Bebauungsplan Gemeinde Parthenstein Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan “Klinga - Krankenhausstraße, Abschnitt 2“

  • Status Beendet
  • Zeitraum 23.02.2022 bis 31.03.2022
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Planzeichnung

Öffentliche Auslegung

Der Gemeinderat der Gemeinde Parthenstein hat in seiner öffentlichen Sitzung am 27.10.2021 mit Beschluss Nr. 02/10/2021 den Entwurf des Bebauungsplanes “Klinga - Krankenhausstraße, Abschnitt 2“ im OT Klinga in der Fassung vom Oktober 2021 mit Begründung gebilligt sowie mit Beschluss Nr. 03/10/2021 die Anhörung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB des Entwurfs des Bebauungsplans „Klinga - Krankenhausstraße, Abschnitt 2“ in der Fassung vom Oktober 2021 beschlossen.

Das Planverfahren erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß    § 13 b BauGB.

Während der öffentlichen Auslegung kann jedermann Einsicht nehmen und Auskünfte erhalten. Bedenken und Anregungen können schriftlich oder zur Niederschrift in der Gemeindeverwaltung Parthenstein und im Zentralen Landesportal Bauleitplanung Sachsen (s.o.) eingebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Es wird auch darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung zur Einleitung einer Normenkontrolle, der eine Sitzung zum Gegenstand hat, unzulässig ist, wenn die den Antrag stellende Person nur Einwendungen geltend gemacht hat, die sie im Rahmen der öffentlichen Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Geltungsbereich

Der räumliche Geltungsbereich ist aus der Planzeichnung ersichtlich, er umfasst die Flurstücke der Gemarkung Klinga Nr. 258/19, 258/20 und 258/21.

Die Unterlagen zum Bebauungsplanentwurf, bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen sowie der Begründung, liegen in der Zeit

vom 23.02.2022 bis einschließlich 31.03.2022

in der Stadtverwaltung Naunhof, Außenstelle Parthenstein, Große Gasse 1, 04668 Parthenstein OT Großsteinberg, 1. Etage, während der Dienststunden öffentlich aus.

Dienststunden:

Dienstag          09.00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr

Donnerstag      09.00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr

Freitag             09:00 bis 12:00 Uhr

(Bitte vereinbaren Sie, telefonisch unter 034293 5220 oder per E-Mail unter gemeinde@parthenstein.de einen persönlichen Termin zur Einsichtnahme, damit wir die Hygienevorschriften in den Räumlichkeiten einhalten können.)

Stellungnahmen können bis zum 31.03.2022 abgegeben werden.

Der Bürgermeister wird beauftragt, Ort und Zeit der öffentlichen Auslegung an der Anschlagtafel und im Amtsblatt der Gemeinde Parthenstein öffentlich bekannt zu machen.

Die Entwurfsfassung mit ihren Bestandteilen vom Oktober 2021 wird unverändert ausgelegt.

Parthenstein, den 19.01.2022

Jürgen Kretschel Bürgermeister

Kontaktperson

City Concept Leipzig GmbH
Dr.- Ing. Andreas Große
Gabelsbergerstraße 1a
04317 Leipzig
E-Mail: dr.grosse@city-concept-leipzig.de

 

Gemeinde Parthenstein
Bauamt
Christoph Lippold
Große Gasse 1
04668 Parthenstein OT Großsteinberg
E-Mail: bauamt@parthenstein.de

Datenschutzerklärung

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem sächsischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.

Gegenstände

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  • Begründung
  • Planzeichnung

Informationen

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