keinen Nachweis von streng geschützten Tier- und Pflanzenarten. Es kommen „Kulturfolger“ vor, die ihre Lebensweise an menschliche Siedlungsstrukturen angepasst haben. Nach Abschluss der Bauarbeiten werden die meisten der Flächen gärtnerisch gestaltet und genutzt. Auf einer Fläche nordwestlich des Satzungsgebietes erfolgt eine Pflanzung von 14 neuen Obstbäumen. Durch vorgenannte Maßnahmen erfolgt eine Aufwertung der Flächen. Durch Anpflanzungen und Extensivierung der Grünflächen werden potentielle Lebensräume für verschiedene Tierarten (z.B. Insekten, Kleinsäuger, Vögel) geschaffen. Nordöstlich des Satzungsgebietes befindet sich in ca. 95 m Entfernung ein Halbtrockenrasen, der als Biotop gemäß § 30 BNatSchG i.V.m. § 21 SächsNatSchG geschützt ist (Biotopnummer 5908-007), südlich befindet sich in ca. 115 m eine magere Frisch- oder Bergwiese (Biotopnummer 5912-006). Eine Beeinträchtigung der Biotope kann aufgrund des Abstandes und der dazwischenliegenden Siedlungs- und Verkehrsflächen ausgeschlossen werden.

Schutzgut Orts- und Landschaftsbild:

Die geplante Bebauung fügt sich in Größe und Gestaltung in das vorhandene Ortsbild ein, es sind keine erheblichen Auswirkungen auf das Schutzgut Orts- und Landschaftsbild zu erwarten.

Schutzgut Wasser:

Oberflächengewässer sind innerhalb des Planbereiches nicht vorhanden, das nächste Gewässer ist ca. 85m nordwestlich der Pfarrgrundbach, aufgrund des Abstandes sind keine direkten Beeinträchtigungen zu erwarten. Der Planbereich liegt außerhalb des ausgewiesenen Überschwemmungsgebietes der Elbe. Die Versickerung von Regenwasser soll auf eigenem Grundstück erfolgen

Schutzgut Luft und Klima:

Aufgrund der im Umfeld vorhandenen Grünflächen und der gut durchgrünten Siedlungsflächen sind keine erheblichen negativen Auswirkungen zu erwarten.

Schutzgut Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter:

Im Geltungsbereich des Satzungsgebietes sind keine Kulturdenkmale vorhanden.

 

Coswig, den 16.12.2021

                                                                                              

Thomas Schubert

Oberbürgermeister

Kontaktperson

Ulrike Fitzthum-Hahn

Gegenstände

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  • BP70_Karte
  • BP70_Textliche Festsetzung
  • BP70_Begründung

Informationen

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