Bebauungsplan Stadt Chemnitz Öffentliche Auslegung

Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 18/05 „Nördlich der Altchemnitzer Straße“ Teilgebiet A

  • Status Beendet
  • Zeitraum 30.05.2023 bis 30.06.2023
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität hat in seiner Sitzung am 25.04.2023 Folgendes beschlossen:

  1. Der Aufstellungsbeschluss (B-151/2018) vom 05.06.2018 des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses zum Bebauungsplan Nr. 18/05 „Nördlich der Altchemnitzer Straße“ wird wie folgt geändert:

Der räumliche Geltungsbereich wird gemäß Planzeichnung bestimmt und

    • um das Flurstück 2955/1 (teilweise) der Gemarkung Chemnitz sowie das Flurstück 364/b (teilweise) der Gemarkung Altchemnitz erweitert.

Der Geltungsbereich wird wie folgt in 2 Teilgebiete unterteilt:

    • Teilgebiet A
    • Teilgebiet B.

Teilgebiet A umfasst folgende Flurstücke der Gemarkung Chemnitz:

1933/19, 1936/2 tlw., 1937/5, 1937/6, 1937/o tlw., 1937/r, 1937/u, 1937/v, 1937/w, 1943/1, 1943/2, 1943/13, 1943/14, 1943/a, 1943/f, 1943/g, 1943/h, 1943/i, 1943/k, 1943/l, 1943/m, 1943/n, 1943/r, 1943/x, 1943/y, 2955/1 tlw., 3222, 3223, 3260/1, 3305/1, 3305/2, 3306, 3307, 3307/a, 3410, 3593/1, 3645, 3700, 3701 und

und folgende Flurstücke der Gemarkung Altchemnitz:

364/a, 364/b tlw., 364/f, 364/g, 364/h, 364/k, 365/3, 365/4, 365/5, 365/6, 366/1, 366/5, 366/6, 366/7, 366/8.

Teilgebiet B umfasst folgende Flurstücke der Gemarkung Chemnitz:

1931/13 tlw., 1931/15,1931/16, 1931/22, 1931/23, 1933/4, 1933/6, 1933/16, 1933/17,1933/18, 1933f, 1937/3 tlw., 1937i, 1937n, 1937q, 1937s, 1937t, 1937y, 1937z, 2511,2512, 2513, 2514, 2525c, 3431, 3478.

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 18/05 „Nördlich der Altchemnitzer Straße“, Teilgebiet A bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), sowie die Begründung mit Umweltbericht, werden in der Fassung vom 01.11.2022 gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Der Planentwurf mit Begründung einschließlich Umweltbericht sowie folgende wesentliche, bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen:

