Bebauungsplan Stadt Tharandt Öffentliche Auslegung

Bebauungsplans „Wohnbebauung Birkenweg, Kurort Hartha" 1. Änderung

  • Status Beendet
  • Zeitraum 26.01.2021 bis 01.03.2021
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Planzeichnung

Vollzug der Baugesetze (§ 3 Absatz 2 BauGB)

Auslegung des Entwurfes der 1. Änderung des Bebauungsplans „Wohnbebauung Birkenweg, Kurort Hartha"

Der Stadtrat Tharandt hat in seiner Sitzung am 10. Dezember 2020 die Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplans „Wohnbebauung Birkenweg, Kurort Hartha" in der Fassung vom 10. Dezember 2020 beschlossen. Die Stadtverwaltung hat die Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2 BauGB hiervon zu informieren.

Ich mache deshalb gemäß § 3 Absatz 2 BauGB bekannt, dass der

Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans

Wohnbebauung Birkenweg, Kurort Hartha",

bestehend aus Planzeichnung (Teil A), Textlichen Festsetzungen (Teil B) und Begründung (Teil C) in der Zeit

vom 26. Januar bis zum 1. März 2021

während der üblichen Öffnungszeiten in den Räumen des Bürgerbüros im

Rathaus Tharandt, Schillerstraße 5, 01737 Tharandt

zur Einsicht für jedermann öffentlich ausgelegt wird. Parallel kann auf der Internetseite der Stadt Tharandt unter www.tharandt.de und im Landesportal Bauleitplanung unter www.lsnq.de/bauleitplanung der Entwurf eingesehen werden.

Aufgrund der Corona-Schutz-Verordnung und der damit verbundenen hygienischen Auflagen und Abstandsregelungen bitten wir um vorherige telefonische Anmeldung zur Einsichtnahme in den Bebauungsplan im Bauamt Tel. 035203/395126 oder 395120. Die Einsichtnahme in den Entwurf der Bebauungsplanunterlagen ist so im Rahmen der üblichen Öffnungszeiten gewährleistet.

Es liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:

  •  Protokoll zur Begutachtung eines Nussbaumes und Prüfung auf Vorkommen gesetzlich geschützter Arten

Anregungen und Bedenken sind während der oben genannten Auslegungsfrist schriftlich bei der Stadtverwaltung einzureichen oder mündlich im Bürgerbüro zur Niederschrift zu geben.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung zum Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Fristgemäß abgegebene Stellungnahmen sind zu prüfen; das Ergebnis wird mitgeteilt. Haben mehr als 50 Personen Stellungnahmen mit im Wesentlichen gleichem Inhalt abgegeben, kann die Mitteilung dadurch ersetzt werden, dass diesen Personen die Einsicht in das Ergebnis ermöglicht wird.

Der Bebauungsplan wird im Verfahren nach § 13 b BauGB aufgestellt. § 13a BauGB gilt daher entsprechend. Gemäß § 13 a Abs. 2 BauGB wird das beschleunigte Verfahren angewendet. Es gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB entsprechend. Gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 wird von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB und gemäß Abs. 3 Satz 1 BauGB von der Durchführung der Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der Zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen.

Tharandt, 15. Januar 2021

Silvio Ziesemer

Bürgermeister

Kontaktperson

Stadt Tharandt

Andreas Hübner, Schillerstraße 5, 01737 Tharandt

Tel. 035203 395126; andreas.huebner@t-online.de

Gegenstände

Übersicht
  • Begründung
  • Planzeichnung
  • Textliche Festsetzungen

Informationen

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