Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 07.12.2021 den Vorentwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung 11/2021 gebilligt. Der Vorentwurf der Planänderung und die Begründung mit Umweltbericht liegen in der Gemeindeverwaltung (Schulplatz 3, 04575 Neukieritzsch) in Zimmer 15 vom 24.12.2021 bis 04.02.2021 während folgender Zeiten öffentlich aus: Montag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr Dienstag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr Mittwoch Donnerstag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr Freitag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr.
Die Einsichtnahme setzt eine Terminvereinbarung und die Einhaltung der aktuell geltenden Hygienevorschriften voraus.
Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind im Internet unter www.neukieritzsch.de (Webauftritt der Gemeinde) sowie www.buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan (Zentrales Landesportal Bauleitplanung Sachsen) veröffentlicht. Die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt parallel zur 1. Änderung des Bebauungsplans „Kahnsdorf Nord“ sowie zum Aufstellungsverfahren zum Bebauungsplan „Energiepark Witznitz“. Planziele sind die Anpassung der gemeindlichen Planung an die aktuellen Wohnbedürfnisse der Bevölkerung und die Schaffung von entsprechendem Wohnraum sowie die Errichtung des Energieparks Witznitz, hier innerhalb des Gemeindegebietes von Neukieritzsch. Es sei darauf hingewiesen, dass eine Unterrichtung und Erörterung zu den wesentlichen Planinhalten bereits im Rahmen der parallelen Bebauungsplanverfahren stattgefunden haben. Die Lage der Änderungsflächen wird aus beistehender Abbildung ersichtlich, in der die Geltungsbereiche der Planänderungen durch eine Strich-Punkt-Linie gekennzeichnet sind. Die Änderungsfläche „Kahnsdorf Nord“ befindet sich im Norden des Siedlungskörpers von Kahnsdorf zwischen Kahnsdorfer und Hainer See. Die Änderungsfläche „Energiepark Witznitz“ ist zentral im Gemeindegebiet zwischen den Siedlungskörpern von Neukieritzsch und Kahnsdorf gelegen. Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Flächennutzungsplans nicht von Bedeutung ist.
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 UmwRG ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Die Nachbargemeinden sowie die planberührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden nach § 2 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig frühzeitig beteiligt.
Neukieritzsch, den 08.12.2021
Thomas Hellriegel Bürgermeister