  • Protokoll Anlaufberatung vom 10.05.2019
  • Schalltechnische Untersuchung im Rahmen des Strukturkonzeptes Altchemnitz erarbeitet - Überprüfung zu darüberhinausgehendem Bearbeitungsbedarf erforderlich
  • Themenbereiche Luftreinhaltung, Grundwasserschutz und Altlasten sind einer Prüfung zu unterziehen
  • Energetisches Quartierskonzept wurde durch eins energie in Sachsen GmbH & Co. KG als erstes derartiges Konzept für einen gewerblichen Standort erstellt
  • Angebot zur Erarbeitung eines Artenschutzgutachtens liegt dem Umweltamt vor - schnellstmögliche Beauftragung im Jahre 2019
  • auf Grundstück Flurstücks-Nr. 1943a Gemarkung Chemnitz (Elsasser Straße) befindet sich in Verwaltung des Grünflächenamtes ein Erholungsgarten
  • Abstimmungen zum Straßenbegleitgrün erforderlich
  • je nach Erforderlichkeit der Anwendung der Eingriffs-/AusgIeichsbilanzierung sind die Eingriffe in den geschützten Baumbestand differenziert zu behandeln
  • Umweltamt der Stadt Chemnitz (Immissionsschutz/Klimaschutz) vom 15.05.2019
  • Ergänzung des Schallschutzgutachtens vom 26.06.2017 erforderlich
  • grundlegende Eignung des Plangebietes für die genannten Planungsziele bereits im Rahmen des Strukturkonzeptes nachgewiesen
  • Auswertung des Stadtklimagutachtens von 2018 - Flächen in einem Stadtklimatop gelegen - starke Veränderung der Klimaelemente, besonders der Ausbildung von Wärminseleffekten vorhanden
  • Plangebiet besitzt erhebliche klimatisch-lufthygienische Empfindlichkeit gegenüber einer Nutzungsintensivierung
  • der moderaten baulichen Verdichtung soll durch geeignete grünordnerische Festsetzungen begegnet werden, Grün- und Solardachflächennutzung sollen in Einklang gebracht werden
  • Luftschadstoffbelastung wird durch den Verkehr dominiert (mittleres städtisches Niveau)
  • Feinstaubbelastung (mittleres städtisches Niveau)
  • Umsetzung des Luftreinhalteplanes - Verwendungsverbot für feste, fossile Brennstoffe soll festgesetzt werden
  • Energetisches Quartierskonzept: energetische Maßnahmen (Nutzung erneuerbarer Energien: Solar und Fernwärme) dienen neben dem Schutz des Globalklimas auch der Luftreinhaltung
  • Umweltamt der Stadt Chemnitz (Altlasten/Bodenschutz) vom 15.05.2019
  • altlastenverdächtige Flächen benannt (Kennziffern: 61 270485, 61 270486, 61 270331 im Sächsischen Altlastenkataster)
  • formale Ersterfassung liegt jeweils vor - Altlastverdacht resultiert aus dem möglichen Umgang mit boden- und wassergefährdenden Stoffen
  • historische Erkundungen im Rahmen des Verfahrens erforderlich
  • Baugenehmigungsamt der Stadt Chemnitz vom 05.06.2019
  • planungsrechtliche Beurteilung des Geltungsbereiches nach § 34 (2) als Grundlage für die Beurteilung des Erfordernisses zur Anwendung der Eingriffs-/Ausgleichs­bilanzierung
  • Grünflächenamt der Stadt Chemnitz vom 14.06.2019
  • öffentliche Grünfläche im Bereich der Elsasser Straße wird nicht befürwortet
  • Bewertung des Baumbestandes und der Ersatz für nicht zu erhaltende geschützte Baumbestände muss auf Grundlage der geltenden Baumschutzsatzung erfolgen, da naturschutzrechtliche Eingriffsregelung nicht anzuwenden ist
  • entsprechende Bestandserfassung mit Angaben zu Baumart, Stamm- und Kronen­durchmesser ist als Planungsgrundlage unerlässlich
  • Umweltamt der Stadt Chemnitz (Klimaschutz) vom 03.07.2019
  • Informationen zum städtischen Solarkataster übergeben
  • detaillierte Berechnungsergebnisse werden nachgereicht
  • Entsorgungsbetrieb der Stadt Chemnitz vom 14.11.2019
  • getroffene Festsetzungen zur Reduzierung des Regenwasserabflusses genügen dem Grunde nach - konkrete Gestaltung der Rückhaltung im Baugenehmigungsverfahren festzulegen
  • von Festsetzungen der Flächenbefestigung, Dachbegrünung und Begrünung von Tiefgaragen ist nicht abzuweichen
  • Chemnitzer Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH vom 02.12.2019
  • private Grünfläche entlang der Treffurthstraße sollte als Mischgebiet festgesetzt werden          
  • Landesverband sächsischer Heimatschutz vom 03.12.2019
  • naturschutzfachliche Beurteilung nur mit artenschutzrechtlicher Prüfung möglich - Zustimmung unter Vorbehalt
  • auf Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen bei Eingriffen in Natur und Landschaft wird verwiesen
  • Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 05.12.2019
  • keine Bedenken gegen das Vorhaben vorgebracht
  • Belange des Fluglärms, der Anlagensicherheit/Störfallvorsorge sowie des Fischar-tenschutzes bzw. der Fischerei sind nicht berührt
  • keine Hinweise auf radiologisch relevante Hinterlassenschaften, jedoch Lage in einem Gebiet, in dem wahrscheinlich erhöhte Radonkonzentrationen in der Bodenluft vorhanden sind
  • zu beachtende Anforderungen und Hinweise zum Radonschutz formuliert
  • Berücksichtigung der Ausführungen zur geologischen und hydrogeologischen Situation im weiteren Verfahren empfohlen
  • standortkonkrete Baugrunduntersuchungen werden angeregt
  • Information: Zugriffsmöglichkeit auf vorhandene Geodaten besteht
  • Niederschlagsversickerung: für Verwendung unterirdischer Versickerungsanlagen standortkonkrete Versickerungstests im Zielhorizont angeraten
  • Empfehlung Versiegelungsminimierung: Erdplanien der Zufahrten und Stellflächen entwässerungswirksam anlegen
  • Industrie- und Handelskammer vom 05.12.2019
  • Gewährleistung einer konfliktfreien Nachbarschaft durch immissionsschutzrechtliche Festsetzung zwischen den möglichen Nutzern und zu außerhalb liegenden Gewerbeeinrichtungen   
  • Öffentlichkeit vom 05.12.2019
  • private Grünfläche entlang der Treffurthstraße sollte als Mischgebiet festgesetzt werden
  • Festsetzung von Straßenbäumen vollumfänglich befürwortet
  • im Innenbereich sollten nur die artenschutzrechtlich relevanten bzw. städtebaulich prägenden Bäume beachtet werden - Reduzierung der Entwicklungsmöglichkeiten
  • Öffentlichkeit vom 05.12.2019
