Raumordnungs-/Bauleitplan Gemeinde Krostitz Öffentliche Auslegung

Ergänzungssatzung "Erweiterung Rackwitzer Straße" Zschölkau, Gemeinde Krostitz

  • Status Beendet
  • Zeitraum 23.06.2020 bis 07.07.2020
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Planzeichnung

Bekanntmachung der Gemeinde Krostitz

über die Aufstellung einer

Ergänzungssatzung

“Erweiterung Rackwitzer Straße“ Zschölkau

gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Krostitz hat in seiner öffentlichen Sitzung am 28.05.2020 die Aufstellung einer Ergänzungssatzung „Erweiterung Rackwitzer Straße“ in Zschölkau beschlossen (Beschluss-Nr. 38/2020).

Überplant werden sollen derzeit im Außenbereich nach § 35 BauGB zuzurechnende bebaute Mischgebiets- und Gartenflächen am Rand der Ortslage Zschölkau.

Der Geltungsbereich der Ergänzungssatzung befindet sich im OT Zschölkau der Gemeinde Krostitz und ist an 3 Seiten von vorhandenen Gebäuden sowie im Norden von der ehemaligen Kleinbahntrasse begrenzt. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 23/31, 23/32, 23/45 und 23/50 (Teilfläche) der Flur 1 in der Gemarkung Zschölkau mit einer Größe von 0,3 ha. Dies ermöglicht ca. 3 Bauvorhaben mit einer ortsüblichen Grundstücksgröße von ca. 1.000 m².

Die Lage des Satzungsgebiets ist in der Übersichtskarte dargestellt.

Da in der Ortslage Zschölkau der Gemeinde Krostitz keine Bauplätze mehr zur Verfügung stehen, soll eine Außenbereichsfläche zwischen dem Rand der bestehenden Bebauung und der ehemaligen Kleinbahnstraße zum Innenbereich ergänzt werden. Der Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Krostitz-Schönwölkau stellt diese Fläche als Dorfgebiet dar.

Die Satzung dient einer flächensparenden Nutzung von Grund und Boden i. S. v. § 1 a Abs. 2 BauGB, indem die vorhandenen Erschließungsstraßen und –anlagen auch für die künftige bauliche Nutzung mitgenutzt werden können. Aufgrund der nördlich der Kleinbahntrasse anschließenden Kleingartensparte „Am Mühlweg“ sind die einbezogenen Grundstücke bereits heute in die umgebende Feldflur eingebunden.

Dieser Beschluss wird gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Krostitz, 03.06.2020

                                            (Siegel)

Kläring

Bürgermeister

Kontaktperson

Gemeinde Krostitz, Frau Engelmann, Dübener Straße 1, 04509 Krostitz, Tel. 034295/75016, 

Telefax: 034295/75030 E-Mail: info@krostitz.com

Gegenstände

Übersicht
  • Bekanntmachung
  • Planzeichnung mit Textteil
  • Begründung

Informationen

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