Bebauungsplan Gemeinde Jesewitz Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan Nr. 2 "In der Heimmark" OT Pehritzsch

  • Status Beendet
  • Zeitraum 02.06.2020 bis 03.07.2020
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Planzeichnung

Bekanntmachung der Gemeinde Jesewitz

Beschluss über die Offenlegung des Bebauungsplans

„In der Heimmark“ der Gemeinde Jesewitz, OT Pehritzsch

gemäß § 13b BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Jesewitz hat in seiner Sitzung am 06.02.2020 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 2 „In der Heimmark“ im OT Pehritzsch in der Fassung vom 27.01.2020 samt Begründung gebilligt und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur Unterrichtung der Öffentlichkeit durch Offenlage bestimmt (Beschluss-Nr. 2/2020).

Gleichzeitig wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Der Geltungsbereich umfasst das Flurstück 129/37 der Gemarkung Pehritzsch, Flur 2.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB aufgestellt. Gemäß § 13b Abs. 2 i.V.m. § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB wird im beschleunigten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 und § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen; § 4c BauGB ist nicht anzuwenden.

Die öffentliche Auslegung des Planentwurfs des Bebauungsplans Nr. 2 „In der Heimmark“ im OT Pehritzsch und der Begründung erfolgt in der Zeit vom 02.06.2020 bis einschließlich 03.07.2020 beim Verwaltungsverband Eilenburg-West, 04838 Eilenburg, Maxim-Gorki-Platz 1 während der Dienstzeiten:

Montag                       09:00 bis 12:00 Uhr

Dienstag                     09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:30 Uhr

Mittwoch                     geschlossen

Donnerstag                 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr

Freitag                        geschlossen   

zu jededermanns Einsicht.

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 2 „In der Heimmark“ im OT Pehritzsch und die Begründung sind zusätzlich im Internet auf der Website

http://www.bk-landschaftsarchitekten.de/beteiligungen.html

abrufbar.

Für Rückfragen steht das beauftragte Büro Knoblich, Landschaftsarchitekten BDLA/IFLA, Hallorenring 4, 06108 Halle (Saale), Telefon (03 45) 57 02 98-0, Fax (03 45) 57 02 98-27, E-Mail info@bk-landschaftsarchitekten.de zur Verfügung.

Außerdem können Sie die Planunterlagen im Beteiligungsportal des Landes Sachsen unter

www.bauleitplanung.sachsen.de bzw. https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite

einsehen.

Während der Auslegungsfrist kann jeder an der Planung Interessierte die Planunterlagen einsehen sowie Anregungen und Bedenken hierzu gemäß § 3 Abs. Abs. 2 kundtun.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 2 „In der Heimmark“ im OT Pehritzsch unberücksichtigt bleiben.

Der Geltungsbereich des Plangebietes ist nachfolgender Abbildung zu entnehmen.

Jesewitz, den …                                                                   gez. Tauchnitz

Bürgermeister

Kontaktperson

Büro Knoblich

Landschaftsarchitekten BDL/IFLA

Hallorenring 4 in 06108 Halle(Saale)

Tel.: 0345-570298-0, Fax: 0345-570298-27

E-Mail: info@bk-landschaftsarchitekten.de

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung
  • Begründung
  • Baugrund- und Versickerungsgutachten
  • Bekanntmachung der Offenlage

Informationen

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