Bebauungsplan Gemeinde Löbnitz Frühzeitige Beteiligung

Bebauungsplan Nr. 7 "Wochenend- und Ferienhausgebiet Mühlfeldsee" OT Löbnitz der Gemeinde Löbnitz

  • Status Beendet
  • Zeitraum 15.12.2021 bis 04.02.2022
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Planzeichnung

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB werden die Planunterlagen zum Bebauungsplan Nr. 7, 1. Änderung und Erweiterung "Wochenend- und Ferienhausgebiet Mühlfeldsee" bestehend aus Planzeichnung, textlichen Festsetzungen und Begründung in der Zeit vom 03.01.2022 bis 04.02.2022 in der Gemeindeverwaltung Löbnitz, Parkstraße 15, 04509 Löbnitz öffentlich ausgelegt.

Stellungnahmen können von jedermann während der oben genannten Auslegungsfrist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Dies kann während der Dienstzeiten

Dienstag 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr

Donnerstag 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:30 Uhr

Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr

erfolgen.

Zusätzlich können die Unterlagen im genannten Zeitraum auf der Internetseite der Gemeinde Löbnitz unter

https://loebnitz-am-see.de/kategorie/bekanntmachungen-amtlich

eingesehen werden.

Der künftige räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich aus dem beigefügten Lageplan (nicht maßstabsgerecht).

Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren gemäß § 8 BauGB mit Umweltbericht im zweistufigen Beteiligungsverfahren aufgestellt.

Städtebauliches Ziel ist es, das vorhandene Baurecht zu aktualisieren und anzupassen. Zudem ist eine Erweiterung entlang der bisher nur einseitig bebaubaren Erschließungsflächen geplant. In den beiden Erweiterungsbereichen soll die planungsrechtliche Grundlage für insgesamt 40-50 Baugrundstücke für freistehende Wochenendhäuser geschaffen werden. Darüber hinaus sieht der Bebauungsplan eine geringfügige Erweiterung der genannten Erschließungsstraßen sowie weitere Grün- und Freiflächen vor. Die Erschließung erfolgt wie bisher über die Einmündungen in die Flugplatzstraße. Das Plangebiet ist bereits vollständig erschlossen und in Teilbereichen weitgehend bebaut.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der weiteren Planung und der Beschlussfassung zum Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Für Rückfragen steht die Gemeindeverwaltung oder das beauftragte Büro, Klaus Nachtrieb, Städtebau.Umweltplanung, Telefon 0621 67172470, E-Mail: nachtrieb@stadtplanung.com zur Verfügung.

Löbnitz, 15.12.2021

D. Hoffmann

Bürgermeister

Gegenstände

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  • Lageplan
  • Planzeichnung
  • Textliche Festsetzungen
  • Begründung

Informationen

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