Bebauungsplan Gemeinde Krostitz Aufstellungsbeschluss

1. Änderung Bebauungsplan "Neubau FFW Hohenossig" der Gemeinde Krostitz

  • Status Beendet
  • Zeitraum 23.05.2022 bis 07.06.2022
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Planzeichnung

Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes

„Neubau FFW Hohenossig“ der Gemeinde Krostitz im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Krostitz hat in seiner öffentlichen Sitzung am 05.05.2022 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Neubau FFW Hohenossig“ der Gemeinde Krostitz im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB beschlossen (Beschluss-Nr. 27/2022).

Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Neubau FFW Hohenossig“ umfasst die Flurstücke 12/23 (ganz), 12/20 (Teilfläche), 12/17 (Teilfläche), 19/2 (Teilfläche) und 108 (Teilfläche) mit einer Größe von insgesamt 0,6 ha inklusive der Übungswiese und der Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft.

Die Gemeinde beabsichtigt die Freiwilligen Feuerwehren (FFW) der Ortsteile Hohenossig, Kletzen und Zschölkau dem Stand der Technik entsprechend auszurüsten und in diesem Zuge zusammenzulegen. Der Neubau eines Feuerwehrhauses wurde bereits genehmigt und mit Hilfe von Fördermitteln im Rohbau errichtet.

Abweichend von der ursprünglichen Planabsicht soll ein Schlauch- und Übungsturm separat errichtet werden. Außerdem wird ein Löschwasservorrat von 120 m³ zusätzlich benötigt. Hierfür muss die Gemeinbedarfsfläche bzw. die bebaubare Fläche geringfügig geändert werden. Die Grundstückszufahrten werden dem realisierten Konzept angepasst. Die 1. Änderung des rechtswirksamen B-Plans „Neubau FFW Hohenossig“ ist daher bauplanungsrechtlich erforderlich.

Im Zuge der 1. Änderung des B-Plans wird die inzwischen im Entwurf vorliegende Planung eines gemeindeübergreifenden Radweges auf der ehemaligen Kleinbahntrasse Krensitz – Rackwitz in den Bebauungsplan integriert. Die Gemeinbedarfsfläche erfährt hierdurch weitere Anpassungen hinsichtlich eines sinnvollen Flächenzuschnitts. Die durch den Radweg erfolgenden Eingriffe in Natur und Landschaft werden bei dessen Realisierung kompensiert und sind nicht Gegenstand der vorliegenden 1. Änderung des B-Plans „Neubau FFW Hohenossig“.

Aufgrund der geringfügigen Änderungen empfahl das Bauplanungsamt des LRA Nordsachsen, das vereinfachte Verfahren gemäß § 13 BauGB anzuwenden.

Der Flächennutzungsplan (Stand: 2. Änderung vom 14.03.2019) stellt die Vorhabenfläche als Grünfläche ohne Zweckbestimmung dar. Er wird im Parallelverfahren geändert.

Dieser Beschluss wird gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Krostitz, 09.05.2022

Kläring

Bürgermeister

Kontaktperson

Gemeinde Krostitz, Fr. Gusmanow, Dübener Straße 1, 04509 Krostitz, Tel. 034295/7500, Fax:034295/75030

Gegenstände

Übersicht
  • Bekanntmachung Aufstellung
  • Planzeichnung

Informationen

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