Bebauungsplan Stadt Coswig Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan Nr. 69 "Wohngebiet Kiefernstraße"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 12.07.2021 bis 12.08.2021
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Planzeichnung

Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 69 „Wohngebiet Kiefernstraße“

Der Stadtrat der Stadt Coswig hat am 03.02.2021 in jeweils öffentlicher Sitzung mit Beschluss Nr. VO/0159/20/SR die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 69 „Wohngebiet Kiefernstraße“ und am 23.06.2021 mit Beschluss Nr. VO/0201/21/SR den Planentwurf in der Fassung vom 18.05.2021/ redaktionell ergänzt 02.06.2021 gebilligt sowie die Durchführung der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 69 „Wohngebiet Kiefernstraße“ mit Stand vom 18.05.2021/ redaktionell ergänzt 02.06.2021 liegt vom

12.07.2021 bis 12.08.2021

im Bürgerbüro der Stadtverwaltung Coswig,

Karrasstraße 2, 01640 Coswig

während folgender Zeiten öffentlich aus:

Montag und Freitag                                           09:00 – 15:00 Uhr

Dienstag und Donnerstag                                 09:00 – 18:00 Uhr

Aufgrund der sich ständig ändernden Situation durch die Corona-Pandemie sind zeitliche Änderungen vorbehalten. Informationen dazu entnehmen Sie bitte unserer Internetseite www.coswig.de

Während der Auslegungsfrist können im Bürgerbüro oder im Fachbereich Bauwesen der Stadtverwaltung Coswig Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgetragen werden. Schriftlich vorgebrachte Anregungen sollten die volle Anschrift des Verfassers und gegebenenfalls auch die Bezeichnung des betreffenden Grundstücks/Gebäudes enthalten. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. (§ 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB).

Die Planunterlagen sind auch auf der Internetseite des Landesportals des Freistaates Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de sowie auf der Internetseite der Stadt Coswig www.coswig.de zur Einsichtnahme innerhalb des genannten Zeitraumes einsehbar.

 Folgende umweltbezogenen Informationen sind verfügbar und liegen ebenfalls mit aus:

  1. Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung nach § 44 BNatSchG von UmweltPlanung Schulz, Pirna vom 18.05.2021 mit Aussagen zur Bestandserfassung, einer Betroffenheitsanalyse, einer Konfliktanalyse und Prüfung der Verbotstatbestände.
  2. Baugrundgutachten von Baugrundbüro Dr. Mokosch, Nossen vom 09.03.2021 mit Aussagen zu Baugrundbeurteilung, Versickerungsmöglichkeiten, Grundwassersituation und Gründungsempfehlungen.

Im Folgenden werden die wichtigsten Aussagen zusammengefasst:

Schutzgut Mensch:

Der Planbereich befindet sich in ca. 100 m Entfernung zur Bahnlinie Dresden-Berlin, die maßgeblichen Außenlärmpegel wurden anhand des Lärmaktionsplanes der Stadt Coswig vom 15.03.2019 abgeschätzt. Die Nord- und Westfassaden befinden sich in Lärmpegelbereich III. Es sind passive Lärmschutzmaßnahmen erforderlich durch entsprechende Ausbildung der Außenbauteile.

Schutzgüter Tiere, Pflanzen und Landschaftsbild:

Durch das Vorhaben gehen brachliegende Wiesenfläche mit Aufwuchs von Ackerunkräutern sowie kleinere Gehölzbestände an Nadelbäumen und 3 Walnussbäumen verloren. Außerdem ist am Standort eine kleine Zauneidechsenpopulation vorhanden. Die Zauneidechsen müssen vor Baubeginn abgesammelt werden und in neu zu schaffende Ersatzhabitate verbracht werden. Vorkommen von Brutvogelarten wurden nicht festgestellt. Es wurden Nachtbauverbot und ökologische Baubegleitung festgesetzt.

Schutzgut Boden:

Mit der Versiegelung von rund 0,45 ha Fläche geht ein Verlust der natürlichen Bodenfunktionen einher. Um den Versiegelungsgrad möglichst gering zu halten, sind bestimmte Bereiche mit wasserdurchlässigen Belag herzustellen. Das anfallende Niederschlagswasser muss auf dem Grundstück dezentral versickert werden.

Schutzgut Wasser:

Oberflächengewässer sind innerhalb des B-Planes nicht vorhanden.

Der Geltungsbereich des B-Plans liegt außerhalb des ausgewiesenen Überschwemmungsgebietes der Elbe.

Schutzgut Luft und Klima:

Das Plangebiet ist nur von geringer lufthygienischer bzw. klimatischer Bedeutung. Die durch die Versieglung entstehende Aufheizung des Gebietes kann durch geplante Gehölzstrukturen und Begrünungsmaßnahmen reduziert werden.

Schutzgut Landschaft:

Unter Berücksichtigung der vorgesehenen Maßnahmen ist die geplante Quartiersinnenbebauung nicht mit Beeinträchtigung oder grundlegenden Veränderung des Landschaftscharakters verbunden.

Schutzgut Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter:

Im Geltungsbereich des B-Plangebietes Nr. 69 sind keine Kultur- oder Bodendenkmale vorhanden.

Coswig, den 24.06.2021

Thomas Schubert

Oberbürgermeister

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