Flächennutzungsplan Stadt Coswig Öffentliche Auslegung

Gesamtfortschreibung Flächennutzungsplan geänderter Entwurf

  • Status Beendet
  • Zeitraum 15.06.2020 bis 15.07.2020
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Planzeichnung

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Coswig hat am 27.09.2017 in öffentlicher Sitzung mit Beschluss Nr. VO/0380/17/SR die Einleitung des Planänderungsverfahrens zur Gesamtfortschreibung des FNP der großen Kreisstadt Coswig vom 22.06.2006 beschlossen. Der Stadtrat hat am 26.06.2019 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des fortgeschriebenen FNP i.d.F. vom 24.05.2019 und die Begründung einschließlich Umweltbericht gebilligt und beschlossen, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Diese erfolgte durch öffentliche Auslegung des Entwurfes in der Zeit vom 15.07. bis 15.08.2019. Parallel dazu wurden die Behörden und Träger öffentlicher Belange zum Entwurf beteiligt. Es gingen zahlreiche Anregungen und Stellungnahmen ein, diese wurden gemäß § 1 Absatz 7 BauGB gerecht gegeneinander und untereinander abgewogen; die Abwägungsentscheidung zum Entwurf traf der Stadtrat in seiner Sitzung am 18.03.2020. Die Anregungen und Hinweise hatten die Änderung des Entwurfes zur Folge.

Der geänderte Entwurf der Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplan mit Begründung und Umweltbericht mit Stand vom 30.04.2020 sowie den nach Einschätzung der Stadt Coswig wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen vom

15.06. bis 15.07.2020

im Bürgerbüro der Stadtverwaltung Coswig, Karrasstraße 2, 01640 Coswig

während folgender Zeiten öffentlich aus:

Montag- Donnerstag                                           09:00 – 18:00 Uhr

Freitag                                                                 09:00 – 15:00 Uhr

Samstag                                                              09:00 – 12:00 Uhr

Während der Auslegungsfrist können im Bürgerbüro oder im Fachbereich Bauwesen der Stadtverwaltung Coswig Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgetragen werden. Schriftlich vorgebrachte Anregungen sollten die volle Anschrift des Verfassers und gegebenenfalls auch die Bezeichnung des betreffenden Grundstücks/Gebäudes enthalten.

Der Stadtrat hat bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten Bestandteilen des Planentwurfes abgegeben werden dürfen. Den Planunterlagen ist eine Liste der Änderungen vorangestellt.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. (§3 Absatz 2 Satz 2 BauGB).

Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. (§3 Abs. 3 BauGB).

Die Planunterlagen sind auch auf der Internetseite des Landesportals des Freistaates Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de sowie auf der Internetseite der Stadt Coswig www.coswig.de zur Einsichtnahme innerhalb des genannten Zeitraumes einsehbar.

Folgende umweltbezogenen Informationen sind verfügbar und liegen ebenfalls mit aus:

Maßnahmekonzept Natur und Landschaft bestehend aus Thematischer Karte K-3 und Textteil Anlage A-3, darin werden die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes durch Integration des Maßnahmekonzeptes in den FNP berücksichtigt. In Karte K-3 sind die gesetzlich geschützten Biotope (Biotopbestandsverzeichnis LRA Stand 16.01.2015, Waldbiotopkartierung Sachsenforst Stand 07.08.2015 und Biotopverdachtsflächen nach selektiver Biotopkartierung Stand 2006 bzw. 2008) enthalten.

Ergänzter Umweltbericht vom 30.04.2020 (gemäß § 2a BauGB als gesonderter Teil der Begründung), dieser wurde im Ergebnis der Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB erarbeitet, gemäß den Anregungen aus der Auslegung des Entwurfes überarbeitet. Er beinhaltet die Bewertung der vorgeschlagenen Bauentwicklungsflächen hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Schutzgüter Menschen, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft/Klima, Landschaft, Kultur- und Der Umweltbericht wurde bei den Steckbriefen zur Bauflächenentwicklung ergänzt um Hinweise zu den Abstrombereichen der Altstandorte EWS in Neusörnewitz und Planeta Werk IV in Kötitz und der damit im Zusammenhang stehenden eingeschränkten Grundwassernutzung. Außerdem erfolgte die Auseinandersetzung mit den Vorbehaltsgebieten Hochwasserschutz hinsichtlich der Forderung von angepasster Nutzung für die Gebiete W 3, W 13 (Baufläche entfallen), W 19 , M1 (Baufläche entfallen), M 2, M 5, G 1 (Baufläche entfallen) und G 2 sowie GB 1.

Weitere wesentliche Ergebnisse der Umweltprüfung sind:

Die zwei im Entwurf vom 24.05.2019 enthaltenen Bauflächenentwicklungsstandorte mit erforderlicher Waldumwandlung W6- Moritzburger Straße / Am Spitzberg und W17-Brockwitz, Auerstraße Ost wurden aus dem Entwurf vom 30.04.2020 herausgenommen.

