Bebauungsplan Stadt Bad Lausick Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 71/1 "Am Riff" nach § 13 a BauGB

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 06.05.2024 bis 14.06.2024
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Planzeichnung

Der Stadtrat der Stadt Bad Lausick hat mit Beschluss (Nr. 485/47/14/03/2024) vom 14.03.2024 den Entwurf des Bebauungsplanes der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB Nr. 71/1 „Am Riff“ und die Begründung in der Fassung vom 19.02.2024 gebilligt und die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung beschlossen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 71/1 „Am Riff“ und die Begründung liegen vom 06.05.2024 bis einschließlich 14.06.2024 während folgender Zeiten zu jedermanns Einsicht im Rathaus, Flur EG, aus:

montags und mittwochs                 7:30 – 12:00 und 13:00 – 15:00 Uhr,

dienstags                                        7:30 – 12:00 und 13:00 – 18:00 Uhr,

donnerstags                                   7:30 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr,

freitags                                           7:30 – 12:00 Uhr.

Abweichende Zeiten können mit Frau Tenner, Tel. 034345/70130 oder Frau Ezold 034345/70113 vereinbart werden. Während dieser Zeit können Anregungen und Hinweise zu dem Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Der Entwurf nebst Begründung ist in dieser Zeit auch auf der Homepage der Stadt Bad Lausick (www.bad-lausick.de) und dem Landesportal Sachsen (https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite) eingestellt.

Es wird darauf hingewiesen, dass

- gemäß § 4a Abs. 6 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Einbeziehungssatzung unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte, nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist;

- Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse, zustimmen. Diese Daten werden gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO im Rahmen des Verfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt. Sofern Dritte ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Abwägung.

- von einer Umweltprüfung durch Anwendung des Verfahrens nach § 13 a BauGB abgesehen wird.

Bad Lausick, den 26.04.2024

Hultsch

Bürgermeister

Kontaktperson

Stadt Bad Lausick

Bauamt

Markt 1

04651 Bad Lausick

Frau Tenner/Frau Ezold

Telefon:     034345 701-30

                 034345 701 -13

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