Flächennutzungsplan Stadt Geyer Frühzeitige Beteiligung

Stadt Geyer Flächennutzungsplan Geyer – frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB

  • Status Beendet
  • Zeitraum 05.12.2022 bis 13.01.2023
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung Flächennutzungsplan Geyer – frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB

Der Beschluss zur Aufstellung des Flächennutzungsplans im zweistufigen Regelverfahren wurde vom Stadtrat der Stadt Geyer am 28.01.2020 gefasst und im Amtsblatt der Stadt Geyer Nr. 01/2020 vom 21.02.2020 ortsüblich bekannt gemacht. Der Stadtrat hat in öffentlicher Sitzung am 04.10.2022 die Plandarstellungen zum Flächennutzungsplan beraten und mit Stand Vorentwurf vom September 2022 bestätigt. Nunmehr sollen die Nachbarn nach § 2 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), die Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB frühzeitig beteiligt werden.

Daher liegen die Vorentwurfsplanunterlagen zum Flächennutzungsplan Geyer in der Fassung vom September 2022, bestehend aus:

-         Planzeichnung M 1 : 10.000

-         Begründung mit dem Umweltbericht

-         und Anlagen:

  • Anlage 1         ortsgeschichtliche Zeittafel
  • Anlage 2         Vereinsliste
  • Anlage 3         Liste besonders geschützter Biotope
  • Anlage 4         Liste erfasster Kulturdenkmale
  • Anlage 5         Altlasten und Altlastverdachtsflächen (SALKA)
  • Anlage 6         Gewerbeliste Geyer

sowie folgende nach Einschätzung der Stadt wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen:

Nr. / Name / schreiben vom:

3 / Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie / 27.01.2020

4 / Landesamt für Archäologie mit Landesmuseum für Vorgeschichte / 18.12.2019

8 / Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen / 09.01.2020

9 / Planungsverband Region Chemnitz Verbandsgeschäftsstelle / 28.01.2020

10 / Landratsamt Erzgebirgskreis Referat Kreisplanung/ Wirtschaftsförderung / 31.01.2020

kostenlos zu jedermanns Einsicht in der Zeit vom 05.12.2022 bis 13.01.2023 in der Stadtverwaltung Geyer, Altmarkt 1, Zi. 16 im 1. OG des Rathauses, 09468 Geyer während der nachfolgend genannten Zeiten öffentlich aus:

Montag           09:00 – 12:00 Uhr

Dienstag          09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 18:00 Uhr

Mittwoch         09:00 – 12:00 Uhr

Donnerstag     09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 16:30 Uhr

Freitag             09:00 – 12:00 Uhr

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich an die Postanschrift: Stadtverwaltung Geyer, Altmarkt 1, 09468 Geyer gerichtet sowie während der oben genannten Zeiten schriftlich oder mündlich zur Niederschrift an der Stelle der Einsichtnahme abgegeben werden. Stellungnahmen können auch über das Zentrale Landesportal Bauleitplanung Sachsen sowie elektronisch an die E‑Mail‑Adresse der Hauptamtsleiterin Frau Groschopp angela.groschopp@stadt-geyer.com übermittelt werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Flächennutzungsplans nicht von Bedeutung ist. Gemäß § 3 Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 des Umwelt‑Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Als umweltbezogene Informationen sind der Umweltbericht als selbstständiger Teil der Planbegründung mit Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen, Bestandsaufnahme, Bewertung der Schutzgüter Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft und Klima, Landschaft, Kultur- und Sachgüter sowie Maßnahmen zu Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen auf diese Schutzgüter sowie die o. g. Anlagen verfügbar. Darin sind auch Informationen aus den wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen enthalten.

In Abhängigkeit von der Lageentwicklung bezüglich des Infektionsgeschehens kommt das Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) – Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie vom 20.05.2020 (BGBl. I S. 1041), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18.03.2021 (BGBl. I S. 353) zur Anwendung. Das 1. Obergeschoss des Rathauses ist nicht barrierefrei erreichbar. Unter folgender Telefonnummer der Stadtverwaltung Geyer können während der Auslegungszeit Informationen über die ausgelegten Unterlagen, zu den geltenden Besuchsregeln zwecks Einsichtnahme sowie zur Abgabe von Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift eingeholt und Hilfe bei der Durchführung der Einsichtnahme angefordert werden: 037346 / 10527.

Der Inhalt der Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden auch im Internet auf der Webseite der Stadt unter der Adresse

https://www.stadt-geyer.de/virtuellesrathaus/informationen/bekanntmachungen

sowie im Offenlage-Zeitraum über das Zentrale Landesportal Bauleitplanung Sachsen unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/ eingestellt und darüber für jedermann downloadfähig zugänglich gemacht.

Geyer, den 24.11.2022

Harald Wendler

Bürgermeister

Auszug aus der Vorentwurfsplanzeichnung zum Flächennutzungsplan

Kontaktperson

Stadtverwaltung Geyer, Altmarkt 1, 09468 Geyer

Hauptamtsleiterin Frau Groschopp

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