Für die drei Bauflächenentwicklungsstandorte mit erforderlicher Befreiung von den Verboten nach §30 Abs. 2 BNatSchG aufgrund der Inanspruchnahme von gesetzlich geschützten Biotopen wurde im Ergebnis der Umweltprüfung für die Wohnbaufläche W3 - Jaspisstraße, die Wohnbaufläche W14 – Buschweg und die gemischte Baufläche M2 - Kötitz, Brockwitzer Straße festgestellt, dass die Vermeidung bzw. der Ausgleich der voraussichtlich erheblichen Beeinträchtigungen der betroffenen Umweltschutzgüter grundsätzlich möglich ist, bei Baufläche W14 wurden die Biotopflächen aus der Planung herausgenommen.

Für die übrigen Bauflächendarstellungen des Flächennutzungsplans sind unter Beachtung der in der nachgeordneten Planung (Bebauungsplan, Satzungsverfahren) festzusetzenden Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen sowie Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen voraussichtlich keine erheblichen Beeinträchtigungen der Umweltschutzgüter sowie der Erhaltungsziele der Natura 2000 - Gebiete zu erwarten.

Für einen Standort mit geplanter Grünflächendarstellung (Zweckbestimmung Erholungsgärten) mit erforderlicher Befreiung von den Verboten nach §30 Abs. 2 BNatSchG aufgrund der Inanspruchnahme von gesetzlich geschützten Biotopen wurde im Ergebnis der Umweltprüfung für die geplante Grünfläche Erholungsgärten GF3 - Jaspisstraße festgestellt, dass die Vermeidung bzw. der Ausgleich der voraussichtlich erheblichen Beeinträchtigungen der betroffenen Umweltschutzgüter grundsätzlich möglich ist.

Folgende umweltbezogenen Stellungnahmen liegen mit aus:

Regionaler Planungsverband vom 24.07.2019:

Die Baufläche W 20 liegt im Vorbehaltsgebiet Wasserressource, im Regionalplan 2019 wird jedoch nicht weiter an dieser Festlegung festgehalten.

Landratsamt Meißen vom 02.09.2019:

Belange Wasser: die Abstrombereiche der Altstandorte ESW und Planeta Werk IV sowie die Vorbehaltsgebiete Hochwasserschutz angepasste Nutzung sind bei Bauflächenausweisungen zu berücksichtigen und im Umweltbericht darzulegen. Dies ist mit dem ergänzten Umweltbericht vom 30.04.2020 erfolgt, die Bauflächen W 13, M1 und G1 sind aus dem Planentwurf entfallen.

Belange Naturschutz: Berücksichtigung der vorhandenen Biotope bei den Bauflächen W10, W14 und W17 in der weiteren Bauleitplanung, dies ist im ergänzten Umweltbericht vom 30.04.2020 erfolgt; Baufläche W17 ist entfallen.

Die artenschutzrechtlichen Belange bei Bauflächen W5, W7, M4, W3, W4, W12 müssen berücksichtigt werden. Dies wurde im ergänzten Umweltbericht vom 30.04.2020 dargelegt, die Baufläche W4 ist entfallen.

Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 09.08.2019 zu den Themen:

Vom Regionalplan wurden noch keine Bereiche zu geogenen Naturgefahren festgelegt.

Im Bereich Coswig treten erhöhte Radonkonzentrationen in der Bodenluft wahrscheinlich nicht auf. Die nach anerkannten Regeln der Technik erforderlichen Maßnahmen zum Feuchteschutz sind einzuhalten. Ab Ende 2020 werden voraussichtlich spezielle Radonvorsorgegebiet ausgewiesen mit evtl. weitergehenden Schutzmaßnahmen für Gebäude mit Aufenthaltsräumen oder Arbeitsplätzen.

Innerhalb der neuen gewerblichen Baufläche G 2 sollten Beschränkungen hinsichtlich der Ansiedlung von erheblich belästigenden Gewerbegebieten in der Nähe von Wohnnutzung erfolgen.

Stellungnahme des BUND Landesverband Sachsen e.V. vom 12.08.2019:

Es sind Gegenmaßnahmen zur Überhitzung von Siedlungsgebieten und zur Abpufferung von Starkregenereignissen vorzusehen. Besondere Bedeutung hat Erhalt und Mehrung des Baum- und Waldbestandes. Die geplanten Bauflächen W 6 und W17 sollen nicht gerodet werden; diese sind aus dem Planentwurf 30.04.2020 entfallen.

Stellungnahme NABU vom 07.08.2019:

Die geplante Baufläche W6 wird abgelehnt, da sie eine wichtige Biotopverbundfunktion erfüllt. Die Baufläche W14 wird ebenfalls abgelehnt wegen der Betroffenheit von geschützten Biotopen.

Baufläche W6 ist aus dem Planentwurf entfallen und Baufläche W14 wurde reduziert und die Biotopflächen aus der Planung herausgenommen.

Coswig, den 28.05.2020                                                                                                                  

Thomas Schubert

Oberbürgermeister

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