Bebauungsplan Gemeinde Neukieritzsch Frühzeitige Beteiligung

vorhabenbezogener Bebauungsplan "Solarpark ARE"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 30.01.2023 bis 03.03.2023
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Planzeichnung

Der Gemeinderat der Gemeinde Neukieritzsch hat in seiner öffentlichen Sitzung am 26.04.2022 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark ARE" in Deutzen gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen (GR/036-2022). Ziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Anlagen zur Nutzung der Solarenergie in der Gemeinde.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans geht aus beistehender Abbildung hervor.

Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark ARE" in Deutzen mit dazugehöriger Begründung (Stand 12/2022) sowie die folgenden dazugehörigen Dokumente:

- Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (Stand 11/2022)

- Tageskarten Arterfassungen (Stand 11/2022)

- Bestandsplan / Biotoptypenkartierung (Stand 11/2022)

wurden durch den Gemeinderat der Gemeinde Neukieritzsch am 21.12.2022 gebilligt und zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 1 BauGB bestimmt (GR/142-2022).

Der Bebauungsplan „Solarpark ARE" der Gemeinde Neukieritzsch, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und textlichen Festsetzungen (Teil B), liegt zusammen mit seiner Begründung und den genannten Dokumenten in der Zeit vom 30.01.2023 bis 03.03.2023 im Gemeindeamt Neukieritzsch, Schulplatz 3, 04575 Neukieritzsch, Erdgeschoss, Raum 15, während der nachfolgend genannten Öffnungszeiten

Montag             09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Dienstag          09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Donnerstag      09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Freitag             09:00 Uhr bis 12:00 Uhr                    zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Die vollständigen Planunterlagen sind während der Auslegungsfrist ebenfalls auf der Internetseite der Gemeinde unter www.neukieritzsch.de sowie über das zentrale Landesportal Bauleitplanung unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de einsehbar.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Vorentwurf schriftlich oder während der o. g. Auslegungszeiten mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

Die Nachbargemeinden sowie die planberührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden nach
§ 2 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 4 a Abs. 2 BauGB gleichzeitig frühzeitig beteiligt.

Kontaktperson

Bauamt Gemeinde Neukieritzsch

Schulplatz 3

04575 Neukieritzsch

Bauamtsleiterin

Sabine May

Tel.:       03432 803 27

Fax:       03432 803 12

E-Mail:   s.may@neukieritzsch.de

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http://www.neukieritzsch.de/sonstiges/datenschutzerklaerung.html einsehen.

Gegenstände

Übersicht
  • Begründung
  • Planzeichnung
  • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
  • Biotoptypenkartierung
  • Arterfassung

Informationen

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