Bebauungsplan Gemeinde Beilrode Aufstellungsbeschluss

Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Solarpark / Photovoltaik-Freiflächenanlage Beilrode

  • Status Beendet
  • Zeitraum 20.01.2022 bis 28.02.2022
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Planzeichnung

Bekanntmachung über die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Solarpark / Photovoltaikanlage Beilrode" nach § 12 BauGB, in 04886 Beilrode:

Der Gemeinderat der Gemeinde Beilrode hat in seiner Sitzung am 15.11.2021 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nach § 12 BauGB für eine Photovoltaik-Freilflächenanlage „Solarpark / Photovoltaikanlage Beilrode“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Ziel dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist es, für das Planungsgebiet die rechtsverbindlichen und planungsrechtlichen Voraussetzungen, zur Errichtung einer Freiflächen-Photovotaikanlage mit Modulen zur Gewinnung von Solarenergie zu schaffen, unter Berücksichtigung notwendiger Maßnahmen zum Schutz, zur Sicherung, Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft.  

Der Geltungsbereich mit einer Größe von ca. 90 ha, befindet sich östlich von Beilrode, in einer Entfernung von ø 1,3 km der bebauten Grundstücke (Entfernungsangabe ohne die direkten Anwohner der Falkenstruth). Es ist vorgesehen, den Solarpark bis zum Waldgebiet Falkenstruth heranzuführen, nördlich der Bahnlinie erstreckt sich die Anlage bis zum Triftweg und südlich der Bahnlinie bis zum Falkenstruther Weg.                                                           

Das Plangebiet umfasst die                                                                                                             

Flur 2, mit den Flurstücken: 63, 84, 48, 55, 62, 59, 57, 152, 153, 56, 58, 60, 64, 65, 66, 69, 154, 155, 156, 157, 158, 159, 161, 162, 164, 165, 170, 171, 172, 173, 174, 175, 176, 177, 178, 179, 180, 181, 182, 167, 168,                                                                                                   

die Flur 6, mit den Flurstücken: 89, 61/2, 99, 133, 134, 65, 66, 63, 67, 68, 71, 142, 58, 64, 69, 70, 84, 91, 93, 98, 100, 103, 104, 105, 106, 108, 131, 132, 135, 136, 137, 138, 139,140, 143, 144, 145, 148, 149, 150, 151, 61/1, 92/2, 92/1, 146, 147, 101, 102, 107, 90,                

die Flur 7, mit den Flurstücken: 13, 12, 92, 90, 15, 16, 28, 14, 18, 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26, 27, 30, 19, 29,                                                                                                                     

der Gemarkung Beilrode und ist im nachfolgenden Vorentwurf – Planzeichnung mit Vorhaben- / Erschließungsplan (Luftbild), nachrichtlich wiedergegeben. Im Rahmen des jetzt anstehenden Verfahrensabschnittes nach § 3 Abs. 1 BauGB, liegt der in der Vorphase erstellte Vorentwurf vom 15.11.2021, in der Zeit vom

22. Dezember 2021 bis zum 31. Januar 2022

in der Gemeindeverwaltung Beilrode, Bahnhofstraße 21, 04886 Beilrode, nach vorheriger telefonischer Terminabstimmung, unter Beachtung § 6, Abs. 2 SächsCoronaNotVO (3G Pflicht), zu den Dienst- und Geschäftszeiten:

Montag           09.00 Uhr - 12.00 Uhr

Dienstag         09.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 18.00 Uhr

Donnerstag    09.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 16.00 Uhr

Freitag            09.00 Uhr - 12.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung geboten. Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen und Hinweise schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.

Darüber hinaus erfolgt die Veröffentlichung auf der Internetpräsenz der Gemeinde Beilrode unter:

https://www.beilrode.de/seite/457354/publikationen-ver%C3%B6ffentlichungen.html

und im Zentralen Landesportal Bauleitplanung des Freistaates Sachsen unter: https://buerqerbeteiliqunq.sachsen.de/portal/bplan/startseite

Die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird hiermit bekannt gemacht.

Beilrode, 06.12.2021

René Vetter

Bürgermeister

 

Kontaktperson

Frau Jana Schultz-Zeidler

Gegenstände

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