Gemeindeverwaltung Struppen
Hauptstraße 48
01796 Struppen
Bekanntmachung der Gemeinde Struppen
Öffentliche Auslegung des Entwurfes zum Bebauungsplan
„Campingplatz Struppen“
Der Gemeinderat der Gemeinde Struppen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 17.01.2023 mit dem Beschluss Nr. 02-01/23 dem o.g. Entwurf des Bebauungsplanes „Campingplatz Struppen“ zugestimmt und entsprechend § 3 BauGB Abs. 2 die öffentliche Auslegung dieses Entwurfes sowie gleichzeitig die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bestimmt.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst entsprechend dem beigefügten Lageplan das Flurstück 676/7 und Teile der Flurstücke 676/a und 676/12 der Gemarkung Struppen mit einer Gesamtfläche von ca. 2,6 ha.
Mit Beschluss des Gemeinderates vom 18.01.2022 wurde der Vorentwurf zum Bebauungsplan gebilligt und ab dem 07. Februar bis einschließlich dem 22. Februar 2022 im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung öffentlich ausgelegt und gleichzeitig die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt.
Die dabei eingegangenen Einwände, Hinweise und Anregungen wurden im Abwägungsprotokoll aufgelistet, bewertet und im Abwägungsbeschluss vom 17.01.2023 einzeln beschlossen. Entsprechend wurden diese Ergebnisse in dem vorliegenden Entwurf berücksichtigt. Diese vorgenommenen Änderungen gegenüber dem Stand des Vorentwurfes sind gekennzeichnet und berühren nicht die Grundzüge der Planung.
Der Bebauungsplan wird im zweistufigen Regelverfahren mit Umweltbericht aufgestellt. Zu den Planunterlagen des Entwurfes gehören:
• Teil A: Planzeichnung vom 05.01.2023
• Teil B: Textliche Festsetzungen vom 05.01.2023
• Teil C: Begründung vom 05.01.2023 mit 4 Anlagen:
A1-Wass
A2-ZVWV Pirna-Sebnitz
A3-Nehlsen
A4-ZAOE
Es liegen folgende umweltbezogene Informationen zur Einsichtnahme vor:
• Teil D: Umweltbericht vom 05.01.2023 mit 7 Anlagen:
A1-FFH-Vorprüfung
A2-Schallimmisionsprognose
A3-Artenschutz
A4-Baugrundgutachten mit 1. Ergänzung
A5-Pläne Nr. 1 bis 3 zu externen Ersatzmaßnahmen:
Bl. 1 Übersichtskarte
Bl. 2 Lageplan Maßnahme 1E-Baumreihe
Bl. 3 Lageplan Maßnahme 2E- Feucht- und Nassbiotop
A6-ext. Ersatz-Maßnahmeblätter
A7-Campingplatzordnung
In den Unterlagen wird auf DIN-Normen verwiesen. Die genannten DIN-Normen liegen während der Zeit der Offenlage ebenfalls zur Einsichtnahme in den Räumen der Gemeindeverwaltung Struppen aus.
Die o.g. Planunterlagen werden für den Zeitraum von einem Monat
vom 06. Februar 2023 bis einschließlich 10. März 2023
in den Räumen der Gemeindeverwaltung Struppen, Hauptstraße 48 öffentlich ausgelegt und sind hier zu folgenden Zeiten für jedermann einsehbar:
Montag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Zur Einsichtnahme in die Planungsunterlagen in der Gemeindeverwaltung wird um telefonische Voranmeldung unter der Telefonnummer 035020 – 70 418 gebeten.
Außerdem sind alle o.g. Planunterlagen auch im Rathaus der Stadt Königstein, Goethe-straße 7, 01824 Königstein (Sächsische Schweiz), im Bauamt der Stadtverwaltung im 1. Obergeschoss öffentlich ausgelegt. Alle o.g. Planunterlagen sind hier zu den nachfolgenden Öffnungszeiten oder nach telefonischer Terminvereinbarung für jedermann einsehbar:
Außerdem können telefonische Termine unter 035021/ 997–30–32 oder –33 mit dem Bauamt bzw. unter 035021 / 997 –50 mit dem Sekretariat für folgende weitere Zeiten vereinbart werden:
Mittwoch 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Generell wird unter den o.g. Telefonnummern um telefonische Voranmeldung auch zu den allgemeinen Öffnungszeiten gebeten. Beachten Sie bitte auch die unten stehenden Hinweise.
Die Planungsunterlagen können während des o.g. Auslegungszeitraumes nach § 4a Abs. 4 BauGB unter www.struppen.de über die Internetpräsentation der Gemeinde Struppen und unter www.koenigstein-sachsen.de auch über die Internetpräsentation der Stadt Königstein sowie unter www.bauleitplanung.sachsen.de über das Zentrale Landesportal Bauleitplanung Sachsen eingesehen werden.
Während der o.g. Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung vorgebracht werden. Auch Kinder und Jugendliche sind der Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 BauGB.
Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Abwägungsentscheidung zur Beschlussfassung zum Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, es sei denn, die Gemeinde kannte den Inhalt der verspäteten Stellungnahme oder hätte diesen kennen müssen und die verspätete Stellungnahme ist für die Planung relevant.
Anhang: Lageplan mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes.
Die öffentliche Auslegung wird hiermit bekanntgegeben.
gez. Michael Sachse
Bürgermeister
Hinweise:
Muss die Stadtverwaltung während der Offenlage aufgrund der Corona-Pandemie für den Besucherverkehr geschlossen bleiben, gilt gemäß dem Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pande-mie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG), folgende Regelung:
Die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen und Erklärungen zur Niederschrift sind dann nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter den o.g. Telefon-Nummern oder per E-Mail an bauamt@stadt-koenigstein.de möglich.
Die Stellungnahmen können auch in elektronischer Form unter der E-Mail-Adresse bauamt@stadt-koenigstein.de abgegeben werden. Name, Vorname und Anschrift der Einwenderin bzw. des Einwenders müssen eindeutig lesbar enthalten sein.
Übersichtsplan Geltungsbereich
Bebauungsplan „Campingplatz Struppen“
Toralf Hacker
Stadt Königstein (Sächsische Schweiz)
Bauamt - Bauleitplanung
Goethestrasse 7
01824 Königstein