Bebauungsplan Stadt Bad Düben Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan "Wohnbauflächen zwischen Mühlläufer und Waldstraße" Stadt Bad Düben

  • Status Beendet
  • Zeitraum 24.07.2020 bis 26.08.2020
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Planzeichnung

Die Beschlüsse zur Aufstellung und zur Erweiterung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes „Wohnbauflächen zwischen Mühlläufer und Waldstraße“ der Stadt Bad Düben wurden durch Veröffentlichung im Amtsblatt am 20.05.2020 bekannt gemacht.

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 09.07.2020 den Entwurf des Bebauungsplanes „Wohnbauflächen zwischen Mühlläufer und Waldstraße“ samt Begründung, in der Fassung vom 19.06.2020, gebilligt und zur Auslegung nach § 13 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Baugesetzbuch i.V.m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch bestimmt (Beschluss Nr. 7-11-791)

Der Stadtrat hat entschieden, den Teil des Bebauungsplangebietes, welcher sich nördlich der Waldstraße befindet, als Bebauungsplan „Wohnbauflächen zwischen Mühlläufer und Waldstraße“ zu bezeichnen und für diesen die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Das Bebauungsplangebiet umfasst folgende in der Gemarkung Bad Düben liegende Flurstücke der  Flur 2: 10/1 (Teilfläche), 12/43, 12/44, 12/45, 12/85, 12/86, 12/87, 12/88, 12/89, 12/90, 12/91, 121/92, 12/93, 12/94, 13/71, 13/70 (Teilfläche), 13/7, 13/69, 13/95, 13/96, 13/97.

Für den Teil des Bebauungsplangebietes, welcher sich südlich der Waldstraße befindet, wird ein separates Bauleitplanverfahren durchgeführt. Der entsprechende Bebauungsplan erhält den Namen „Wohnbaufläche Waldstraße, Süd“ – dieser Bebauungsplan ist nicht Gegenstand der hiesigen Bekanntmachung.

Durch den hier gegenständlichen Bebauungsplan „Wohnbauflächen zwischen Mühlläufer und Waldstraße“ ist eine Grundfläche im Sinne des § 13a Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch von weniger als 10.0000 m² festgesetzt, durch die die Zulässigkeit von Wohnnutzungen auf Flächen begründet wird, die sich an im Zusammenhang bebaute Ortsteile anschließen.

Durch den Bebauungsplan wird nicht die Zulässigkeit von Vorhaben begründet oder vorbereitet, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen. Ferner bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b) Baugesetzbuch genannten Schutzgüter. Ebenso sind bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 BImSchG nicht zu beachten.

Das Verfahren nach § 13 b Baugesetzbuch zur Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch wird zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohnbauflächen zwischen Mühlläufer und Waldstraße“ angewendet.

Durch den Bebauungsplan sollen die tatsächlich bestehenden Nachfragen nach Wohnbaugrundstücken für Bauwillige bedient werden.

Gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 Baugesetzbuch wird hiermit bekannt gemacht, dass sich die Öffentlichkeit über die Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung in der Stadtverwaltung Bad Düben, Markt 11, 04849 Bad Düben während der Öffnungszeiten

Montag                                     geschlossen

Dienstag                      09:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 17:30 Uhr

Mittwoch                     geschlossen

Donnerstag                  09:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr

Freitag                         09:00 bis 12:00 Uhr

vom 24.07.2020 bis einschließlich 26.08.2020 unterrichten kann. Innerhalb dieser Frist vom  24.07.2020 bis einschließlich 26.08.2020 kann sich die Öffentlichkeit zur Planung äußern . Gleichzeitig wird gemäß § 13 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB der Entwurf des Bebauungsplanes ebenda öffentlich vom 24.07.2020 bis einschließlich 26.08.2020 ausgelegt.

In Anbetracht der gegenwärtig wegen der Corona-Pandemie verfügten Einschränkungen des Publikumsverkehrs wird zur Wahrnehmung der Einsichtnahme in die Unterlagen um eine vorherige telefonische oder schriftliche Anmeldung gebeten. (Tel.: 034243 72211, Fax 034243 72270, eMail: stadt@bad-dueben.de)

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Absatz 2 Satz 2 und die nach § 3 Absatz 2 Satz 1 auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet auf der Website der Stadt Bad Düben unter

http://www.bad-dueben.de

und über das zentrale Internetportal des Landes unter

https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite

abrufbar.

Stellungnahmen können von jedermann während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift während der o.g. Dienstzeiten vorgebracht werden.

Es wird gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2, Halbsatz 2 i.V.m. § 4a Abs. 6 BauGB darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Bad Düben, den 10.07.2020                                                Astrid Münster

                                                                                            Bürgermeisterin

Anlage

Übersichtsplan, nicht maßstäblich

Kontaktperson

Stadtverwaltung Bad Düben

Bau- und Bürgeramt

Thomas Brandt, Tel. 034243/72260, eMail: Thomas.Brandt@bad-dueben.de

Heike Dietzsch, Tel. 034243/72265, eMail: Heike.Dietzsch@bad-dueben.de

Gegenstände

Übersicht
  • Planteil
  • Begründung und Anlage 2
  • Anlage 1, Schaltechnische Untersuchung

Informationen

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