  • Detaillierungsgrad Umweltbericht: eingehende Betrachtung Schutzgut Klima und Energetisches Quartierskonzept erforderlich
  • zusätzliche Installation von Photovoltaikanlagen auf Dächern sollte nicht behindert werden
  • Forderungen zur Kombination von Dachbegrünung und Photovoltaikanlagen
  • Umsetzung einer aufgelockerten Bebauung unter Nutzung vorhandener Grünpotenziale zum klimatischen Temperaturausgleich und zur Verbesserung der Freiraumqualität
  • Materialwahl befestigter Flächen im öffentlichen Bereich mit hoher Albedo sinnvoll, um Überwärmung entgegenzuwirken
  • Nutzung des bestehenden Potentials an begrünten Freiflächen als zentrale Grünflächen für die örtliche Erholung
  • Festsetzungen zur Fassadenbegrünung und Durchgrünung der Freiflächen und Stellplätze mit Bäumen sollten aufgenommen werden
  • Ladeinfrastruktur für Elektromobilität sollte Berücksichtigung finden
  • vorwiegende Nutzung von Fernwärme bei Neubau- und Sanierungsvorhaben vorsehen
  • Grünflächenamt der Stadt Chemnitz vom 11.12.2019
  • Elsasser Straße: Festsetzung öffentliche Straßenverkehrsfläche anstatt öffentliche Grünfläche, durchgehende Baumreihe gefordert
  • bei Festsetzung von Einzelbäumen Standortabweichungen zulassen
  • Gesundheitsamt der Stadt Chemnitz vom 30.12.2019
  • Lärm: schalltechnisches Gutachten erforderlich
  • Altlasten: altlastenverdächtige Flächen sind zu untersuchen und zu bewerten
  • Kleinklima: Begrünung geneigter Dachflächen wird begrüßt, Freiflächen sollten großzügig eingeordnet werden, ausgeprägter Großgrünbestand ist zu erhalten, Ausschluss fester fossiler Brennstoffe entspricht Luftreinhalteplan
  • Ergebnis: Bebauungsplan führt zur Aufwertung des Gebietes; Einschätzung eventuell nachteiliger Auswirkungen auf Schutzgut Mensch erst nach Vorliegen weiterer Untersuchungen, des Umweltberichtes, des Grünordnungsplanes und des schalltechnischen Gutachtens möglich
  • Umweltamt der Stadt Chemnitz (Immissionsschutz/Klimaschutz) vom 21.02.2020
  • Hinweise zu Änderungen in der Begründung zum eea, zu Klimaschutzzielen dargelegt
  • Änderungserfordernis der Festsetzung zur Dachbegrünung und energetischen Ausnutzung des Solarpotenzials neuer Gebäude vorgebracht
  • Hinweise zu Änderungen in der Begründung entsprechend des vorliegenden Schallschutzgutachtens, auf Plangebiet einwirkende Vorbelastung durch Verkehrs- und Gewerbelärm dargestellt
  • Hinweise zu Änderungen im Umweltbericht zum Luftreinhalteplan, zur Fortschreibung der Klimaökologischen Bewertung des Flächennutzungsplanes, zum Erfordernis zur Festsetzung von Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen auf Grundlage der Planungshinweiskarte der Klimaökologischen Bewertung dargelegt
  • Vorgaben aus dem Energetischen Quartierskonzept benannt
  • kein Widerspruch zur Vorgaben des BImSchG, BBodSchG, BNatschG/SächsNatschG, WHG/SächsWG ersichtlich - allerdings sind geeignete Festsetzungen vorzusehen
  • Ergänzungserfordernis im Umweltbericht zu Klimatische Belastung-IST, Luftverun­reinigung-IST, Lärm-IST (Gewerbelärm, Verkehrslärm), Luft und Klima-IST, Luft und Stadtklima + Mensch formuliert
  • Umweltamt der Stadt Chemnitz (Altlasten/Bodenschutz) vom 21.02.2020
  • in Bearbeitung befindliche Historische Erkundungen liegen am 31.12.2029 vor - Ableitung von Handlungsbedarf auf dieser Grundlage möglich
  • Ergebnis: „Belassen“ im Altlastenkataster - kein weiterer Handlungsbedarf bei derzeitiger gewerblicher Nutzung
  • Nutzungskonflikte bestehen nicht, Kennzeichnung ist nicht erforderlich, Begründung muss Nachweis aus Gutachten aufnehmen
  • bei Umnutzungen zu sensibleren Nutzungen (Wohnen, Freizeit, Grün) Neubewertung erforderlich
  • Umweltamt der Stadt Chemnitz (untere Naturschutzbehörde) vom 23.07.2020, 05.08.2020
  • planungsrechtliche Beurteilung nach § 34 BauGB zieht nach sich, dass gemäß § 18 Abs. 2 Satz 1 BNatSchG die § 14 bis 17 BNatSchG nicht anzuwenden sind - damit unterliegt das Plangebiet nicht der Eingriffs-Ausgleichs-Regelung nach § 18 Abs. 1 BNatSchG i. V. m. § 1a BauGB
  • Ergebnis der artenschutzrechtlichen Prüfung: im Plangebiet mehrere tatsächliche und potentielle Niststätten gesetzlich geschützter Vogelarten, sowie potentielle Fledermaus­quartiere festgestellt
  • die beschriebenen Vermeidungsmaßnahmen (Verbot der Beseitigung von Vegetationsbeständen vom 1. März bis zum 30. September unter Kontrolle eines Fachgutachters; Abriss von Gebäuden nur außerhalb der Brutzeit der Vögel bzw. der Wochenstubenzeit der Fledermäuse - September bis Februar - unter Kontrolle eines Fachgutachters, Betroffenheit von Kellerräumen erfordert Kontrolle auf Fledermäuse; vor Umbau von Gebäudebestand detaillierte Begutachtung, Kontrolle von Hohlräumen in Fassade, Dachbereich vor Wärmeisolationsmaßnahmen eingeschlossen; Maßnahmen gegen Vogelschlag; Erhaltung einer ausreichend großen zusammen­hängenden Grünfläche) sind geeignet, um ein Eintreten der Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 BNatSchG zu vermeiden
  • die beschriebenen Kompensationsmaßnahmen (Schaffung und Erhaltung geeigneter Nistmöglichkeiten für Vögel und eines Quartiers für Fledermäuse je 10 m Mauerlänge bei baulichen Veränderungen an Gebäuden und bei Neubauten über 5 m Höhe, Festlegung von Maßnahmen im Falle der Entfernung von Höhlenbäumen) sind geeignet, um ein Eintreten der Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 BNatSchG zu vermeiden
  • bei ordnungsgemäßer und vollständiger Umsetzung dieser Maßnahmen tritt somit für keine der behandelten Arten ein Verbotstatbestand des § 44 BNatSchG Abs. 1 ein
  • Ergebnisse der artenschutzrechtlichen Prüfung und die aufgezeigten Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen sowie Kompensationsmaßnahmen zur Vermeidung von artenschutzrechtlichen Beeinträchtigungen sind im Bebauungsplan zu ergänzen (textliche Festsetzungen, Entwurf und Grünordnungsplan/Umweltbericht)
  • die 6 im Plangebiet befindlichen Biotopbäume sind in der Planzeichnung zu kennzeichnen
