Raumordnungs-/Bauleitplan Stadt Wittichenau Öffentliche Auslegung

Ergänzungssatzung Dubring Nr. 1

  • Status Beendet
  • Zeitraum 30.07.2021 bis 31.08.2021
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Wittichenau

über die öffentliche Auslegung der

Ergänzungssatzung „Dubring Nr. 1“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Satzung über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Dubring der Stadt Wittichenau gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB

Der Stadtrat der Stadt Wittichenau hat in seiner Sitzung vom 14.07.2021 mit Beschluss-Nr. 04/03/2021 den Entwurf der Ergänzungssatzung „Dubring Nr. 1“ in der Fassung vom 14.07.2021 und die zugehörige Begründung gebilligt und zur Offenlage bestimmt.

Das Plangebiet liegt auf den Flurstücken 102/2 und 103 der Gemarkung Dubring Flur 2.

Der Entwurf der Ergänzungssatzung „Dubring Nr. 1“ liegt mit den o.g. Bestandteilen

vom 30. Juli 2021 bis einschließlich 31. August 2021

in der Stadtverwaltung Wittichenau, Markt 1, 02997 Wittichenau, Bauamt, Zimmer 5 zu den folgenden Zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:

Montag bis Mittwoch               8.30 bis 12.00 Uhr      und      13.00 bis 16.00 Uhr

Donnerstag                             8.30 bis 12.00 Uhr      und      13.00 bis 18.00 Uhr

Freitag                                    8.30 bis 12.00 Uhr.

Während dieser Zeit besteht die Möglichkeit in den Entwurf der Ergänzungssatzung „Dubring Nr. 1“ mit allen oben erwähnten Teilen einzusehen.

Zusätzlich werden die Unterlagen gemäß § 4a Abs. 4 BauGB in das zentrale Internetportal des Landes Sachsen unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal sowie auf die Webseite der Stadt Wittichenau eingestellt und zugänglich gemacht.

Die Aufstellung der Satzung erfolgt im vereinfachten Verfahren nach §13 BauGB, ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.

Jedermann kann sich während der Auslagefrist über die Inhalte der Planung durch Einsichtnahme informieren und Stellungnahmen schriftlich, in elektronischer Form nach § 3a Absatz 2 VwVfG oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Wittichenau, Markt 1, 02997 Wittichenau vorbringen.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Ergänzungssatzung unberücksichtigt bleiben.

Wittichenau, 20.07.2021

Markus Posch

Bürgermeister

Kontaktperson

Stephen Rachel

Amtsleiter Bau-, Gewerbe-, Ordnungsamt der Stadtverwaltung Wittichenau

Tel.: 035725 / 75541

E-Mail: stephen.rachel@wittichenau.de

Gegenstände

Übersicht
  • Begründung
  • Planzeichnung

Informationen

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