Bebauungsplan Gemeinde Cavertitz Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan "Autowerkstatt Olganitz"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 21.08.2019 bis 12.10.2019
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Planzeichnung

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes „Autowerkstatt Olganitz“ i.d.F. vom 08.08.2019 der Gemeinde Cavertitz

Der Gemeinderat der Gemeinde Cavertitz hat in seiner Sitzung vom 19.08.2019 mit Beschluss-Nummer 01/01/19 den Entwurf des Bebauungsplanes „Autowerkstatt Olganitz“ i.d.F. vom 08.08.2019 gebilligt und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Der Entwurf des Bebauungsplanes „Autowerkstatt Olganitz“ i.d.F. vom 08.08.2019 besteht aus dem Entwurf der Planzeichnung, dem Entwurf der Begründung inkl. Anlagen sowie dem Umweltbericht.

Gleichzeitig werden die tangierten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zur Abgabe einer Stellungnahme zum Entwurf des Bebauungsplanes „Autowerkstatt Olganitz“ i.d.F. vom 08.08.2019 aufgefordert.

Im Gemeindeamt der Gemeinde Cavertitz, Verwaltungssitz Schöna, Friedensstraße 4, 04758 Cavertitz wird der Öffentlichkeit in der Zeit vom 11.09.2019 bis 12.10.2019 während der allgemeinen Öffnungszeiten Gelegenheit gegeben, sich über Ziel und Zweck der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebiets in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten.

Die allgemeinen Öffnungszeiten sind:

Montag:                               09.00 Uhr bis 12.00 Uhr; 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr

Dienstag:                             09.00 Uhr bis 12.00 Uhr: 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Mittwoch:                              geschlossen

Donnerstag:                         09.00 Uhr bis 12.00 Uhr; 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr

Freitag:                                09.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Beachten Sie bitte, dass das die Gemeindeverwaltung während gesetzlicher Feiertage geschlossen ist.

Hinweise:

Stellungnahmen können von jedermann während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB können nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Entwurf des Bebauungsplanes „Autowerkstatt Olganitz“ i.d.F. vom 08.08.2019 unberücksichtigt bleiben.

Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 VWGO unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können (§ 3 Abs. 2 Nr. 2 BauGB).

Öffentliche Bekanntmachungen im Internet:

https://www.cavertitz.de/ oder

https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/beteiligung/aktuelle-themen

gez.

Christiane Gürth

Bürgermeisterin

Kontaktperson

Gemeinde Cavertitz

Verwaltungssitz Schöna

Friedensstraße 4

04758 Cavertitz

Bauamt: Frau Kläber

klaeber-gemeinde@cavertitz.de

Gegenstände

Übersicht
  • Entwurf Bebauungsplan incl. Anlagen
  • Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Entwurfs
  • Entwurf LAgeplan

Informationen

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