Bekanntmachung der Gemeinde Krostitz
über die Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf
der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Neubau FFW Hohenossig“ der Gemeinde Krostitz im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Krostitz hat in seiner öffentlichen Sitzung am 05.05.2022 mit Beschluss-Nr. 28/2022 den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Neubau FFW Hohenossig“ der Gemeinde Krostitz in der Fassung vom 20.04.2022 samt Begründung gebilligt und beschlossen, der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird im vereinfachten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen.
Den betroffenen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, sowie den Nachbargemeinden wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Der Planentwurf mit Begründung wird in der Zeit vom
23.05.2022 bis einschließlich 07.06.2022
bei der Gemeindeverwaltung Krostitz, Sekretariat, Dübener Straße 1, 04509 Krostitz während der Dienstzeiten
Mo. 8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr
Di. 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr
Mi. 8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr
Do. 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 17.00 Uhr
Fr. 8.00 – 12.00 Uhr
öffentlich ausgelegt.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden außerdem nach §4a Absatz 4 Satz 1 BauGB über das Zentrales Internetportal des Landesportal Bauleitplanung des Freistaates Sachsen unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite sowie über die Homepage https://krostitz.de/rathaus/bekanntmachungen/ der Gemeindeverwaltung Krostitz veröffentlicht.
Stellungnahmen können von jedermann während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Dies kann während der genannten Dienstzeiten erfolgen.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Ergänzungssatzung unberücksichtigt bleiben.
Krostitz, 09.05.2022
gez. Kläring
Bürgermeister
Gemeinde Krostitz, Fr. Gusmanow, Dübener Straße 1, 04509 Krostitz, Tel. 034295/7500, Fax:034295/75030