Bebauungsplan Gemeinde Kubschütz Frühzeitige Beteiligung

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Baschütz NORD“

  • Status Beendet
  • Zeitraum 27.06.2022 bis 27.07.2022
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Planzeichnung

Der Gemeinderat der Gemeinde Kubschütz hat in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 26.01.2022 mit Beschluss Nr. 109/2022 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Baschütz NORD" zur Aufstellung beschlossen. 

Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan soll im Ortsteil Ba­schütz der Standort Getreidehandel gesichert, das Getreidelager erweitert und der Ortseingang bepflanzt werden. 
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 3 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Baschütz NORD" findet im Zeitraum vom 27.06.2022 bis 27.07.2022 statt. Diese Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Baschütz NORD" (Vor­entwurf mit Stand vom 03.06.2022) sind auf dem Zentralen Lan­desportal Sachsen (https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/beteiligung/themen/1030098) ein­sehbar. 
Zusätzlich besteht die Möglichkeit gemäß § 3 Absatz 2 PlanSiG, den Vorentwurf nach erfolgter Terminvereinbarung mit der Ge­meindeverwaltung, Tel.: 03591 525250 oder per E-Mail an

se­kretariat@gemeinde-kubschuetz.de, in Kubschütz, Mittelweg 3, 02627 Kubschütz, im Sekretariat der Gemeindeverwaltung einzusehen. 

Stellungnahmen zum Vorentwurf des vorhabenbezogenen Be­bauungsplans „Baschütz NORD" können bis einschließlich 30.07.2022 schriftlich, per E-Mail an sekretariat@gemeinde­-kubschuetz.de oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Kub­schütz abgegeben werden. 

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen sowie Stellungnahmen zum Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Baschütz NORD" schriftlich, per E-Mail an sekretariat@gemeinde-kubschuetz.de oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Kubschütz abgegeben werden. Verspätet abgegebene Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung können bei der Beschluss­fassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.


Kubschütz. 18.06.2022 

Olaf Reichert

Bürgermeister 

Kontaktperson

Ge­meindeverwaltung Kubschütz
Tel.: 03591 525250
E-Mail: se­kretariat@gemeinde-kubschuetz.de
Kubschütz, Mittelweg 3. 02627 Kubschütz

 

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02625 Bautzen

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