Bebauungsplan Stadt Eibenstock Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan Nr. 4 "Am Bühl" in Eibenstock

  • Status Beendet
  • Zeitraum 20.10.2021 bis 23.11.2021
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Eibenstock über die öffentliche Auslegung des Entwurfs zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Am Bühl“ in Eibenstock in der Fassung vom April 2021

Der Stadtrat von Eibenstock hat in der Sitzung am 23. September 2021 für den Entwurf zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Am Bühl“ in Eibenstock in der Fassung vom April 2021 die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der Entwurf sowie Begründung mit Umweltbericht werden für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.

Die öffentliche Auslegung erfolgt im Bauamt der Stadt Eibenstock während der Sprechzeiten:

Montag                 9 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 14 Uhr

Dienstag               9 Uhr bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 18 Uhr

Donnerstag          9 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 16 Uhr

Freitag                 9 Uhr bis 12 Uhr

in der Zeit vom 20.10.2021 bis 23.11.2021.

Parallel dazu kann der Entwurf zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Am Bühl“ auf der Internetseite der Stadt Eibenstock (www.eibenstock.de) sowie auf dem zentralen Internetportal des Landes Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de eingesehen werden.

Neben dem Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Am Bühl“ der Stadt Eibenstock und der Begründung mit Grünordnungsplan und Umweltbericht liegen folgende umweltrelevanten Stellungnahmen öffentlich aus:

  1. Auswirkungen auf das Schutzgut biologische Vielfalt, Tiere und Pflanzen /Schutzgebiete, Artenschutz
  • Landesdirektion Sachsen (07.12.2020) Hinweis auf die Lage des B-Plangebietes im Landschaftsschutzgebiet „Talsperre Eibenstock“
  • Landratsamt Erzgebirgskreis (29.04.2020), SG Forst, Überarbeitung hinsichtlich der dargestellten Waldflächen, Hinweise zur Artenauswahl des Waldrandes, erforderliche Waldumwandlung bedarf noch der Genehmigung, Einhaltung des 30 m – Waldabstandes
  • Landratsamt Erzgebirgskreis (29.04.2020), SG Naturschutz, aus der Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege bestehen keine Einwände.
  • Naturpark Erzgebirge/Vogtland (01.12.2020) Hinweis auf Lage des B-Planes liegt in der Entwicklungszone des Naturparks
  1. Auswirkungen auf das Schutzgut Boden/Fläche
  • Landesdirektion Sachsen (07.12.2020) Beachtung Auswirkungen auf das Landschaftsbild durch Höhenentwicklungen und Entwicklung der Infrastruktur (Stellplätze, Parkhaus)
  • Landratsamt Erzgebirgskreis (29.04.2020), aus bodenschutz- und abfallrechtlicher Sicht bestehen keine Einwände
  • Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (14.12.2020), Aussagen zu empfohlenen Baugrunduntersuchungen werden fachlich befürwortet, Aussagen zur Bohranzeige zur Geologiedatenlieferung nach GeolDG an das LfULG anfügen, Plangebiet ist der Frosteinwirkungszone III zuzuordnen
  • Sächsisches Oberbergamt, Freiberg, Vorhaben befindet sich innerhalb des Erlebnisfeldes „Erzgebirge“ (Feldnummer 1680) zur Aufsuchung von Erzen der Bank Consultants GmbH, Am St. Niclas Schacht 13 in 09599 Freiberg, Auswirkungen auf Ihr Vorhaben sind nicht zu erwarten, im Vorfeld von konkreten Baumaßnahmen gemäß dem o.g. § 8 der SächsHohlrVO objektbezogene Stellungnahmen beim Oberbergamt einholen
  1. Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser
  • Landratsamt Erzgebirgskreis (29.04.2020), SG Wasserbau, keine Einwände
  • Landratsamt Erzgebirgskreis (29.04.2020), SG Siedlungswasserwirtschaft, Hinweis auf wasserrechtliche Erlaubnis bei Versickerung von Niederschlagswasser, teilweise Lage des Plangebietes in der Schutzzone III des Trinkwasserschutzgebietes für die Talsperre Eibenstock (T-5410015), Anforderungen der Trinkwasserschutzgebietsverordnung Trinkwassertalsperren Eibenstock, Muldenberg, Carlsfeld vom 02.04.2001 sind entsprechend zu beachten und einzuhalten
  • Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (14.12.2020), Lage in der Schutzzone III der Trinkwassertalsperre beachten,
  • Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen (02.12.2020), der Hinweis auf die rechtskräftige Trinkwasserschutzgebietsverordnung vom 2. April 2001, Abwasserbeseitigung konkretisieren, Hinweis zur Entwicklung von Reitwegen und Reittouristik, dass sich dabei auf Bereiche außerhalb des Trinkwasserschutzgebietes konzentriert werden muss,
  1. Auswirkungen auf das Schutzgut Bevölkerung/Mensch
  • Landratsamt Erzgebirgskreis (29.04.2020), erhebliche Umweltauswirkungen sind aus immissionsschutzrechtlicher Sicht nicht zu erwarten.
  • Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (14.12.2020), die neuen Anforderungen/Hinweise zum Radonschutz zu beachten, die gültige Rechtsverordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebiets basierend auf den rechtlichen Grundlagen des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) und des SächsWG dem Schutz des Trinkwassers beachten, Aussagen zum Teich und zum Umgang mit Niederschlagswasser vertiefen.
  1. Auswirkungen auf das Schutzgut Kultur- und Sachgüter
  • Planungsverband Region Chemnitz (26.11.20) Hinweis auf Lage des B-Plangebietes im Vorranggebiet Kulturlandschaftsschutz „Kulturlandschaft Talsperre Eibenstock“, die Regionale Hauptradroute II-09 „Rödelbach-Bürsten-Route“ führt durch das festgesetzte Sondergebiet
  • Landratsamt Erzgebirgskreis (29.04.2020), Denkmalschutz keine Bedenken zur Planung
  • Landesamt für Denkmalpflege (19.11.20), keine Einwände aus denkmalpflegerischer Sicht

Die der Stadt Eibenstock in den bisherigen Verfahrensschritten von Dritten zur Verfügung gestellten umweltrelevanten Informationen sind in die Entwurfsfassung der Begründung, des Grünordnungsplanes und des Umweltberichtes eingeflossen.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen, sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Sprechzeiten zur Niederschrift abgeben.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist (§ 3 Abs. 2 BauGB).

Eibenstock, den 24.09.2021                                                                                                                                                     

Bauamt

Matthias Lux

Kontaktperson

Stadtverwaltung Eibenstock

Bauverwaltung

Amtsleiter: Herr Lux

Telefon: 037752 57-131

E-Mail: bauamt(at)eibenstock.de

Gegenstände

Übersicht
  • Bekanntmachung
  • Planzeichnung
  • Begründung
  • Grünordnung, Umweltbericht
  • Umweltbezogene Stellungnahmen

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang
Anmelden

Anmelden

Anmelden

Datenschutzeinstellungen

Es werden für den Betrieb der Seite technisch notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Inhalte von Drittanbietern erlauben. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutzerklärung und Impressum.