Bebauungsplan Gemeinde Hirschstein Beschluss

Aufhebung des Beschlusses zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Bahra, Neuhirschsteiner Straße“

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 15.07.2020 bis 14.07.2021
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Planzeichnung

Gemeinde Hirschstein

Landkreis Meißen

Öffentliche Bekanntmachung

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);

Aufhebung des Beschlusses zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Bahra, Neuhirschsteiner Straße“

Der Gemeinderat der Gemeinde Hirschstein hat in seiner öffentlichen Sitzung am 10. Juni 2020 beschlossen, den Beschluss Nr. 52/2018 vom 14.11.2018 aufzuheben.

Der vorgenannte Beschluss beinhaltete die Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Flurstücks-Nrn. 106/2 und 106/3 der Gemarkung Bahra und sah dort die Ausweisung eines Gewerbegebietes vor. Damit sollten die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Ausbau der im Außenbereich gelegenen, bestehenden Biogasanlage geschaffen werden. Von dieser Planungsabsicht wird mittlerweile Abstand genommen, auch nachdem für die Anlage ein Betreiberwechsel stattfand.

Kontaktperson

Conrad Seifert, Bürgermeister

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