Bebauungsplan Stadt Coswig Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan Nr. 67 "Gewerbegebiet Neusörnewitz Cliebener Straße"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 20.07.2020 bis 20.08.2020
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Planzeichnung

Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 67

„Gewerbegebiet Neusörnewitz Cliebener Straße“

 Der Stadtrat der Stadt Coswig hat am 06.11.2019 in öffentlicher Sitzung mit Beschluss Nr. VO/0036/19/SR die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 67 „Gewerbegebiet Neusörnewitz Cliebener Straße“ beschlossen. Der Vorentwurf in der Fassung 08.11.2019 lag in der Zeit vom 06.01.2020 bis 06.02.2020 öffentlich aus, gleichzeitig wurden die Behörden und die Träger öffentlicher Belange beteiligt. Es gingen zahlreiche Anregungen und Hinweise ein. Diese wurden in den nun vorliegenden Entwurf in der Fassung vom 27.05.2020 eingearbeitet. Insbesondere waren umfangreiche Abstimmungen mit der DEGES zur angrenzenden Planung der Staatsstraße S84n und mit der WAB Coswig GmbH zum für den OT Neusörnewitz neu vorgesehenen Stauraumkanal erforderlich. Aus diesen Abstimmungen resultiert auch die erforderliche Änderung des Geltungsbereiches des B-Planes. Die naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen wurden feinabgestimmt und es erfolgte die Berücksichtigung der Aussagen der Hochwasser-Risikogefahrenkarten, außerdem wurden Anregungen zu Gebäudehöhen an der Fabrikstraße im Planentwurf aufgenommen.

Der Stadtrat hat am 01.07.2020 in öffentlicher Sitzung mit Beschluss Nr. VO/0108/20/SR die Änderung des Geltungsbereiches zum Bebauungsplan Nr. 67 „Gewerbegebiet Neusörnewitz Cliebener Straße“ gemäß Stand 27.05.2020 beschlossen. Zudem billigte er den Planentwurf in der Fassung vom 27.05.2020/ ergänzt 01.07.2020 und hat die Durchführung der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 67 „Gewerbegebiet Neusörnewitz Cliebener Straße“ mit Stand vom 27.05.2020/ ergänzt 01.07.2020 liegt vom

20.07. bis 20.08.2020

im Bürgerbüro der Stadtverwaltung Coswig,

Karrasstraße 2, 01640 Coswig

während folgender Zeiten öffentlich aus:

Montag- Donnerstag                                            09:00 – 18:00 Uhr

Freitag                                                                  09:00 – 15:00 Uhr

Samstag                                                               09:00 – 12:00 Uhr

Während der Auslegungsfrist können im Bürgerbüro oder im Fachbereich Bauwesen der Stadtverwaltung Coswig Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgetragen werden. Schriftlich vorgebrachte Anregungen sollten die volle Anschrift des Verfassers und gegebenenfalls auch die Bezeichnung des betreffenden Grundstücks/Gebäudes enthalten. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. (§ 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB).

Die Planunterlagen sind auch auf der Internetseite des Landesportals des Freistaates Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de sowie auf der Internetseite der Stadt Coswig www.coswig.de zur Einsichtnahme innerhalb des genannten Zeitraumes einsehbar.

Folgende umweltbezogenen Informationen sind verfügbar und liegen ebenfalls mit aus:

  1. Umweltbericht: Planungsbüro Plan T vom 27.05.2020 mit Aussagen zu den Eingriffen in die Schutzgüter Mensch, Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt, Fläche und Boden, Wasser, Luft und Klima, Landschaft, Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter.
  2. Artenschutzrechtliche Prüfung: Planungsbüro Plan T vom 27.05.2020 mit Aussagen zur Bestandserfassung, einer Betroffenheitsanalyse, einer Konfliktanalyse und Prüfung der Verbotstatbestände.
  3. Grünordnungsplan: Planungsbüro Plan T vom 27.05.2020 mit Aussagen zum Zustand der Natur und Landschaft, der zu erwartenden Umweltauswirkungen sowie zu grünordnerischen Festsetzungen. Durch die Planung werden insgesamt 23,3 ha Grünfläche dauerhaft überplant.
  4. Schalltechnische Untersuchung nach DIN 18005: Hartig und Ingenieure GmbH vom 27.11.2019.
  5. Geotechnischer Bericht: Ingenieurbüro für Baugrund und Umwelttechnik vom 10.10.2019 mit Aussagen zu Versickerungsverhältnissen.

