Bebauungsplan Gemeinde Krostitz Frühzeitige Beteiligung

1. Änderung B-Plan Wohngebiet "Am Dorfplatz", Gemeinde Schönwölkau, OT Mocherwitz

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 26.04.2024 bis 03.06.2024
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Planzeichnung

Öffentliche Auslegung und Beteiligung gem. §§ 3 und 4, jeweils Abs. 1, BauGB des Vorentwurfs der 1. Änderung des B-Planes Wohngebiet "Am Dorfplatz", Gemeinde Schönwölkau, OT Mocherwitz

Der Gemeinderat der Gemeinde Schönwölkau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 21.12.2023 mit Beschluss 44/2023 den Vorentwurf der ersten Änderung des Bebauungsplanes Wohngebiet „Am Dorfplatz“, Gemeinde Schönwölkau, OT Mocherwitz, in der Fassung vom 07.12.2023 samt Begründung gebilligt und diesen gem. §3 Abs. 1 BauGB zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Gleichzeitig wird die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.

Der Vorentwurf der ersten Änderung des Bebauungsplanes Wohngebiet „Am Dorfplatz“, Gemeinde Schönwölkau, OT Mocherwitz, bestehend aus der Planzeichnung, der schriftlichen Begründung, dem Umweltbericht sowie der artenschutzrechtlichen Vorprüfung, werden in der Zeit vom

06.05.2024 bis einschließlich 03.06.2024

in den Räumen der Verwaltung der Gemeinde Krostitz, im Bauamt, Dübener Str. 1, 04509 Krostitz, während folgender Sprechzeiten:

Dienstag                                 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr

Donnerstag                             09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 – 17.00 Uhr

öffentlich ausgelegt.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden gleichzeitig nach § 4a Absatz 4 Satz 1 BauGB über das Zentrale Internetportal des Landesportals Bauleitplanung des Freistaates Sachsen unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite sowie über die Homepage der Gemeinde Schönwölkau www.schoenwoelkau.de veröffentlicht.

Stellungnahmen können von jedermann während der Auslegungsfrist schriftlich vorgebracht werden. Dies kann während der genannten Dienstzeiten erfolgen. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers notwendig.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Schönwölkau, 26.04.2024

gez. Kottenhahn

Bürgermeister

Kontaktperson

Christina Schaefer
Leiterin Bauservice
__________________________________________________________________________
GEMEINDE KROSTITZ

handelnd für die Gemeinde Schönwölkau
Bauservice
Dübener Str.1 | 04509 Krostitz
Telefon: +49 (34295) 750 - 16 | Telefax: +49 (34295) 750 – 30

E:Mail: christina.schaefer@krostitz.com |Homepage: www.krostitz.de

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