Raumordnungs-/Bauleitplan Stadt Klingenthal Öffentliche Auslegung

Stadt Klingenthal, Ergänzungssatzung „Am Staffelweg", öffentliche Auslegung

  • Status Beendet
  • Zeitraum 17.05.2021 bis 18.06.2021
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Planzeichnung

Ortsübliche Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Entwurfes der Ergänzungssatzung „Am Staffelweg“ gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch

Der Stadtrat der Stadt Klingenthal hat am 27.04.2021 in öffentlicher Sitzung den Entwurf der Ergänzungssatzung „Am Staffelweg“ in der Fassung 02/2021 mit Begründung gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

Der räumliche Geltungsbereich der Ergänzungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch umfasst vollumfänglich die Flurstücke Nr. 351a und 351/4 und einen Teil von Flurstück Nr. 351/2 der Gemarkung Brunndöbra. Der Geltungsbereich ist im Norden begrenzt durch den Staffelweg, im Osten durch die Untersachsenberger Straße, im Süden durch Wiesenflächen und im Westen durch die Bebauung an der Auerbacher Straße/B 283.

Ziel und Zweck der Ergänzungssatzung „Am Staffelweg“ ist, durch eine maßvolle Einbeziehung dieser Flächen in den Innenbereich nach § 34 BauGB Baurecht zu schaffen.

Die Aufstellung der Ergänzungssatzung „Am Staffelweg“ wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt.

Dementsprechend wird gemäß § 13 Abs. 3 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt in Form einer Planauflage mit Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung für die Dauer eines Monats.

Zeitgleich mit der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Nachbargemeinden durchgeführt.

Der Entwurf der Ergänzungssatzung „Am Staffelweg“ wird einschließlich Begründung in der Zeit vom 17.05.2021 bis einschließlich 18.06.2021 in der Stadtverwaltung Klingenthal, Bauamt, Zimmer 8, Kirchstraße 6, 08248 Klingenthal während der üblichen Dienstzeiten:

Montag geschlossen

Dienstag          9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr

Mittwoch          9.00 bis 12.00 Uhr

Donnerstag      9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr

Freitag             9.00 bis 12.00 Uhr

öffentlich ausgelegt.

Sollte es während der Auslegungszeit auf Grund der besonderen Regelungen infolge der Covid-19-Pandemie Beschränkungen der Öffnungszeiten geben müssen, weisen wir darauf hin, dass zur Wahrnehmung der o. g. Öffentlichkeitsbeteiligung eine vorherige Terminvereinbarung unter 037467-61227 oder 037467-61210 zwingend erforderlich ist. Bitte setzen Sie sich hierzu im Vorfeld zu den genannten Sprechzeiten telefonisch mit uns in Verbindung.

Gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB werden die Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die auszulegenden Unterlagen zusätzlich auf dem Internetportal der Stadt Klingenthal unter www.klingenthal.de unter Bürger & Rathaus/ Bekanntmachungen sowie über das Beteiligungsportal des Landes Sachsen unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de zugänglich gemacht.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich unter o. g. Anschrift oder mündlich zur Niederschrift bei o. g. Dienststelle abgegeben werden.

Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Es wird darauf hingewiesen, dass verspätet abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Ergänzungssatzung „Am Staffelweg“ unberücksichtigt bleiben können (§ 4 a Abs. 6 BauGB).

Hinweis bezüglich der Lageentwicklung während der COVID-19-Pandemie: In Abhängigkeit von der Lageentwicklung bezüglich des Infektionsgeschehens soll das Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19 Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG) zur Anwendung kommen.

Sollten aufgrund der Lageentwicklung die Unterlagen am genannten Auslegungsort nicht einsehbar sein, wird gemäß § 3 PlanSiG auf das oben genannte Internetportal bei der Stadtverwaltung Klingenthal sowie das Zentrale Landesportal Bauleitplanung des Freistaates Sachsen hingewiesen, wo die Unterlagen während des Auslegungszeitraumes jederzeit einsehbar sind.

Sollte aufgrund der Lageentwicklung die Entgegennahme von Stellungnahmen zur Niederschrift nicht möglich sein, wird gemäß § 4 PlanSiG darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen im Ausnahmefall auch in elektronischer Form an birgit.grimm@klingenthal.de oder stadt@klingenthal.de abgegeben werden können.

Hennig            

Oberbürgermeister                    Klingenthal, den 28.04.2021

Kontaktperson

Stadtverwaltung Klingenthal

Bauamt, Zimmer 8

Kirchstraße 6

08248 Klingenthal

Gegenstände

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  • Bekanntmachung
  • Planzeichnung
  • Begründung

Informationen

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