Bekanntmachung der Gemeinde Crottendorf
Bebauungsplan zur 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3 „Gewerbe- und Mischgebiet Crottendorf“ Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses (§ 2 Abs. 1 BauGB) und frühzeitige Öff entlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB) – Auslegung des Vorentwurfs vom Juni 2022
Der Gemeinderat der Gemeinde Crottendorf hat in seiner Sitzung am 02.06.2022 die Aufstellung des Bebauungsplans zur 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3 „Gewerbe und Mischgebiet Crottendorf“ beschlossen und gleichzeitig bestimmt, zum Vorentwurf des Bebauungsplans eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Behörden und Trägerbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Der ca. 0,55 ha große Geltungsbereich der 5. Änderung des Bebauungsplans umfasst in der Gemarkung Crottendorf die Flurstücke Fl.Nrn. 1363/19, 1363/21, 1363/22 und 1363/23 vollständig sowie Teile der Flurstücke mit den Fl.-Nrn. 1363/18 und 1363/20. Planziel ist die dauerhafte planungsrechtliche Sicherung einer umwelt und umgebungsverträglichen nördlichen Erweiterung des am Standort im Gewerbegebiet GE1.1 bereits vorhandenen Gewerbebetriebs.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht. Die Vorentwurfsplanunterlagen des Bebauungsplans in der Fassung vom Juni 2022, bestehend aus dem Teil A – Planzeichnung M 1:1.000 und dem Teil B – Text sowie die dazugehörige Begründung mit dem Umweltbericht, darunter als fachgutachterliche Anlage eine Vorprüfung Arten- und Biotopschutz, liegen in der Zeit
vom 04.07.2022 bis zum 05.08.2022
Crottendorf, Annaberger Straße 230 C, 09474 Crottendorf im Bauamt (Zi. 12) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus: Dienstag 08.00 – 12.00 und 13.00 – 18.00 Uhr Mittwoch 13.00 – 16.00 Uhr Donnerstag 08.00 – 12.00 Uhr.
Während der Auslegungsfrist können die Planunterlagen von jedermann eingesehen und Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Zur Gewährleistung des Infektionsschutzes während der COVID19 Pandemie wird gemäß Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) um eine Terminvereinbarung per Telefon unter 037344 76531 oder per E-Mail (bauamt(at)crottendorf.de) gebeten, sofern allgemeine Zugangsbeschränkungen für die Gemeindeverwaltung gelten. Es besteht auch die Möglichkeit einer Terminvereinbarung zur Einsichtnahme über die Sprechzeiten hinaus.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Gemäß § 4a Abs. 4 BauGB werden diese Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen zusätzlich auf der Internetseite der Gemeindeverwaltung Crottendorf unter www.crottendorf.de sowie auf dem Zentralen Landesportal Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de zugänglich gemacht.
Martin
Bürgermeister Siegel Crottendorf, den 16.06.2022
Gemeindeverwaltung Crottendorf, Annaberger Straße 230 C, 09474 Crottendorf im Bauamt (Zi. 12)