Bebauungsplan Stadt Chemnitz Öffentliche Auslegung

Veröffentlichung im Internet des einfachen Bebauungsplanes Nr. 20/12 „Brühl“

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 18.03.2024 bis 24.04.2024
  • Stellungnahmen 1 Stellungnahme
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Planzeichnung

Auf Grund des § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch wird bekannt gemacht, dass der Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität in seiner Sitzung am 27.02.2024 Folgendes beschlossen hat:

1.       Der Aufstellungsbeschluss (B-206/2020) zum Bebauungsplan Nr. 20/12 „Brühl“ vom 08.09.2020 des Ausschusses für Stadtentwicklung und Mobilität wird wie folgt geändert:

Der räumliche Geltungsbereich wird gemäß Planzeichnung bestimmt und

- um die Flurstücke 942/3, 942/4, 942/5, 942p, 946/1, 946/2, 946/a, 946/b, 946/c, 946/d, 946/e, 946/f, 947/1, 947/2, 948, 949/1, 949/2, 1153/n, 1153/o, 2147, 2370, 2371, 2372, 2373, 2373/a, 2373/b, 2373/c, 2374, 2375, 2376, 2557 sowie Teile der Flurstücke 921/7, 942s und 2392 der Gemarkung Chemnitz reduziert.

2.       Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 20/12 „Brühl“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B) sowie die Begründung mit Umweltbericht werden in der Fassung vom Januar 2024 gebilligt und zur Veröffentlichung im Internet bestimmt.

Der Planentwurf mit Begründung einschließlich Umweltbericht sowie folgende wesentliche, bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 03.05.2021, des Amtes für Gesundheit und Prävention der Stadt Chemnitz vom 04.05.2021 und des Umweltamtes der Stadt Chemnitz vom 19.04.2021, 04.05.2021, 20.05.2021 und 04.09.2023

werden nach § 3 Abs. 2 BauGB im Zeitraum

vom 18.03.2024 bis 24.04.2024

im Internet unter www.chemnitz.de/oeffentliche_auslegungen sowie im Landesportal Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de veröffentlicht.

Zusätzlich werden die Planunterlagen im Neuen Technisches Rathaus, Friedensplatz 1, im Öffentlichen Auslegungsraum A014, links neben dem Haupteingang während der nachfolgend genannten Zeiten öffentlich ausgelegt:

montags bis mittwochs von 8.30 - 15.00 Uhr

donnerstags von 8.30 - 18.00 Uhr

freitags von 8.30 - 12.00 Uhr

Während dieser Auslegungsfrist können von der Öffentlichkeit Stellungnahmen zum Bebauungsplan abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch an stadtplanungsamt-beteiligung@stadt-chemnitz.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch schriftlich im Stadtplanungsamt oder mündlich zur Niederschrift im Zimmer B520 abgegeben werden. Bitte vereinbaren Sie vor einem persönlichen Kontakt einen Termin im Stadtplanungsamt per Telefon (0371 488-6101) oder E-Mail (stadtplanungsamt-beteiligung@stadt-chemnitz.de).

Kontakt:

Postanschrift:

Stadt Chemnitz
Stadtplanungsamt
09106 Chemnitz

E-Mail:

stadtplanungsamt-beteiligung@stadt-chemnitz.de

Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

  • Für die Belange des Umweltschutzes wurde im Bauleitplanverfahren eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet wurden. Der Umweltbericht ist Bestandteil der Begründung zum Entwurf des Bebauungsplans und enthält Informationen und Aussagen zu den Auswirkungen auf den Menschen (klimatische Belastung, Luftqualität, Lärm, Erholungspotential), Tiere, Pflanzen, Biotope und Biodiversität (Lebensraum von Vögeln und Fledermäusen, Vegetationsbestand), Boden und Fläche (geologische Situation, Altlasten, Bergbau, Versiegelung), Wasser (hydrogeologische Situation, Überschwemmungsgebiet, überschwemmungsgefährdetes Gebiet, Niederschlagswasser, Grundwasser), Klima und Luft (klimatische Situation, bioklimatische Belastung, Luftaustausch, Luftschadstoffe), Landschaft, Kulturgüter und sonstige Sachgüter und deren Wechselwirkungen.
  • Schalltechnische Untersuchung nach DIN 18005 zum Bebauungsplan Nr. 20/12 „Brühl“ der Stadt Chemnitz (Projektnr. B21911-2) vom 12.12.2023, Ingenieurbüro für Bau- und Raumakustik/Schallschutz, Limbach-Oberfrohna,
  • Grünordnungsbericht zum Bebauungsplan Nr. 20/12 „Brühl“ der Stadt Chemnitz vom 19.01.2024, Freier Landschaftsarchitekt Christoph Hein, Dresden.
  • Stellungnahme des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 03.05.2021 zu Boden/Wasser (geologische und hydrogeologische Situation, Radon, Altlasten),
  • Stellungnahme des Amtes für Gesundheit und Prävention der Stadt Chemnitz vom 04.05.2021 zu Auswirkungen auf den Menschen (Gesundheit, Lebensqualität),
  • Stellungnahme des Umweltamtes der Stadt Chemnitz vom 19.04.2021 zu Wasser (Grundwasseraufschlüsse, Grundwasserneubildung); vom 04.05.2021 zu Boden (Altlasten); vom 20.05.2021 zu Immission/Klima (Lärm, Luftreinhaltung, Stadtklima, Wärmeversorgung), Tieren/Pflanzen (Fledermäuse und Vögel, Biotopschutz); vom 04.09.2023 zu Wasser (Überschwemmungsgebiet, überschwemmungsgefährdetes Gebiet, Niederschlagswasser, Verdunstung, Versickerung, Grundwasserneubildung), Tiere/Pflanzen (Artenschutz, Nisthilfen für Vögel, Fledermausquartiere, Minderung von Lichtemissionen, Bäume), Immission (Luft- und Lärmschutzmaßnahmen), Klima (Klimaschutzprogramm).

Chemnitz, den 06.03.2024

gez. Börries Butenop
Amtsleiter Stadtplanungsamt

Kontaktperson

Stadt Chemnitz
Stadtplanungsamt

Herr Schwind

Friedensplatz 1
09111 Chemnitz

Telefon 1: (0371) 488-6163
Telefon 2: (0371) 488-6101

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Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).

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Sie können die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).

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Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen
  • Begründung mit Umweltbericht
  • Umweltbezogene Stellungnahmen
  • Grünordnungsplan
  • Schalltechnisches Gutachten

Informationen

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