  • Pflanzauswahllisten sind in den textlichen Festsetzungen (siehe Pflanzliste der Stadt Chemnitz zur Anwendung für die Bauleitplanung) zu ergänzen
  • die Eschen an der Elsasser Straße (insbesondere der Biotopbaum) sind als Quartierbäume zu erhalten
  • bauzeitlich werden zu erhaltende Gehölze im gesamten Kronen-, Stamm- und Wurzelbereich vor Beschädigungen gemäß DIN 18920 in Verbindung mit der RAS-LP 4 geschützt
  • Flurstück 3700 (Teilfläche) und 1943/a der Gemarkung Altchemnitz sind durch natürliche Prägung ökologisch wertvoll, Stellungnahme vom Mai 2020 behält Gültigkeit - die Fläche ist zu erhalten; naturnahe Gartennutzung beispielsweise durch einen Verein oder einen Betrieb (Nutzung für Mitarbeiter) kann erfolgen, eine Übernahme durch die untere Naturschutzbehörde kommt nicht in Betracht
  • Umweltamt der Stadt Chemnitz (Immissionsschutz/Klimaschutz) vom 05.08.2020
  • Verzicht auf Festsetzung der Anordnung schutzbedürftiger Räume auf der verkehrslärmabgewandten Seite - Begründung wird dargelegt
  • maßgebliche Außenlärmpegel sind in Bebauungsplan zu übernehmen, textliche Festsetzung zu passiven Schallschutzmaßnahmen ist aufzunehmen - Vorschläge werden unterbreitet, finale Festsetzungen sind nochmals abzustimmen
  • Verweis auf DIN 4109-1 „Schallschutz im Hochbau“ und eine Bezugsquelle
  • Änderung der Gemeinbedarfsfläche in MI hat keine Auswirkungen, Immissionsorte wurden mit diesem Schutzanspruch bereits berücksichtigt
  • durch Festsetzung 4.3 wird der Bau von Solaranlagen unangemessen verhindert; beide Dachnutzungen sollten ermöglicht werden - Ergänzung der Festsetzung dahingehend, dass Anteil der Begrünung ausnahmsweise auf 30 % reduziert werden kann, wenn Solarthermie- und/oder Photovoltaikanlagen errichtet werden
  • Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 25.11.2020
  • keine Bedenken gegen das Vorhaben vorgebracht
  • Belange des Fluglärms, der Anlagensicherheit/Störfallvorsorge sowie des Fischar-tenschutzes bzw. der Fischerei sind nicht berührt
  • keine Hinweise auf radiologisch relevante Hinterlassenschaften, jedoch Lage in einem Gebiet, in dem wahrscheinlich erhöhte Radonkonzentrationen in der Bodenluft vorhanden sind
  • zu beachtende Anforderungen und Hinweise zum Radonschutz dargelegt
  • Berücksichtigung der Ausführungen zur geologischen und hydrogeologischen Situation im weiteren Verfahren empfohlen
  • standortkonkrete Baugrunduntersuchungen werden angeregt
  • Information: Zugriffsmöglichkeit auf vorhandene Geodaten besteht
  • Verweis auf Flächen im Sächsischen Altlastenkataster: bei Erd- und Tiefbaumaß­nahmen können kostenrelevante Baugrundrisiken entstehen, im Falle von Untergrundkontaminationen sind unterirdische Versickerungen nicht durchzuführen
  • Umweltamt der Stadt Chemnitz (Immissionsschutz/Klimaschutz) vom 01.02.2021
  • Festsetzungen werden bestätigt, Forderung zur Formulierung der Festsetzung 7.1 Anforderung Luftschalldämmung
  • Hinweise zu Änderungen von Begründung und Umweltbericht zur DIN 4109-1, zu Außenwohnbereichen, Lärmimmissionswerten, Flächenbefestigungen und Farbgestaltung, zum Schutzgut Luft/Klima, Solarpotenzial
  • Umweltamt der Stadt Chemnitz (untere Naturschutzbehörde) vom 27.05.2020, 01.02.2021
  • Ergebnis artenschutzrechtliche Prüfung: 6 Biotopbäume nach § 30 BNatSchG in Verbindung mit § 21 SächsNatSchG, 28 Bäume mit als Brutplatz oder Quartier geeigneten Höhlen und Spalten (Höhlenbäume), 16 potentiell betroffene Brutvogelarten sowie 8 potentiell betroffene Fledermausarten erfasst; die Beseitigung von Gehölzen, darunter auch Höhlenbäume, führt zum Verlust von Singwarten, Nahrungsquellen und Nistmaterial sowie zur Zerstörung von Fortpflanzungsstätten von Vögeln und Fledermäusen
  • keine Einwände gegen vorgelegten Entwurf unter Berücksichtigung von Korrekturen zu: Festsetzung Flurstück 3700 Gemarkung Chemnitz als zu erhaltende Grünfläche mit zweifacher jährlicher Mahd, Aufnahme von Vermeidungs- und Kompensations­maßnahmen (Verbot der Beseitigung von Vegetationsbeständen vom 1. März bis zum 30.September unter Kontrolle eines Fachgutachters; Abriss von Gebäuden nur außerhalb der Brutzeit der Vögel bzw. der Wochenstubenzeit der Fledermäuse - September bis Februar - unter Kontrolle eines Fachgutachters, Betroffenheit von Kellerräumen erfordert Kontrolle auf Fledermäuse; vor Umbau von Gebäudebestand detaillierte Begutachtung bzgl. des Vorkommens geschützter Arten, um Eintreten von Verbotstatbeständen nach § 44 BNatSchG zu vermeiden, Kontrolle von Hohlräumen in Fassade, Dachbereich vor Wärmeisolationsmaßnahmen eingeschlossen; Schaffung und Erhaltung geeigneter Nistmöglichkeiten für Vögel und eines Quartiers für Fledermäuse je 10 m Mauerlänge bei baulichen Veränderungen an Gebäuden und bei Neubauten über 5 m Höhe; bei Wiederbebauung im Bereich der Elsasser Straße 45 sind zwingend an der Süd- oder Südwestseite der neuen Gebäude 8 Stück isolierte Fledermaus-Winterquartiere in die Fassade einzulassen; bei unvermeidbarer Entfernung von Hohlräumen ist nach § 30 Abs. 3 BNatSchG Genehmigung der unteren Naturschutzbehörde erforderlich)
  • Dachbegrünung: Hinweise zu geringmächtigem Substrataufbau und der eingeschränkten positiven Eigenschaften der Dachbegründung aufgezeigt
  • Umweltamt der Stadt Chemnitz (untere Wasser- und Bodenschutzbehörde) vom 24.08.2022
  • Empfehlung: Aufnahme Textpassage unter „2.4.2 Ergebnisse weiterführender Untersuchungen zur Herstellung einer unbelasteten Bodenschicht“ als Festsetzung für die betreffenden Altlastenverdachtsflächen
  • Umweltamt der Stadt Chemnitz (untere Naturschutzbehörde) vom 24.08.2022
  • dem vorliegenden Entwurf wird zugestimmt
  • Empfehlung: Aufnahme einer Festsetzung zur Anbringung von Photovoltaikanlagen auf geeigneten Dächern und an Fassaden; Gebäude sollten bei der Sanierung bzw. Neuerrichtung zumindest so konstruiert werden, dass Photovoltaikanlagen errichtet werden können

