Bebauungsplan Stadt Frohburg Erneute Beteiligung

Erneute Öffentliche Auslegung nach § 13 a BauGB zum Entwurf Bebauungsplan „Leipziger Straße“ in Frohburg

  • Status Beendet
  • Zeitraum 05.07.2022 bis 09.08.2022
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung

 Erneute öffentliche Auslegung nach § 13 a BauGB zum Entwurf Bebauungsplan „Leipziger Straße“ in Frohburg

Der Stadtrat der Stadt Frohburg hat am 02.06.2022 in seiner öffentlichen Sitzung den Entwurf des Be­bau­ungsplanes der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB Baugebiet „Leipziger Straße“ in Frohburg, bestehend aus der Planzeichnung M 1 : 500 mit den textlichen Festsetzungen vom Januar 2022 und der Begründung in der Fassung vom Februar 2022 gebilligt und bestimmt, diesen gemäß 13 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 und § 4a Abs. 2 und 3 BauGB für die Dauer eines Monats erneut öffentlich aus­zu­le­gen. Die Träger öffentlicher Belange werden gleichzeitig beteiligt. Der Geltungsbereich des Bebau­ungs­­planes umfasst nunmehr die Flurstücke Nr. 564/3, 1326/1 und 1340 Ge­mar­kung Frohburg teilweise Verkehrsfläche/Einfahrt, welcher somit erweitert wurde. Der Bebauungsplan dient der Innenentwicklung und wird auf der gesetzlichen Grundlage im Rahmen eines beschleunigten Ver­fahrens gemäß § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltplanung nach § 2 Abs. 4 BauGB durch­geführt, da die zulässige Grundfläche i. S. d. § 19 Abs. 2 BauNVO gemäß den Fest­setzungen des § 13 a Abs. 1 Nr. 1 BauGB von 20.000 m² nicht erreicht wird.

Die Biotopkartierung und artenschutzrechtliche Po­ten­zialab­schät­zung, Sichtbeobachtungen/Arten­nach­weise, Zustandsfeststellung/Biotopkartierung in der Fas­sung vom April 2021 liegen ebenfalls öf­fentlich aus. Hierbei wurde eine umfassende Beurteilung vorkommender Arten vorgenommen und es wurde dargestellt, inwiefern durch das Vorhaben und den daraus resultierenden Eingriff in Natur und Landschaft Verbotstatbestände bestehen.

Die schalltechnischen Untersuchungen nach DIN 18005-1 vom 10.09.2019 für dieses Gebiet liegen gleich­zeitig öffentlich aus. Hierbei wurde im Rahmen der vorhandenen Vorbelastung durch Straßen- und Gewerbelärm untersucht, unter welchen schalltechnischen Bedingungen die geplante Nutzung ein­orden- und realisierbar ist.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf des Bebauungsplanes in der Zeit vom

05.07.2022 bis einschließlich 09.08.2022

während der Dienststunden im Bürgerzentrum, Bürgerbüro (EG), der Stadtverwaltung Frohburg, Markt 13 - 15, 04654 Frohburg zu folgenden Zeiten

Montag                9:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Dienstag              9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Donnerstag        9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:30 Uhr

Freitag                 8:00 Uhr bis 11:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

Eine Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Pla­nung erfolgt bei Interesse für jedermann im Bauamt der Stadtverwaltung Frohburg, Zimmer 2.15, zu den Dienststunden (unter telefonischer Voranmeldung 034348 805-32).

Zusätzlich werden die Planunterlagen auf der Internetseite der Stadt Frohburg https://www.frohburg.de und im Landesportal Bauleitplanung unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de veröffentlicht.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zum Entwurf des Be­bau­ungsplanes schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Frohburg, Markt 13 - 15, 04654 Frohburg vorgebracht werden. Die fristgemäß vorgebrachten Einwände und Anregungen werden geprüft und das Ergebnis mitgeteilt.

Karsten Richter                                                                                               Siegel

Bürgermeister

Kontaktperson

A. Vogel

E-Mail: a.vogel@frohburg.de

Gegenstände

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  • Umweltbezogene Stellungnahmen
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  • Planzeichnung

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