Bebauungsplan Gemeinde Krostitz Öffentliche Auslegung

1. Änderung Bebauungsplan "Neubau FFW Hohenossig" der Gemeinde Krostitz

  • Status Beendet
  • Zeitraum 23.05.2022 bis 07.06.2022
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Planzeichnung

Bekanntmachung der Gemeinde Krostitz

über die Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf

der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Neubau FFW Hohenossig“ der Gemeinde Krostitz im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Krostitz hat in seiner öffentlichen Sitzung am 05.05.2022 mit Beschluss-Nr. 28/2022 den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Neubau FFW Hohenossig“ der Gemeinde Krostitz in der Fassung vom 20.04.2022 samt Begründung gebilligt und beschlossen, der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird im vereinfachten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen.

Den betroffenen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, sowie den Nachbargemeinden wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Der Planentwurf mit Begründung wird in der Zeit vom

23.05.2022 bis einschließlich 07.06.2022

bei der Gemeindeverwaltung Krostitz, Sekretariat, Dübener Straße 1, 04509 Krostitz während der Dienstzeiten

Mo.    8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr

Di.               9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr

Mi.     8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr

Do.    9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 17.00 Uhr

Fr.               8.00 – 12.00 Uhr

öffentlich ausgelegt.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden außerdem nach §4a Absatz 4 Satz 1 BauGB über das  Zentrales Internetportal des Landesportal Bauleitplanung des Freistaates Sachsen unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite sowie über die Homepage https://krostitz.de/rathaus/bekanntmachungen/  der Gemeindeverwaltung Krostitz veröffentlicht.

Stellungnahmen können von jedermann während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Dies kann während der genannten Dienstzeiten erfolgen.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Ergänzungssatzung unberücksichtigt bleiben.

Krostitz, 09.05.2022

gez. Kläring

Bürgermeister

Kontaktperson

Gemeinde Krostitz, Fr. Gusmanow, Dübener Straße 1, 04509 Krostitz, Tel. 034295/7500, Fax:034295/75030

Gegenstände

Übersicht
  • Bekanntmachung Auslegung
  • Begründung vom 20.04.2022
  • Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen

Informationen

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