Öffentliche Auslegung des Änderungsentwurfes des Bebauungsplanes „Bergstraße 2010“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB
Der Stadtrat der Stadt Brandis hat in seiner Sitzung am 26.05.2020 die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Bergstraße 2010“ nach § 13 a BauGB – Bebauungspläne der Innenentwicklung - beschlossen.Planungsziel ist die Erhöhung der zulässigen GRZ sowie die Möglichkeit der Errichtung von 4 Vollgeschossen.
Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB geändert, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Die Vorschriften des § 13 Abs. 2 und 3 I BauGB gelten entsprechend.
Gemäß § 13 II 2 (1) BauGB wird von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 I und § 4 I BauGB abgesehen. Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 IV, vom Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 II, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 V 3 und § 10 IV abgesehen, § 4c BauGB ist nicht anzuwenden.
Alle Kosten obliegen dem Antragsteller.
Der Stadtrat der Stadt Brandis billigte in gleicher Sitzung am 26.05.2020 mit Beschluss-Nr. 1049-05/05/2020 den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Bergstraße 2010“ in der Fassung vom 28.04.2020 samt Begründung und bestimmt diesen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur Unterrichtung der Öffentlichkeit durch Offenlage. Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie gemäß § 2 Abs. 2 BauGB die Nachbargemeinden zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern.
Der Planentwurf mit Begründung wird in der Zeit vom 22.06.2020 bis einschließlich 24.07.2020 in der Stadtverwaltung Brandis, Zimmer 2.11, Markt 1-3, 04821 Brandis öffentlich ausgelegt.
Stellungnahmen können von jedermann während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Dies kann in der Stadtverwaltung Brandis, Zimmer 2.11, Markt 1-3, 04821 Brandis während der Dienstzeiten erfolgen.
Um Wartezeiten einzugrenzen wird empfohlen, im Vorfeld einen Termin zu vereinbaren.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung zum Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Frau Kunz, Telefon: 034292 65552; Mail: kunz@stadt-brandis.de