Bebauungsplan Gemeinde Neukieritzsch Frühzeitige Beteiligung

1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarenergiegewinnung“ Lobstädt

  • Status Beendet
  • Zeitraum 23.11.2020 bis 08.01.2021
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Planzeichnung

Der Gemeinderat der Gemeinde Neukieritzsch hat am 28.04.2020 die Billigung des Vorentwurfes der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarenergiegewinnung“ Lobstädt, rechtskräftig seit 16.08.2008 und die frühzeitige Beteiligung der Behörden nach § 4 (1) BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB beschlossen.

Am 16.08.2008 ist der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Solarenergiegewinnung“ Lobstädt bekanntgemacht worden und in Kraft getreten. Der Vorhabenträger errichtete auf dem Gelände der ehemaligen Brikettfabrik „Viktoria“ Lobstädt eine Photovoltaikanlage mit einer Gesamtleistung von bis zu 1,4 MWp. Diese Anlage soll nun erweitert und geringfügig verdichtet werden, wobei eine Optimierung der bestehenden technischen Anlagen vorgesehen ist.
Das ursprüngliche Gebiet, auf dem die Photovoltaikanlage errichtet wurde, umfasst eine Fläche von insgesamt ca. 5,1 ha. Zusätzlich dazu hat der Vorhabenträger daran angrenzende Flurstücke mit einer Gesamtfläche von 3.299 m² erworben. Auf Teilen dieser neu erworbenen Fläche soll eine Erweiterung der Photovoltaikanlage umgesetzt werden.
Mit der Unterstützung der Erweiterung der Photovoltaikanlage leistet die Gemeinde Neukieritzsch einen wichtigen Beitrag zum gesetzlich verpflichtenden Ziel der Deutschen Bundesregierung, die Anteile des deutschen Energieaufkommens aus erneuerbaren Energien zu erhöhen. Ziel dabei ist es, bis zum Jahr 2020 mindestens 20 Prozent des Gesamtenergieaufkommens aus regenerativen Energieformen zu gewinnen.
Die 1. Änderung des Bebauungsplans „Solarenergiegewinnung “ Lobstädt soll die rechtsverbindlichen Festsetzungen für den Geltungsbereich des geplanten Ausbaus der bestehenden Photovoltaikanlage schaffen. Der Gemeinderat der Gemeinde Neukieritzsch hat am 29.01.2019 einstimmig die Aufstellung der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Solarenergiegewinnung" Lobstädt beschlossen.

Nach § 3 (1) BauGB ist die Öffentlichkeit und nach § 4 (1) BauBG sind die Behörden frühzeitig über das Vorhaben zu informieren. Dazu liegt der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den textlichen Festsetzungen (Teil B), dem Vorhaben- und Erschließungsplan, der Begründung sowie dem Umweltbericht, jeweils in der Fassung vom 02.11.2020, im Zeitraum vom

                                             23.11.2020 bis zum 08.01.2021

in der Gemeindeverwaltung Neukieritzsch, Schulplatz 3, 04575 Neukieritzsch

(Raum 018 – Sitzungsraum EG) zu jedermanns Einsicht aus. Die Einsichtnahme kann innerhalb der Dienstzeiten, nach terminlicher Voranmeldung unter Tel. 034342 803 25 und unter Einhaltung der jeweils aktuell gültigen Hygienevorschriften erfolgen.

Daneben können die vollständigen Planentwurfsunterlagen auch auf dem Zentralen Landesportal Sachsen unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/bplan/beteiligung/themen eingesehen werden, sowie auf der Webseite der Gemeinde  unter www.neukieritzsch.de/laufende-verfahren

Während des Auslegungszeitraumes können beim Bauamt der Gemeindeverwaltung Neukieritzsch Anregungen zu den künftigen Darstellungen und Inhalten der Bebauungsplanung schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Neukieritzsch, den 10.11.2020

gez.

Hellriegel

Bürgermeister

Kontaktperson

Bauamt Gemeinde Neukieritzsch
Schulplatz 3
04575 Neukieritzsch

komm. Leiterin Bauamt
Sabine May
Tel.:       03432 803 27
Fax:       03432 803 12
E-Mail:   s.may@neukieritzsch.de

Homepage: https://www.neukieritzsch.de/

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  • Begründung
  • Umweltbezogene Stellungnahmen

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