Bebauungsplan Stadt Chemnitz Öffentliche Auslegung

Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 94/03 "Getreidemarkt", Teil A: Getreidemarkt, Kirchgäßchen, Lohstraße

  • Status Beendet
  • Zeitraum 09.10.2017 bis 14.11.2017
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
Planzeichnung

Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 05.09.2017 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 94/03 "Getreidemarkt", Teil A: Getreidemarkt, Kirchgäßchen, Lohstraße mit Begründung gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufgestellt. Gemäß
§ 13 Abs. 3 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.

Der Planentwurf mit Begründung sowie wesentliche, bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen des Umweltamtes der Stadt Chemnitz vom 13.03.2017 und des Grünflächenamtes der Stadt Chemnitz vom 07.02.2017 werden nach § 3 Abs. 2 BauGB im Zeitraum          

vom 09.10.2017 bis 13.11.2017                                         

im Stadtplanungsamt, Technisches Rathaus, Neubau, Annaberger Straße 89, im Offenlegungsbereich der 4. Etage neben den Panoramaaufzügen, während der nachfolgend genannten Zeiten öffentlich ausgelegt:

montags bis mittwochs

von 08.30 - 12.00 und 13.00 - 15.00 Uhr

donnerstags

von 08.30 - 12.00 und 13.00 - 18.00 Uhr

freitags

von 08.30 - 12.00 Uhr

Während dieser Auslegungsfrist können von der Öffentlichkeit Stellungnahmen zum Bebauungsplan schriftlich im Stadtplanungsamt oder mündlich zur Niederschrift im Zimmer 452 abgegeben werden.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die Planunterlagen sind gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB im oben genannten Zeitraum im Internet unter www.chemnitz.de/oeffentliche_auslegungen sowie unter www.bauleitplanung.sachsen.de einsehbar.

Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Chemnitz, den 15.09.2017

gez. Börries Butenop
Amtsleiter Stadtplanungsamt

Kontaktperson

Stadt Chemnitz
Stadtplanungsamt
Frau Wolf

Tel.: (0371) 488-6149
E-Mail: stadtplanungsamt@stadt-chemnitz.de

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung
  • Begründung
  • Umweltbezogene Stellungnahmen
  • Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang
Anmelden

Anmelden

Anmelden

Datenschutzeinstellungen

Es werden für den Betrieb der Seite technisch notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Inhalte von Drittanbietern erlauben. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutzerklärung und Impressum.