Bebauungsplan Gemeinde Neukieritzsch Frühzeitige Beteiligung

1. Änderung des Bebauungsplanes „Kahnsdorf Nord“, in der Änderungsfassung vom 12.10.2020 / 16.10.2020

  • Status Beendet
  • Zeitraum 23.11.2020 bis 08.01.2021
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Planzeichnung

Der Gemeinderat der Gemeinde Neukieritzsch hat am 27.10.2020 die Billigung und die Auslegung des Vorentwurfes der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Kahnsdorf Nord“, die frühzeitige Beteiligung der Behörden nach § 4 (1) BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB beschlossen.

Aufgrund notwendiger Anpassungen an aktuelle Entwicklungen des Gemeindegebietes besteht die Notwendigkkeit, den seit 25.10.2014 rechtskräftigen Bebauungsplan „Kahnsdorf Nord“ nach § 1 (8) BauGB zu ändern.

Aufgrund der aktuellen städtebaulichen Entwicklungen der vergangenen Jahre und der gestiegenen, sehr hohen Nachfrage an Wohngrundstücken im Gemeindegebiet ist eine Überarbeitung der Planinhalte erforderlich geworden. So sind u. a. die Art der Nutzung von Mischgebiet in Allgemeines Wohngebiet angepasst worden.

Der geplante Baubereich befindet sich nördlich der Ortslage Kahnsdorf und ist größtenteils durch Wiesen gekennzeichnet. Das neue Wohngebiet grenzt im Norden an den "Kahnsdorfer See", im Osten an den "Hainer See" bzw. die vorhandene Wohnbebauung im "Hainer Seeblick" sowie im Süden an die "Kreudnitzer Allee" und "An der Lagune". Das Gelände fällt von Süden nach Norden sowie von West nach Ost, jeweils in Richtung der Seen, hin ab.

Der Aufstellungsbeschluss wurde mit Beschluss GR 04 / 26-2020 durch den Gemeinderat am 28.04.2020 gefasst.

Nach § 3 (1) BauGB ist die Öffentlichkeit und nach § 4 (1) BauBG sind die Behörden frühzeitig über das Vorhaben zu informieren.

Dazu liegt der Vorentwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B), jeweils in der Fassung vom 12.10.2020, dem Liegenschaftsplan vom 12.10.2020, dem Lageplan des städtebauliches Konzeptes vom 12.10.2020 und der Begründung, in der Fassung vom 16.10.2020, im Zeitraum vom

                                             23.11.2020 bis zum 08.01.2021

in der Gemeindeverwaltung Neukieritzsch, Schulplatz 3, 04575 Neukieritzsch(Raum 018 – Sitzungsraum EG) zu jedermanns Einsicht aus. Die Einsichtnahme kann innerhalb der Dienstzeiten, nach terminlicher Voranmeldung unter Tel. 034342 803 25 und unter Einhaltung der jeweils aktuell gültigen Hygienevorschriften erfolgen.

Daneben können die vollständigen Planentwurfsunterlagen auch auf dem Zentralen Landesportal Sachsen unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/beteiligung/themen eingesehen werden, sowie auf der Webseite der Gemeinde  unter www.neukieritzsch.de/laufende-verfahren

Während des Auslegungszeitraumes können beim Bauamt der Gemeindeverwaltung Neukieritzsch Anregungen zu den künftigen Darstellungen und Inhalten der Bebauungsplanung schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Neukieritzsch, den 10.11.2020

gez.

Hellriegel

Bürgermeister

Kontaktperson

Bauamt Gemeinde Neukieritzsch Schulplatz 304575 Neukieritzsch

komm. Leiterin BauamtSabine MayTel.:       03432 803 27Fax:       03432 803 12E-Mail:   s.may@neukieritzsch.de

Homepage: https://www.neukieritzsch.de/

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Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung zur 1.Änderung
  • Begründung frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
  • Lageplan städtebauliche Konzept
  • Grünorderischer Flächenvergleich
  • Liegenschaftsplan

Informationen

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