Bebauungsplan Stadt Brandis Frühzeitige Beteiligung

Am Schachtgut II

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 16.04.2024 bis 17.05.2024
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
Planzeichnung

Der Stadtrat der Stadt Brandis hat in seiner Sitzung am 28.09.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Schachtgut II“ beschlossen (Beschluss-Nr. 1073-08/09/2021). Mit der Bekanntmachung vom 18.10.2021 wurde der Aufstellungsbeschluss im Brandiser Stadtjournal bereits ortsüblich bekannt gemacht.

Der Geltungsbereich umfasst auf einer Fläche von ca. 1,37 ha die Flurstücke 583/3, 583/4, 583/5, 583/9, 583/11, 583/12, 584/5, 584/7 und 586/4 (tlw.) der Gemarkung Brandis. Die Lage des Plangebiets ist nachfolgender Abbildung zu entnehmen.

Folgenden Planungsziele sollen erreicht werden:

  • Nachverdichtung eines bestehenden Mischgebietes
  • Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung von mehrgeschossigen Wohn- und Geschäftshäusern sowie der dazugehörigen Erschließungs- und Infrastrukturmaßnahmen
  • effiziente Auslastung vorhandener medien- und verkehrstechnischer Erschließung
  • Einbindung des Vorhabens in die umgebende Bebauungs- und Nutzungsstruktur
  • Erhalt des hohen Grünflächenanteils innerhalb des Plangebietes
  • Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans „Am Schachtgut II“ befindet sich am südöstlichen Rand der Ortslage Brandis. Es handelt sich um eine Gemengelage entsprechend einer Mischgebietsnutzung, bestehend aus Wohnen und Gewerbe, die städtebaulich geordnet werden soll. Südlich des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes befindet sich eine großflächige Kfz-Werkstatt mit Abschlepp-, Bergedienst und Pannenhilfe für Pkw und Lkw. Westlich des Plangebietes hat ein kleiner Handwerksbetrieb seinen Firmensitz im Übergang zur anschließenden Wohnbebauung. Ca. 300 Meter weiter westlich des Plangebietes schließen sich auf dem Betriebsgelände der Tonwerk Brandis GmbH großräumig versiegelte Bereiche an. Benachbarte Offenlandbereiche im Norden des Plangebietes stellen sich als ein Mosaik aus extensiv genutztem Grünland sowie Gehölzflächen dar.

Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren aufgestellt, gemäß § 2 Abs. 4 BauGB ist für die Belange des Umweltschutzes eine Umweltprüfung durchzuführen.

Nach der Billigung des Vorentwurfs durch den Technischen Ausschuss der Stadt Brandis am 12.03.2024 findet nunmehr die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB statt. Gleichzeitig wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Der Vorentwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom Februar 2024 mit Begründung und Umweltbericht inkl. Artenschutzfachbeitrag ist nach der ortsüblichen Bekanntmachung der Beteiligung öffentlich zur Einsichtnahme und zur Äußerung vom

16.04.2024 bis einschließlich 17.05.2024

im Internet auf folgenden Seiten veröffentlicht:

http://rathaus.stadt-brandis.de  (virtuelles Rathaus – Menü – Service – Beteiligungsportal)

und https://www.bk-landschaftsarchitekten.de/beteiligungen.html

sowie über das zentrale Landesportal unter

https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/brandis/startseite

Zusätzlich werden die o.g. Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist zu den nachfolgenden Zeiten im Bauamt der Stadt Brandis, (Zimmer 2.11), Markt 1-3, 04821 Brandis öffentlich ausgelegt und können während der Dienstzeiten eingesehen werden.

Di. 09.00 – 11.30 Uhr und 13.00 – 19.30 Uhr

Do. 09.00 – 11.30 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr

Fr. 09.00 – 11.30 Uhr

Sa. jeden 4. Sa. im Monat 9.00 – 12.00 Uhr

Außerhalb dieser Zeiten ist eine Einsichtnahme in die Planunterlagen nach vorheriger Terminvereinbarung unter 034292 655-52 möglich.

Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan gemäß § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben können.

Die Abgabe von Stellungnahmen soll elektronisch per E-Mail an kunz@stadt-brandis.de oder beteiligung@bk-landschaftsarchitekten.de erfolgen, bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgebeben werden.

Für Rückfragen zur Planung steht neben dem Bauamt der Stadt Brandis auch die mit der Planung beauftragte Büro Knoblich GmbH Landschaftsarchitekten, Zur Mulde 25, 04838 Zschepplin, Telefon (0 34 23) 7 58 60 0, Fax (0 34 23) 7 58 60 59, E-Mail beteiligung@bk-landschaftsarchitekten.de zur Verfügung.

Kontaktperson

Frau Kunz, Tel.: 65552

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung
  • Begründung
  • Umweltbericht
  • Geotechnischer Bericht
  • Schalltechnische Untersuchung

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang
Anmelden

Anmelden

Anmelden

Datenschutzeinstellungen

Es werden für den Betrieb der Seite technisch notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Inhalte von Drittanbietern erlauben. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutzerklärung und Impressum.