Bekanntmachung der Stadt Brandis über die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes „Familienwohnpark Bergblick“ Brandis der Stadt Brandis im vereinfachten Verfahren nach § 13 b BauGB
Der Stadtrat der Stadt Brandis hat in seiner Sitzung am 03.11.2020 mit Beschluss-Nr. 1078-09/11/2020 den Entwurf des Bebauungsplanes „Familienwohnpark Bergblick“ Brandis in der Fassung vom 02.10.2020 samt Begründung gebilligt und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur Unterrichtung der Öffentlichkeit durch Offenlage bestimmt.
Gleichzeitig sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern.
Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 abgesehen; § 4c ist nicht anzuwenden.
Der Planentwurf mit Begründung wird in der Zeit vom 23.11.2020 bis 23.12.2020 (einschließlich) bei der Stadtverwaltung Brandis, Fachbereich Bau und Ordnung, Markt 1-3, Raum 2.11, 04821 Brandis öffentlich ausgelegt.
Stellungnahmen können von jedermann während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Dies kann in der Stadtverwaltung Brandis, Zimmer 2.11, Markt 1-3, 04821 Brandis während der Dienstzeiten erfolgen.
Auf Grund der derzeitigen Situation möchten wir Sie bitten, sich dazu vorab telefonisch anzumelden (Tel.:65552)
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung zum Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Brandis, den 04.November 2020
Frau Kunz; Tel.: 034292 65552; kunz@stadt-brandis.de