Raumordnungs-/Bauleitplan Stadt Chemnitz Öffentliche Auslegung

Öffentliche Auslegung der Satzung der Stadt Chemnitz

  • Status Beendet
  • Zeitraum 28.01.2019 bis 04.03.2019
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

über die Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 93/28 „Ausbau Neefestraße im Abschnitt Autobahn-Jagdschänkenstraße“

Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 14.08.2018 Folgendes beschlossen:

Der Entwurf der Satzung der Stadt Chemnitz über die Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 93/28 „Ausbau Neefestraße im Abschnitt Autobahn-Jagdschänkenstraße“ in der Fassung vom Mai 2018, sowie die Begründung zur Teilaufhebung des Bebauungsplans werden gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt. 

Der Planentwurf mit Begründung einschließlich Umweltbericht  sowie die umweltbezogene Stellungnahme des Staatsbetriebs Sachsenforst vom 26.01.2016 werden nach § 3 Abs. 2 BauGB im Zeitraum      

vom 28.01.2019 bis 01.03.2019

im Stadtplanungsamt, Neues Technisches Rathaus, Friedensplatz 1, im Offenlegungsbereich der 5. Etage (nach Verlassen der Doppelaufzüge nach rechts wenden), während der nachfolgend genannten Zeiten öffentlich ausgelegt:

montags bis mittwochs

von 08.30 - 12.00 und 13.00 - 15.00 Uhr

donnerstags

von 08.30 - 12.00 und 13.00 - 18.00 Uhr

freitags

von 08.30 - 12.00 Uhr

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

Aus dem Umweltbericht (Stand Mai 2018)

  • Umweltschutzziele aus einschlägigen Fachgesetzen, Fachplanungen, Fachgutachten und deren Bedeutung für den Bebauungsplan
  • Beschreibung und Bewertung des derzeitigen
  • Prognose zur Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung und bei Nichtdurchführung der Planung
  • Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen
  • Anderweitige Planungsmöglichkeiten
  • Beschreibung der wichtigsten Merkmale der verwendeten technischen Verfahren bei der Umweltprüfung und Überwachung sowie eine allgemein verständliche Zusammenfassung

Während dieser Auslegungsfrist können von der Öffentlichkeit Stellungnahmen zum Bebauungsplan schriftlich im Stadtplanungsamt oder mündlich zur Niederschrift im Zimmer B 524 abgegeben werden.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die Planunterlagen sind gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB im oben genannten Zeitraum im Internet unter www.chemnitz.de/oeffentliche_auslegungen sowie im Landesportal Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de einsehbar.

Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Chemnitz, den 09.01.2019

gez. Börries Butenop
Amtsleiter Stadtplanungsamt

Kontaktperson

Stadt Chemnitz
Stadtplanungsamt
Frau Wolf
Friedensplatz 1
09111 Chemnitz

Tel.: (0371) 488-6149
E-Mail: stadtplanungsamt@stadt-chemnitz.de

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung
  • Begründung
  • Umweltbezogene Stellungnahme
  • Rechtskräftiger Plan - verkleinert

Informationen

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