werden nach § 3 Abs. 2 BauGB im Zeitraum          

vom 30.05.2023 bis 30.06.2023

im Neuen Technisches Rathaus, Friedensplatz 1, im Öffentlichen Auslegungsraum A014, links neben dem Haupteingang während der nachfolgend genannten Zeiten öffentlich ausgelegt:

montags bis mittwochs von 8.30 - 15.00 Uhr

donnerstags von 8.30 - 18.00 Uhr

freitags von 8.30 - 12.00 Uhr

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

Gutachten zur speziellen Artenschutzprüfung (Stand Dezember 2019)

  • Artenschutzgutachten im Hinblick auf Brutvogelarten und Fledermäuse als Grundlage für Übernahme der Ergebnisse in Bebauungsplan erstellt (Teilgebiete A und B des Bebauungsplanes betrachtet)
  • Landnutzungs- und Biotopstruktur ermöglicht Vorkommen geschützter Arten
  • 28 Bäume mit besonderen Strukturen (Höhlen, Spalten) festgestellt, die als Fortpflanzungs- und Ruhestätten dienen, darunter auch Biotopbäume
  • 16 Arten Brutvögel und 8 Arten Fledermäuse als von den Wirkungen des Bebauungsplanes betroffene geschützte Arten ermittelt
  • Beeinträchtigungen durch: baubedingte Wirkungen durch Entfernung von Gehölzen, Abriss oder Sanierung von Gebäuden, Umgestaltung von gehölzbestandenen Flächen zu gehölzfreien Plätzen oder Rasenflächen, Beschädigung von Reproduktionsstätten der Brutvogelarten durch Auflichtung und Entfernung von Untergehölz, Quartiersverlust (Gebäude und Bäume) für Fledermäuse, Beschädigung von Nistplätzen durch Fällung von Bäumen und Beseitigung von Unterholz (Verlorengehen von Deckung, Singwarten, Nahrungsquellen und Nistmaterial)
  • Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung nachteiliger Auswirkungen bis unter Erheblichkeitsschwelle vorgeschlagen - für Brutvogelarten (Gebäude als Fortpflan­zungs­stätten) und Fledermäuse vorgezogene Schaffung von Ersatzquartieren bzw. Nistplätzen
  • bei baulichen Veränderungen an Gebäuden und bei Neubauten über 5 m Höhe ist je 10 m Mauerlänge mindestens eine geeignete Nistmöglichkeit für Vögel und ein Quartier für Fledermäuse zu schaffen; Einzelfallmaßnahmen für Höhlenbäume, wenn diese aus Gründen der Verkehrssicherheit entfernt werden müssen
  • nach Umsetzung der Maßnahmen verbleibende Beeinträchtigung geschützter Arten sind überwiegend unerheblich - keine Verletzung artenschutzrechtlicher Verbote begründet