Im Folgenden werden die wichtigsten Aussagen zusammengefasst:

Schutzgut Mensch:

Das Schallgutachten hat aufgezeigt, dass durch Verkehrslärm die Immissionsorientierungswerte der DIN 18005 an allen Immissionsorten der Gewerbeflächen innerhalb der Bebauungsplanfläche eingehalten werden und nur an den zur Straßenseite gelegenen Rändern der Mischgebietsfläche eine Überschreitung der Orientierungswerte um bis zu 2,6 dB(A) in den Nachtstunden erfolgt. Bei Einhaltung der schalldämmenden Empfehlungen des Schalltechnischen Gutachtens (z.B. Festlegung von Emissionskontingenten für Gewerbebetriebe, Einsatz von schallgedämmten Lüftungseinrichtungen in Schlafräumen im Mischgebiet) ist davon auszugehen, dass mit dem Vorhaben Flächen mit überwiegender Wohnfunktion nicht erheblich beeinträchtigt werden.

Schutzgüter Tiere, Pflanzen und Landschaftsbild:

Durch das Vorhaben gehen vorrangig intensiv genutzte Ackerflächen sowie kleinflächige Gehölzbestände verloren, die für den Biotopschutz und Artenschutz jedoch nur von untergeordneter Bedeutung sind. Es erfolgt keine Zerschneidung von Biotopverbundfunktionen.

Der Flächenverlust ist erheblich, jedoch grundsätzlich durch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen kompensierbar.

Es werden neue Lebensräume (bspw. für die Avifauna, die Insektenfauna und für Reptilien) geschaffen.

Insbesondere die im südlichen Teil des Geltungsbereiches vorgesehene Heckenpflanzung dient auch der Eingrünung bzw. abschirmenden Bepflanzung des Gewerbegebietes und der Kompensation der Eingriffe in das Landschaftsbild.

Für 14 Fledermausarten sowie für 42 Vogelarten ist ein Vorkommen im Geltungsbereich des B-Planes Nr. 67 nachgewiesen bzw. aufgrund der Habitatansprüche möglich. Eine Betroffenheit von Brutvogelarten im Offenland kann nicht abgeleitet werden. Auch die Betroffenheit der Zauneidechse kann ausgeschlossen werden.

Zur Vermeidung von Verbotstatbeständen wurden artenschutzrechtlich begründete Maßnahmen festgelegt.

Schutzgut Boden:

Mit der Versiegelung von ca. 8,5 ha Flächen geht ein vollständiger Verlust der natürlichen Bodenfunktionen einher. Um den Versiegelungsgrad möglichst gering zu halten, sind bestimmte Bereiche mit einem wasserdurchlässigen Belag herzustellen. Das auf versiegelten oder teilversiegelten Flächen anfallende Niederschlagswasser muss zu einem großen Anteil versickert werden.

Schutzgut Wasser:

Oberflächengewässer sind innerhalb des B-Planes nicht vorhanden.

Der Geltungsbereich des B-Plans liegt außerhalb des ausgewiesenen Überschwemmungsgebietes der Elbe, jedoch werden laut Gefahrenkarten des LfULG im Falle eines HQ 100 Teile des Plangebietes bis 0,5 m bzw. bis 2,0 m überstaut, aus diesem Grund wird in diesem Bereich Risiko angepasste Bauweise empfohlen. Aufgrund der Kopplung des Grundwasserstandes mit dem Vorflutsystem der Elbe sind im zeitlichen Zusammenhang mit Überschwemmungsereignissen flurnahe Grundwasserabstände zu erwarten, bei Neubauten ist die Auftriebssicherheit zu beachten.

Schutzgut Luft und Klima:

Das Plangebiet ist nur von geringer lufthygienischer bzw. klimatischer Bedeutung. Die durch die Versieglung entstehende Aufheizung des Gebietes kann durch geplante Gehölzstrukturen und die festgesetzte Ausgleichsmaßnahme „Schmetterlingswiese“ am südlichen Rand des Plangebietes ausgeglichen werden.

Schutzgut Landschaft:

Unter Berücksichtigung der vorgesehenen Maßnahmen ist die geplante Erweiterung der vorhandenen gewerblichen Nutzung bzw. Mischgebietsnutzung nicht mit einer erheblichen Beeinträchtigung oder grundlegenden Veränderung des Landschaftscharakters verbunden.

Schutzgut Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter:

Im Geltungsbereich des B-Plangebietes Nr. 67 sind keine Kultur- oder Bodendenkmale vorhanden.

Coswig, den 02.07.2020

Thomas Schubert

Oberbürgermeister

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