Öffentliche Bekanntmachung
der Gemeinde Hartmannsdorf
über die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
zur 2. Änderung des Bebauungsplanes „Leipziger Straße / Weststraße / Limbacher Straße / Feldstraße“ der Gemeinde Hartmannsdorf
Der Gemeinderat der Gemeinde Hartmannsdorf hat in öffentlicher Sitzung am 25.06.2020
den Aufstellungsbeschluss gefasst, den Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Leipziger Straße / Weststraße / Limbacher Straße / Feldstraße“ der Gemeinde Hartmannsdorf, in der Fassung 06/2020 mit Planzeichnung im Maßstab 1:500 sowie die Begründung gebilligt und die Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats beschlossen.
Ziel der Planung ist die Schaffung qualitativ hochwertiger Wohnbauflächen.
Der Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Leipziger Straße / Weststraße / Limbacher Straße / Feldstraße“ umfasst die Flurstücke 245/1; 245/3; 245/4 und 244, die als Allgemeines Wohngebiet ausgewiesen werden sollen.
Die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Leipziger Straße / Weststraße / Limbacher Straße / Feldstraße“ soll als vereinfachtes Verfahren gemäß §13 BauGB durchgeführt werden.
Der Entwurf mit Stand 06/2020 sowie die Begründung liegen im Zeitraum
vom 03.08.2020 bis zum 31.08.2020
in der Gemeindeverwaltung Hartmannsdorf, im Bauamt, Untere Hauptstraße 111, 09232 Hartmannsdorf während der nachfolgend genannten Sprechzeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:
Montag von 09.00 Uhr – 12.00 Uhr
Dienstag von 09.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 16.00 Uhr
Donnerstag von 09.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 18.00 Uhr
Freitag von 09.00 Uhr – 12.00 Uhr
Hier kann sich die Öffentlichkeit über die Ziele, Zweck und wesentliche Auswirkungen der Planungen unterrichten.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zum Entwurf von Jedermann schriftlich in der Gemeindeverwaltung oder während der Sprechzeiten mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.
Gemäß §4a Abs. 4 Satz 1 BauGB können die Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und die auszulegenden Unterlagen zusätzlich auf der Internetseite der Gemeinde Hartmannsdorf unter www.gemeinde-hartmannsdorf.de sowie auf dem Zentralen Landesportal Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de eingesehen werden.
Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Weinert
Bürgermeister
Anlage zur Bekanntmachung:
Plan
Frau Weber Tel.: 03722 402314