Schallimmissionsprognose (Februar 2020)

  • Ergebnisse dienen als Basis zur Beurteilung schalltechnischer Belange für Bebauungsplan
  • im Gutachten die auf das Plangebiet einwirkenden Geräusche aus dem Straßen- und Schienenverkehr sowie aus gewerblichen Anlagen außerhalb des Plangebietes bestimmt
  • auf zu überplanende Flächen wirken keine schädlichen Umwelteinwirkungen in Form von Geräuschen durch gewerbliche Anlagen nach TA Lärm ein
  • Plangebiet im Nahbereich der Hauptverkehrsstraßen (Annaberger Straße mit Straßenbahntrasse, Altchemnitzer Straße und Treffurthstraße) belastet
  • Schalltechnische Orientierungswerte werden an den straßenzugewandten Fassaden der Mischgebiete überschritten: Lärmkonflikt ist im Bebauungsplan zu lösen und Festsetzungen nach § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB sind zu treffen
  • Bewertung des Trennungsgrundsatzes und aktiver städtebauliche Maßnahmen
  • Konfliktlösung durch passive Maßnahmen (schalloptimierte Grundrissgestaltung in Verbindung mit baulich-technischen Mitteln), Lärmpegelbereiche für Dimensionierung der passiven Schallschutzmaßnahmen ermittelt
  • Hinweise für textliche Festsetzungen zu Verkehrsgeräuschen von den benachbarten öffentlichen Straßen wurden formuliert: Grundrissorientierung, schallgedämmte Lüftungseinrichtungen, Einhaltung der erforderlichen Luftschalldämmung

Grünordnungsplan (Stand Oktober 2022)

  • Ergebnisse als Grundlage für grünordnerische Festsetzungen im Bebauungsplan
  • Standortanalyse des Naturhaushaltes und der Landschaft, Bewertung/Konflikte: Naturräumliche Lage, Topografie; Geologie, Boden, Altlasten; Wasserhaushalt; Klima und Luft; Biotopausstattung, Fauna und Flora, Schutzgebiete; Landschafts- bzw. Stadtbild und Erholungsfunktion; Mensch; Kulturgüter
  • Auswirkungen der Planung auf Boden, Wasserhaushalt, Natur, Landschaft und Erholung: Beschreibung der städtebaulichen Ziele/Eingriffssituation; Darlegung der Auswirkungen auf die o. g. Analyseaspekte
  • Formulierung grünordnerischer Planungsziele
  • grünordnerische und artenschutzrechtliche Festsetzungen mit Begründung der Maßnahmen:
  • Durchführung von Vermeidungsmaßnahmen: Zeitraum für Fällung von Gehölzen, Zeitraum für Rückbau von Gebäuden, Zeitraum für Umbau von Gebäuden, Erhalt von Bäumen, Flächen mit Bindungen für Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen…, Erhaltung und Entwicklung einer privaten Grünfläche, Herstellung einer unbelasteten Oberbodenschicht
  • Durchführung von Minderungsmaßnahmen: Gestaltung neuer Freiflächen, Bewirtschaftung von Niederschlagswasser, Farbgestaltung und Qualität der Flächenbefestigungen, Dachbegrünung, Begrünung von Tiefgaragen, Beleuchtung, Fassadenbegrünungen, Fassadengestaltung zur Verminderung von Vogelschlag
  • Maßnahmen der Grünordnung: Gestaltung Gebäudevorplatz Altchemnitzer Straße 40, Gehölzpflanzungen Straßenbäume, oberirdische Stellplätze auf Grundstücken, Gehölzpflanzungen auf Grundstücken
  • Maßnahmen zum Artenschutz: CEF-Maßnahme Schaffung von Ersatzquartieren und Nistplätzen, Schaffung von Ersatzquartieren für Fledermäuse bei Neubauten, Schaffung von Ersatzquartieren für Fledermäuse, Ersatzmaßnahmen bei Entfernung eines Höhlenbaumes
  • Fazit:
  • im Rahmen der Bestandserfassung wurden 319 Gehölze kartiert, die wichtige stadtökologische Funktionen erfüllen, durch Sukzession entstandene dichte Grüninseln bieten Vögeln und Fledermäusen wichtige Habitate
  • im artschutzrechtlichen Fachbeitrag Gehölze mit natürlichen Baumhöhlen und Spalten erfasst, die soweit wie möglich erhalten werden
  • Festsetzung einer privaten naturnahen Grünfläche sichert größeren zusammenhängenden Großgrünbestand
  • entlang des geplanten Fuß- und Radweges Baumpflanzungen vorgesehen und Straßenräume durch Ergänzung und Fortsetzung von Alleen aufgewertet
  • Versiegelungsgrad bleibt durch Einbindung bestehender Versiegelungen annähernd gleich
  • dem gesellschaftlichen Ziel, des verminderten Flächenverbrauchs durch Siedlungsentwicklung und Straßenbau wird durch vorgesehen Revitalisierung eines mindergenutzten Stadtquartiers in besonderer Weise Rechnung getragen
  • für Schutzgüter Mensch, Boden, Wasser, Klima und Luft keine erheblichen negativen Auswirkungen zu erwarten

