Bebauungsplan Stadt Chemnitz Öffentliche Auslegung

Änderung des Aufstellungsbeschlusses und öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 10/04 Kaßberg Ost

  • Status Beendet
  • Zeitraum 07.01.2019 bis 18.02.2019
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Auf Grund des § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird bekannt gemacht, dass der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 20.11.2018 Folgendes beschlossen hat:

1.       Der Aufstellungsbeschluss Nr. B-071/2010 des Planungs- und Umweltausschusses vom 02.03.2010 zum einfachen Bebauungsplan Nr. 10/04 „Kaßberg Ost“ wird wie folgt geändert:

Der räumliche Geltungsbereich wird erweitert. Der räumliche Geltungsbereich wird durch Planzeichnung bestimmt. Die Erweiterung betrifft die Bebauung östlich der Reichsstraße und nördlich der Henriettenstraße.

2.       Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 10/04 „Kaßberg Ost“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), sowie die Begründung, werden in der Fassung vom Juli 2018 gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.  

Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufgestellt.

Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 und § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.

Der Planentwurf mit Begründung wird nach § 3 Abs. 2 BauGB im Zeitraum        

vom 07.01.2019 bis 18.02.2019

im Stadtplanungsamt, Neues Technisches Rathaus, Friedensplatz 1, im Offenlegungsbereich der 5. Etage (nach Verlassen der Doppelaufzüge nach rechts wenden), während der nachfolgend genannten Zeiten öffentlich ausgelegt:

montags bis mittwochs

von 08.30 - 12.00 und 13.00 - 15.00 Uhr

donnerstags

von 08.30 - 12.00 und 13.00 - 18.00 Uhr

freitags

von 08.30 - 12.00 Uhr

Es liegen keine umweltbezogenen Stellungnahmen vor.

Während dieser Auslegungsfrist können von der Öffentlichkeit Stellungnahmen zum Bebauungsplan schriftlich im Stadtplanungsamt oder mündlich zur Niederschrift im Zimmer B512 abgegeben werden.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die Planunterlagen sind gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB im oben genannten Zeitraum im Internet unter www.chemnitz.de/oeffentliche_auslegungen sowie im Landesportal Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de einsehbar.

Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Chemnitz, den 12.12.2018

gez. Börries Butenop
Amtsleiter Stadtplanungsamt

Kontaktperson

Stadt Chemnitz
Stadtplanungsamt
Herr Hamann
Friedensplatz 1
09111 Chemnitz

Tel.: (0371) 488-6150
E-Mail: stadtplanungsamt@stadt-chemnitz.de

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung
  • Begründung

Informationen

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