Bekanntmachung über die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Solarpark / Photovoltaikanlage Beilrode" nach § 12 BauGB, in 04886 Beilrode:
Der Gemeinderat der Gemeinde Beilrode hat in seiner Sitzung am 15.11.2021 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nach § 12 BauGB für eine Photovoltaik-Freilflächenanlage „Solarpark / Photovoltaikanlage Beilrode“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Ziel dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist es, für das Planungsgebiet die rechtsverbindlichen und planungsrechtlichen Voraussetzungen, zur Errichtung einer Freiflächen-Photovotaikanlage mit Modulen zur Gewinnung von Solarenergie zu schaffen, unter Berücksichtigung notwendiger Maßnahmen zum Schutz, zur Sicherung, Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft.
Der Geltungsbereich mit einer Größe von ca. 90 ha, befindet sich östlich von Beilrode, in einer Entfernung von ø 1,3 km der bebauten Grundstücke (Entfernungsangabe ohne die direkten Anwohner der Falkenstruth). Es ist vorgesehen, den Solarpark bis zum Waldgebiet Falkenstruth heranzuführen, nördlich der Bahnlinie erstreckt sich die Anlage bis zum Triftweg und südlich der Bahnlinie bis zum Falkenstruther Weg.
Das Plangebiet umfasst die
Flur 2, mit den Flurstücken: 63, 84, 48, 55, 62, 59, 57, 152, 153, 56, 58, 60, 64, 65, 66, 69, 154, 155, 156, 157, 158, 159, 161, 162, 164, 165, 170, 171, 172, 173, 174, 175, 176, 177, 178, 179, 180, 181, 182, 167, 168,
die Flur 6, mit den Flurstücken: 89, 61/2, 99, 133, 134, 65, 66, 63, 67, 68, 71, 142, 58, 64, 69, 70, 84, 91, 93, 98, 100, 103, 104, 105, 106, 108, 131, 132, 135, 136, 137, 138, 139,140, 143, 144, 145, 148, 149, 150, 151, 61/1, 92/2, 92/1, 146, 147, 101, 102, 107, 90,
die Flur 7, mit den Flurstücken: 13, 12, 92, 90, 15, 16, 28, 14, 18, 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26, 27, 30, 19, 29,
der Gemarkung Beilrode und ist im nachfolgenden Vorentwurf – Planzeichnung mit Vorhaben- / Erschließungsplan (Luftbild), nachrichtlich wiedergegeben. Im Rahmen des jetzt anstehenden Verfahrensabschnittes nach § 3 Abs. 1 BauGB, liegt der in der Vorphase erstellte Vorentwurf vom 15.11.2021, in der Zeit vom
22. Dezember 2021 bis zum 31. Januar 2022
in der Gemeindeverwaltung Beilrode, Bahnhofstraße 21, 04886 Beilrode, nach vorheriger telefonischer Terminabstimmung, unter Beachtung § 6, Abs. 2 SächsCoronaNotVO (3G Pflicht), zu den Dienst- und Geschäftszeiten:
Montag 09.00 Uhr - 12.00 Uhr
Dienstag 09.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 18.00 Uhr
Donnerstag 09.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 16.00 Uhr
Freitag 09.00 Uhr - 12.00 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung geboten. Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen und Hinweise schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.
Darüber hinaus erfolgt die Veröffentlichung auf der Internetpräsenz der Gemeinde Beilrode unter:
https://www.beilrode.de/seite/457354/publikationen-ver%C3%B6ffentlichungen.html
und im Zentralen Landesportal Bauleitplanung des Freistaates Sachsen unter: https://buerqerbeteiliqunq.sachsen.de/portal/bplan/startseite
Die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird hiermit bekannt gemacht.
Beilrode, 06.12.2021
René Vetter
Bürgermeister
Frau Jana Schultz-Zeidler