Historische Erkundungen zum Altlastenverdacht (Stand Dezember 2019)

  • im Geltungsbereich drei Altlastenverdachtsflächen mit Registrierung im Sächsischen Altlastenkataster (Altlastenkennziffer (AKZ): 61 270485 „PGH Bauschlosserei“, AKZ 61 270486 „VEB Präzisionsmaschine, Bereich 4“, AKZ 61 270331 „Vergaserdienst/Ehem. Fuhrpark“)
  • Methodik in den drei Gutachten: multitemporale Kartenauswertung; Analyse historischer Nutzung, potentiell altlastenverdächtiger Nutzungsbereiche, Untergrund­situation; Gefährdungsabschätzung; formale Bewertung nach Digitalem Erfassungs- und Bewertungsblatt für Altlastenverdachtsflächen (DEBA); Handlungsbedarf
  • Ergebnisse (Auswahl) AKZ: 61 270485 „PGH Bauschlosserei“:
  • potentielle altlastenrelevante Nutzungsbereiche/mögliche Schadens- und Eintragsherde: vermeintliche Schrottboxen (Rückbau 1998)
  • Gefährdungsabschätzung: Wirkungspfade Boden-Mensch und Boden-Grundwasser als grundsätzlich relevant ausgewiesen; Wirkungspfade Boden-Oberflächenwasser, Boden-Luft-Raumluft-Mensch und Boden-Nutzpflanze sind für Standort nicht relevant
  • aus formalen Bewertung nach DEBA und des nutzerbestimmten Handlungsbedarfs empfiehlt sich für Standort (Wirkungspfade Grundwasser und Boden) „Belassen“ in Altlastenverdachtsfalldatei
  • weiterer Handlungsbedarf zur Gefahrenabwehr aus Ergebnissen der historischen Erkundung nicht ableitbar, Tiefbaumaßnahmen sollten durch ortskundigen Altlastensachverständigen begleitet werden
  • Ergebnisse (Auswahl) AKZ 61 270486 „VEB Präzisionsmaschine, Bereich 4“:
  • potentielle altlastenrelevante Nutzungsbereiche/mögliche Schadens- und Eintragsherde: ehemalige Produktionsbereiche (Rückbau 1997) im westlichen Abschnitt des Flurstücks 1943/13 Gemarkung Chemnitz
  • Gefährdungsabschätzung: Wirkungspfade Boden-Mensch und Boden-Grundwasser als grundsätzlich relevant ausgewiesen; Wirkungspfade Boden-Oberflächenwasser, Boden-Luft-Raumluft-Mensch und Boden-Nutzpflanze sind für Standort nicht relevant
  • aus formalen Bewertung nach DEBA und des nutzerbestimmten Handlungsbedarfs empfiehlt sich für Standort (Wirkungspfade Grundwasser und Boden) „Belassen“ in Altlastenverdachtsfalldatei
  • weiterer Handlungsbedarf zur Gefahrenabwehr aus Ergebnissen der historischen Erkundung nicht ableitbar, Tiefbaumaßnahmen sollten durch ortskundigen Altlastensachverständigen begleitet werden
  • Ergebnisse (Auswahl) AKZ 61 270331 „Vergaserdienst/Ehem. Fuhrpark“:
  • potentielle altlastenrelevante Nutzungsbereiche/mögliche Schadens- und Eintragsherde: Garagen-/Werkstatt-Komplex, Benzin-Tankstelle, Öl-Tank, Aschegrube, Hebebühne mit Ölabfluss und LFA
  • Gefährdungsabschätzung: Wirkungspfade Boden-Mensch und Boden-Grundwasser und Boden-Luft als grundsätzlich relevant ausgewiesen; Wirkungspfade Boden-Oberflächenwasser und Boden-Nutzpflanze sind für Standort nicht relevant
  • aus formalen Bewertung nach DEBA und des nutzerbestimmten Handlungsbedarfs empfiehlt sich für Standort (Wirkungspfade Grundwasser Boden und Luft) „Belassen“ in Altlastenverdachtsfalldatei
  • weiterer Handlungsbedarf zur Gefahrenabwehr aus Ergebnissen der historischen Erkundung nach Kenntnisstand zum Zeitpunkt der Gutachtenerstellung nicht ableitbar, Abriss- Entsiegelungs- und Tiefbaumaßnahmen sollten durch ortskundigen Altlastensachverständigen abfall- und altlastentechnisch mit Schwerpunkt Verdachtsflächen begleitet werden

 

Energetisches Quartierskonzept Gewerbestandort Altchemnitz (Stand Juni 2018)

