Raumordnungs-/Bauleitplan Gemeinde Doberschau-Gaußig Öffentliche Auslegung

Ergänzungssatzung Naundorf Am Sportplatz

  • Status Beendet
  • Zeitraum 25.11.2019 bis 13.01.2020
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Planzeichnung

Mit Beschluss des Gemeinderates vom 29.10.2019 (Beschluss-Nr. 82/10/2019) wurde der Entwurf der Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 und 5 BauGB „Am Sportplatz“ in Naundorf, bestehend aus der Planzeichnung Teil A mit den Festsetzungen sowie die Begründung gebilligt und zur Offenlage bestimmt.

Der räumliche Geltungsbereich der Ergänzungssatzung umfasst Teilflächen der Flurstücke 142c und 142e der Gemarkung Naundorf.

Es liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:

Begründung in der Fassung vom 26.08.2019

Auf der Ebene der Ergänzungssatzung erfolgt die Darstellung und Begründung der konkretisierten Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege und der ihrer Verwirklichung dienenden Erfordernisse und Maßnahmen in der Begründung zur Satzung. Diese enthält Angaben über den vorhandenen und den zu erwartenden Zustand sowie die Ziele von Natur und Landschaft und die sich daraus ergebenden Konflikte bei Realisierung des Vorhabens und Auswirkungen auf die Schutzgüter. Des Weiteren werden Maßnahmen zur Umsetzung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege benannt.

Die Aufstellung der Ergänzungssatzung wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt. Dabei wird gemäß § 13 Abs. 3 Nr.1 BauGB auf die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und Umweltbericht gemäß § 2a BauGB verzichtet.

Der gebilligte Entwurf der Ergänzungssatzung wird für die Dauer eines Monats

vom 25.11.2019 bis einschließlich 13.01.2020

in der Gemeindeverwaltung Doberschau-Gaußig, OT Gnaschwitz, Hauptstraße 13, 02692 Doberschau-Gaußig, zu jedermanns Einsicht öffentlich, während der Dienstzeiten

Montag 9 Uhr bis 12 Uhr

Dienstag 9 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 18 Uhr

Donnerstag 9 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 15:30 Uhr

Freitag 9 Uhr bis 12 Uhr

ausgelegt. Die Unterlagen der Satzung können außerdem auf der Homepage der Gemeinde Doberschau-Gaußig und im Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen eingesehen werden. Um telefonische Terminvereinbarung zur Einsichtnahme außerhalb der Öffnungszeiten wird gebeten (Ansprechpartnerin: Frau A. Burkhardt, Telefon 035930 55 60 630).

Stellungnahmen können von jedermann während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift unter Angabe des Verfassers vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Abwägung und Beschlussfassung über die Ergänzungssatzung unberücksichtigt bleiben.

Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Gez.    Alexander Fischer                  Dienstsiegel

            Bürgermeister

Kontaktperson

In der Gemeindeverwaltung Doberschau-Gaußig: Frau A. Burkhardt (Tel. 035930 / 55 60 630)

Planer: Ingenieurbüro für Garten-, Landschafts- und Ingenieurbauplanung, Dipl.-Ing. (FH) U. Günther, Bautzener Str. 34, 01877 Bischofswerda, Tel. 03594 / 77 78 27

Gegenstände

Übersicht
  • Begründung_Ergänzungssatzung_Naundorf_20190826
  • Deckblatt_Inhalt_Ergänzungssatzung_Naundorf_20190826
  • Ergänzungssatzung_Naundorf_20190826
  • TeilA_Ergänzungssatzung_Naundorf_20190826

Informationen

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