Bekanntmachung der Stadt Brandis
über die öffentliche Auslegung des Entwurfes des
Bebauungsplanes „Wohnen an der Bergstraße“, Brandis
im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b BauGB
Der Stadtrat der Stadt Brandis hat in seiner Sitzung am 18.12.2018 mit Beschluss-Nr. 1140-12/12/2018 den Entwurf des Bebauungsplanes „Wohnen an der Bergstraße“, Brandis in der Fassung vom 19.12.2018 samt Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt. Der Bebauungsplan „Wohnen an der Bergstraße“ umfasst die Flurstücke 432/14; /15; /16; /17; /18; /31; /32; /34; /35 und 432 a z.T. der Gemarkung Brandis der Stadt Brandis. Der Geltungsbereich ist auch in der untenstehenden Abbildung dargestellt.
Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b BauGB in Verbindung mit § 13 a BauGB durchgeführt. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB, von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen wird; § 4c BauGB ist nicht anzuwenden.
Gleichzeitig wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Der Planentwurf mit Begründung wird in der Zeit vom 29.01.2019 bis 1.3.2019 bei der Stadtverwaltung Brandis, Zimmer 2.11, Markt 1-3, 04821 Brandis öffentlich ausgelegt.Der Entwurf des Bebauungsplanes „Wohnen an der Bergstraße“, Brandis einschließlich der Begründung ist im Internet wie folgt eingestellt:
http://www.stadt-brandis.de (Beteiligungsportal)
https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite
Für Rückfragen steht das Bauamt der Stadt Brandis Herr Rößler (Tel. 034292 65552; roessler@stadt-brandis.de) zur Verfügung.Stellungnahmen können von jedermann während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Dies kann während der Dienstzeiten
Montag Termin nach Vereinbarung
Dienstag 08:00 bis 11:30 Uhr und 13:00 bis 19:30 Uhr
Mittwoch Termin nach Vereinbarung
Donnerstag 08:00 bis 11:30 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr
Freitag 08:00 bis 11:30 Uhr erfolgen.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung zum Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Brandis, den 19.12.2018 Jesse
Bürgermeister
Herr Rößler (E-Mail roessler@stadt-brandis.de, Tel. 034292 6552)