  • Konzept für Gewerbestandort Altchemnitz, der mehrere Bebauungspläne umfasst
  • Ziel: Handlungsmöglichkeiten und Maßnahmen für die Akteure zu entwickeln, um mittelfristig Energie einzusparen, Energieeffizienz zu steigern und Emissionen von Treibhausgasen zu reduzieren
  • auf Basis IST-Analyse Potentialansätze wie Energieeinsparung, Effizienzsteigerung, Ausbau von Kraft-Wärme-Kopplung sowie Nutzung von Erneuerbaren Energien untersucht
  • unterschiedliche Szenarien wurden aufgestellt
  • Maßnahmenkatalog erarbeitet und inhaltliche Vertiefung ausgewählt, bewertet und priorisiert: Gebäudeoptimierung, Nutzung von erneuerbaren Energien (vor allem Solarenergie durch Photovoltaik- oder Solarthermieanlagen auf geeigneten Dachflächen), Ausbau und Verdichtung von Fernwärme
  • optionale Maßnahmen: bedarfsabhängige Integration von Speichern; Aufbau einer hybriden Wärmeversorgung, wenn Fernwärme nicht möglich oder sinnvoll ist
  • Ergebnisse des Konzeptes besitzen Leuchtturmcharakter

Aus dem Umweltbericht (Stand 25.04.2023)

  • Umweltschutzziele aus einschlägigen Fachgesetzen, Fachplanungen, Fachgutachten und deren Bedeutung für den Bebauungsplan
  • Beschreibung und Bewertung des derzeitigen Umweltzustandes und der Umweltauswirkungen für Schutzgut Mensch, Schutzgut Tiere und Pflanzen, Schutzgut Boden, Schutzgut Wasser, Schutzgut Klima/Luft, Schutzgut Landschaft, Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter; Wechselwirkungen
  • Prognose zur Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung und bei Nichtdurchführung der Planung
  • Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter
  • anderweitige Planungsmöglichkeiten
  • Beschreibung der wichtigsten Merkmale der verwendeten technischen Verfahren bei der Umweltprüfung
  • Beschreibung der Maßnahmen zur Überwachung der eheblichen Umweltauswirkungen
  • Zusammenfassung:
  • die Anordnung neuer Baufelder ermöglicht einen größtmöglichen Erhalt der Bestandsbäume; Gehölzneupflanzungen und die festgesetzte verbindliche Anlage von Gründächern mindern negative Auswirkungen auf die Schutzgüter
  • durch Einbindung bereits vorhandener erhaltenswürdiger Bebauungen und bestehender Versiegelungen wird Versiegelungsgrad im Vergleich von Bestand zu Planung reduziert
  • dem wichtigen gesellschaftlichen Ziel des verminderten Flächenverbrauchs durch Siedlungsentwicklung und Straßenbau wird durch die vorgesehene Revitalisierung eines mindergenutzten Stadtquartiers in besonderem Maße Rechnung getragen
  • bei Berücksichtigung und nach Umsetzung der festgesetzten Maßnahmen sind für die Schutzgüter Mensch, Boden, Wasser, Klima und Luft keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten

Während dieser Auslegungsfrist können von der Öffentlichkeit Stellungnahmen zum Bebauungsplan schriftlich im Stadtplanungsamt oder mündlich zur Niederschrift im Zimmer B511 abgegeben werden. Bitte vereinbaren Sie vor einem persönlichen Kontakt einen Termin im Stadtplanungsamt per Telefon (0371 488-6101) oder E-Mail (stadtplanungsamt@stadt-chemnitz.de).

Anregungen können auch schriftlich im Stadtplanungsamt eingereicht werden.

Postanschrift:

Stadt Chemnitz
Stadtplanungsamt
09106 Chemnitz

E-Mail:

stadtplanungsamt@stadt-chemnitz.de

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die Planunterlagen sind gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB im oben genannten Zeitraum im Internet unter www.chemnitz.de/oeffentliche_auslegungen sowie im Landesportal Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de einsehbar.

Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Chemnitz, den 11.05.2023

gez. Börries Butenop
Amtsleiter Stadtplanungsamt

Kontaktperson

Stadt Chemnitz
Stadtplanungsamt

Frau Stanko-Schreyer

Friedensplatz 1
09111 Chemnitz

Telefon 1: (0371) 488-6165
Telefon 2: (0371) 488-6101

Datenschutzerklärung

Die Stellungnahme und die personenbezogenen Daten werden aus rechtlichen Gründen dauerhaft gespeichert.

Die Einwilligung ist freiwillig und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Dazu können Sie sich schriftlich, telefonisch oder per E-Mail an das Stadtplanungsamt wenden. Gegebenenfalls müssen Sie Ihre Identität nachweisen. Die bisherige Verarbeitung bleibt jedoch hiervon unberührt.

Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).

Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, können Sie deren Berichtigung verlangen (Art. 16 DSGVO).

Sie können die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).

Unter den Voraussetzungen des Art. 20 DSGVO haben Sie ein Recht auf Datenübertragbarkeit. Wenn Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüfen wir, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung
  • Begründung
  • Umweltbezogene Stellungnahmen
  • Grünordnungsplan
  • Schallimmisssionsprognose
  • Gutachten zur speziellen Artenschutzprüfung
  • Energetisches Quartierskonzept
  • Altlastengutachten PGH Bauschlosserei
  • Altlastengutachten VEB Präzisionsmaschinen
  • Altlastengutachten Vergaserdienst-Fuhrpark

Informationen

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