Bebauungsplan Gemeinde Schleife Öffentliche Auslegung

1. Änderung B-Plan "Errichtung Betriebssitz Garten- und Landschaftsbau Eden - Dirk Noack"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 04.11.2019 bis 09.12.2019
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Planzeichnung

Bekanntmachung

zur Änderung des Geltungsbereiches und der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß § 3 Abs. 2 bauGB

I. Bebauungsplan

- Entwurfs- und Auslegungsbeschluss -

1. Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 10.10.2019 die Änderung des Geltungsbereiches der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Errichtung Betriebssitz Garten- und Landschaftsbau Eden – Dirk Noack“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) in der Planfassung vom 30.08.2019 beschlossen sowie die Begründung einschließlich Umweltbericht in der Fassung vom 30.08.2019 gebilligt und zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.  

2. Der Bereich einer 1.500 m² großen Teilfläche des Flurstücks 272/11 der Gemarkung Halbendorf ist eine Vorwaldfläche und soll zur Erweiterung der Erdlagerfläche dienen. Dieser Bereich wird in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes aufgenommen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes dargestellt im beiliegenden Lageplan (Stand: 30.08.2019), umfasst die Flurstücke 272/10, 272/13 sowie die Teilflächen des Flurstücks 272/11 der Gemarkung Halbendorf, Flur 3 mit einer Gesamtfläche von 5,67 ha.

3. Die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Errichtung Betriebssitz Garten- und Landschaftsbau Eden – Dirk Noack“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Feststezungen (Teil B), der Begründung einschließlich Umweltbericht in der Fassung vom 30.08.2019 liegen zu jedermanns Einsicht öffentlich aus

vom 04.11.2019 bis einschließlich 09.12.2019

in der Gemeindeverwaltung Schleife, Friedensstraße 83, 02959 Schleife
während folgender Zeiten:
Mo      08:00 - 12:00 Uhr u. 13:00 - 15:30 Uhr
Di       08:00 - 12:00 Uhr u. 13:00 - 18:00 Uhr
Mi       08:00 - 12:00 Uhr u. 13:00 - 15:30 Uhr
Do      08:00 - 12:00 Uhr u. 13:00 - 16:00 Uhr
Fr       08:00 - 11:00 Uhr

Bestandteil der Planentwurfsunterlagen sind auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen auf der Grundlage des Umweltberichts und der Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB.

Zusätzlich können die vollständigen Planentwurfsunterlagen auf dem Zentralen Landesportal Sachsen unter http://www.buergerbeteiligung.sachsen.de eingesehen werden.

Folgende umweltbezogenen Unterlagen zur Einsichtnahme und zu den Auswirkungen liegen vor:

[1] Umweltbericht zur Planung. Er ist Teil der Begründung.

[2] die eingegangenen Stellungnahmen (SN) aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß

§ 4 (1) BauGB

Hinsichtlich der Umweltbelange wurden im Hinblick auf die Wirkfaktoren der Bebauung die Auswirkungen auf den Menschen, auf Tiere und Pflanzen, auf Boden und Wasser, auf Kultur- und Sachgüter und das Landschaftsbild geprüft.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Boden und Wasser:

  • finden sich in [1] und (SN - Landratsamt Görlitz – Umweltamt vom 24.05.2018, SN – LMBV vom 29.05.2018, SN - Sächs. Oberbergamt vom 28.05.2018 und SN - Sächs. Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 29.05.18)
  • es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: nat. Bodenarten, Flächennutzung, Oberflächengewässer, Grundwasserstände, Grundwassermessstellen, Eingriffe durch Versiegelung und dauerhaften Verlust von Böden, Zuwegung, Ableitung Oberflächenwasser, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen, Vorkommen altlastenverdächtiger Flächen

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Klima/Luft:

  • finden sich in [1]
  • es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Bestandsklima, Auswirkungen auf das Mikroklima durch das Vorhaben, Emissionsquellen, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaftsbild:

  • finden sich in [1]
  • es werden Aussagen getroffen zu: Betrachtungsraum, Bewertungen, Auswirkungen durch visuelle Veränderungen durch das Vorhaben (Entfernung von Wald- und Gehölzstrukturen, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Pflanzen (Flora):

  • finden sich in [1] und (SN - Landratsamt Görlitz – Kreisforstamt vom 18.05.2018 und SN - Umweltamt vom 24.05.2018)
  • es werden Aussagen getroffen zu: Flächennutzung, Biotoptypen im Geltungsbereich, gesetzlich geschützte Biotope, Natura 2000, Artenschutz, dauerhafte Beanspruchung von Waldflächen im Sinne des SächsWaldG, Vermeidungs-, Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Tiere (Fauna):

  • finden sich in [1] und (SN - Landratsamt Görlitz – Umweltamt vom 24.05.2018 und SN - Sächs. Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 29.05.18)
  • es werden Aussagen getroffen zu: Bedeutung des Plangebietes und der Umgebung in Bezug auf die Fauna, Natura 2000, Artenschutz, Vermeidungs-, Minderungs- und Schutzmaßnahmen.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch / Erholung:

  • finden sich in [1] und – (SN - Landratsamt Görlitz – Umweltamt vom 24.05.2018, SN – Ordnungs- und Straßenverkehrsamt vom 24.05.2018, SN - Gesundheitsamt vom 25.05.2018, SN - Sächs. Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 29.05.18 und SN Landesamt f. Straßenbau und Verkehr vom 07.05.2018)
  • es werden Aussagen getroffen und Hinweise gegeben zu: Naherholung, Auswirkungen durch Emissionen wie Lärm, Staub, Abständen zur Wohnbebauung, Sicherheit des Verkehrs,  Vermeidungs-, Minderungs- und Schutzmaßnahmen.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Kultur- und Sachgüter:

  • finden sich in [1] und (SN - Landratsamt Görlitz – Bauaufsichtsamt vom 22.05.18, SN – Brandschutz vom 25.05.2018, SN – Landesamt für Archäologie vom 08.05.2018 und SN – Landesamt f. Denkmalpflege vom 02.05.2018)
  • es werden Aussagen getroffen und Hinweise gegeben zu: Kultur und Sachgütern im Plangebiet bzw. der Umgebung, Auswirkungen des Planvorhabens

Während dieser Auslegungsfrist können Anregungen und Hinweise zu den Darstellungen bzw. textlichen Festsetzungen als Stellungnahme schriftlich eingereicht oder während der angegebenen Zeiten mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist. Da das Ergebnis der Abwägung zu den Anregungen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Krautz, Bürgermeister

Kontaktperson

Herr Steffen Seidlich
Amtsleiter - Amt für Planen, Bauen und Bergbau
Gemeindeamt Schleife

Festnetz: 035773/72923
Mobil:      0163/2095578
E-Mail:    planung.bergbau@schleife-slepo.de

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