Bebauungsplan Gemeinde Neukieritzsch Öffentliche Auslegung

1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarenergiegewinnung“ Lobstädt

  • Status Beendet
  • Zeitraum 30.08.2021 bis 30.09.2021
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Planzeichnung

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 27. Juli 2021 den Entwurf der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarenergiegewinnung“ Lobstädt gebilligt.

Der Entwurf der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für das in der untenstehenden Abbildung dargestellte Gebiet und die Begründung liegen in der Gemeindeverwaltung Neukieritzsch, Schulplatz 3, 04575 Neukieritzsch, Zimmer 15, vom 30.08.2021 bis einschließlich 30.09.2021, während der Dienstzeiten, nach telefonischer Terminvereinbarung und unterEinhaltung der aktuellen Hygienevorschriften, zu jedermanns Einsicht aus.

Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder mündlich während der Dienstzeiten zur Niederschrift bei der Gemeinde abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Folgende umweltrelevante Informationen sind verfügbar, diese Unterlagen liegen ebenfalls öffentlich aus:

  • Umweltbericht
  • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
  • Grünordnungsplan

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind auch unter

https://neukieritzsch.de/laufende-verfahren

einsehbar.

Kontaktperson

Bauamt Gemeinde Neukieritzsch

Schulplatz 3

04575 Neukieritzsch

Bauamtsleiterin

Sabine May

Tel.:       03432 803 27

Fax:       03432 803 12

E-Mail:   s.may@neukieritzsch.de

Homepage: https://www.neukieritzsch.de/

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